Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 056385-766veröffentlicht 21.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 164 Tsd. €
- Laufzeit
- 42 Monate
- 30.09.2024 – 31.03.2028
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 164 Tsd. €
- Laufzeit
- 42 Monate30.09.2024 – 31.03.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Wertung des Preises30 %
- Ermittlung der Leistungspunkte70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels gemäß § 558d BGB i.V.m. der Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Fortschreibung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung, kurz "MsV") auf der Grundlage einer empirischen Mietenerhebung nach der sog. "Tabellenmethode" für das Jahr 2025 einschließlich der Fortschreibung für das Jahr 2027.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertung des PreisesDer Wertungspreis wird mit insgesamt 30 Prozent gewichtet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe dazu auch Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 Prozent aus dem Preis und zu 70 Prozent aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert. Die Leistungspunktzahl folgt unmittelbar aus der gewichteten Leistungspunktzahl. Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Preisposition 5 im Formblatt Angebotsschreiben Erstangebot resp. im Falle von Verhandlungen gemäß Preisposition 5 Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot. Null Punkte erhält ein fiktives Angebot, dessen Preis doppelt so hoch ist, wie der niedrigste Wertungspreis (fiktives Höchstangebot). Alle Wertungspreise, die über dem fiktiven Höchstangebot liegen, erhalten ebenfalls null Punkte. Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote (fiktives Höchstangebot) - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten. Die Einzelheiten können Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
- Qualität
- Ermittlung der LeistungspunkteDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe dazu auch Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 Prozent aus dem Preis und zu 70 Prozent aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert. Die Leistungspunktzahl folgt unmittelbar aus der gewichteten Leistungspunktzahl. Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte durch die Erfüllung qualitativer Zuschlagskriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 70 Prozent gewichtet. Von den maximal zu erreichenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote mindestens 500 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erzielen, werden in der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Die 1.000 Leistungspunkte können für eine bieterseitig einzureichende Konzeptbeschreibung, zur Herangehensweise an die Auftragsdurchführung, erzielt werden. Die Konzeptbeschreibung umfasst insgesamt fünf Themengebiete - diese sind nachfolgend tabellarisch dargestellt - die bieterseitig entsprechend abgebildet werden sollen. Für jedes der fünf Themengebiete können jeweils maximal 10 Punkten erreicht werden. Die Wertung erfolgt auf Basis der nachfolgend definierten Zielerreichungsgrade anhand eines Quervergleichs sämtlicher eingereichter Konzeptbeschreibungen. Für eine Untergewichtung werden die jeweils erreichten Punkte jeweils mit dem nachfolgend ausgewiesenen Faktor multipliziert. Die Gründe für die Wertung werden nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Die Einzelheiten können Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.09.2024
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über … ganz lesenkürzer
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der AG gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der AG rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Die AG wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. has context menu- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die AG behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf der Grundlage dieser Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DE2H125
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Anschrift
- Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- FHH - Räumliches Leitbild der Stadtentwicklung Hamburg - Erstangebote25.03.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- eye square GmbH3 Zuschläge
- PIA Media GmbH2 Zuschläge
- Q Agentur für Forschung GmbH2 Zuschläge
- forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8a5fe39-ab19-4160-a886-67a24818320f.