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Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne für Schulstandorte im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Berlin

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen TW-DivL-FuR_Feuerwehrpläneveröffentlicht 20.11.2024erstmals 20.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 685 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10825, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Personal30 %
  • Erfahrung30 %
  • Präsentation10 %
  • Honorar25 %
  • Stundensätze5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 24 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin befinden sich diverse Bestandsobjekte, für die Flucht- und Rettungswegpläne gem. DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrpläne gem. DIN 14095 in Verbindung mit DIN 14034-6 benötigt werden. Für die Flucht- und Rettungswegpläne liegen Grundlagen vor, die in drei Aufwandsgruppierungen aufgeteilt sind: Geringer Aufwand (Schild-/Symbolanpassung), mittlerer Aufwand (geringe Grundrissanpassung) und erhöhter Aufwand (Neu-Erstellen Flucht- und Rettungswegplan). Die Feuerwehrpläne müssen komplett neu erstellt werden.

Beschreibung des Loses

Art und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers (AN): Erstellung von Feuerwehrplänen gem. DIN 14095:2024-02 in Verbindung mit DIN 14034-6 sowie von Flucht- u. Rettungswegplänen nach DIN ISO 23601 für insgesamt 110 Liegenschaften (öffentliche Gebäude), überwiegend Schulen (70 Standorte Flucht- und Rettungswegpläne und 40 Standorte Feuerwehrpläne).

Die Objekte befinden sich in Berlin, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Anschriften sind der Aufstellung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Flucht- und Rettungswegpläne sollen auf Basis bereits vorhandener Grundrisse erstellt werden. Die Feuerwehrpläne werden neu erstellt auf Grundlage vorhandener Pläne.

Die Grundrisse müssen vom AN vor Ort auf Richtigkeit geprüft werden. Geringfügige Veränderungen am Grundriss (z.B. Türaufschlag) ändert der AN für den AG kostenneutral. Bei erheblichen baulichen Veränderungen liefert der AN dem AG farblich angelegte Pläne, die den Bereich der erforderlichen Änderungen markieren.

Die Grundrisse werden vom AN für die Erfordernisse der Flucht- und Rettungswegpläne angepasst (z.B. fehlende Wandschraffuren erstellen oder Layerstrukturen anpassen).

Erstellen der Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN ISO 23601: Die Inhalte der Flucht- und Rettungswegpläne sowie das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen sind im Rahmen der Begehungen der Gebäudekomplexe aufzunehmen. In wenigen Objekten sind Flucht- und Rettungspläne vorhanden, die nach DIN ISO 23601 zu prüfen und bei Bedarf ggf. zu ersetzen sind.

Die Pläne müssen graphische Darstellungen enthalten über • den Gebäudegrundriss oder Teile davon, mind. Maßstab 1:250 oder größer • den Verlauf der Flucht- und Rettungswege • die Ausgänge und Notausgänge • ggf. Hinweis: Aufzüge im Brandfall nicht benutzen • die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen • die Lage der Brandschutzeinrichtungen • die Lage der Sammelstellen • den Standort des Betrachters • den Übersichtsplan, inkl. Nordpfeil • die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen

Die Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN ISO 23601 müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Die Standorte sind in den Bereichen in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuwählen. Geeignete Stellen sind beispielsweise, zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten (z.B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen).

Die Klassenräume in Schulen erhalten keine eigenen Flucht- und Rettungswegpläne.

• Für jedes Objekt übergibt der AN einen Muster-Flucht- und Rettungsplan im PDF-Format an den AG zur Abstimmung und Freigabe. • Nach Freigabe des Musterplanes sind die restlichen Standortpläne durch den AN zu erstellen • Für jedes Geschoss ist ein Übersichtsplan aller Standorte zu erstellen (ggf. Muster anfordern) • Übergabe aller Prüfexemplare erfolgt nur in Papier DINA3 farbig auf A4 gefaltet • Übergabe eines Musters des endgültigen Flucht- und Rettungsplanes, zur Abstimmung und Freigabe der Licht- und Feuchtebeständigkeit bzw. der lang nachleuchtenden Materialien • Nach Freigabe aller Pläne und Muster ist je Standort ein Farbdruck in der Größe DIN A3 zu erstellen. Zu verwenden sind hierzu licht- und feuchtebeständige, lang nachleuchtende Materialien • Als Nachweis: Übersichtsplan der Standorte vom Ansprechpartner (lt. Liste) unterschreiben lassen • Lieferung aller Flucht- und Rettungspläne im DWG- und PDF-Format über Transferlaufwerk an den AG, sortiert nach Liegenschaften. • Alle ausgedruckten Papierunterlagen müssen dem AN zurückgegeben werden. • Alle Daten gegen unberechtigte Zugriffe Dritter sichern.

Erstellen der Feuerwehrpläne nach DIN 14095:2024-02 in Verbindung mit DIN 14034-6: Die Inhalte der Feuerwehrpläne sind mit der Berliner Feuerwehr abzustimmen. Hierbei sind die DIN 14095:2024-02 in Verbindung mit DIN 14034-6 als auch die Unterlagen der Berliner Feuerwehr (Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen, Leitfaden zur Erstellung von Feuerwehrplänen und Checkliste im Rahmen der Abstimmung von Feuerwehrplänen) zu beachten.

Art und Umfang der Leistungen des AG • Die Grundrisse werden vom AG im Format .dwg oder .pdf geliefert. • Bei erheblichen baulichen Veränderungen ändert der AG die Grundrisse und liefert sie erneut an den AN. • Abstimmung und Freigabe des jeweils ersten vom AN erstellten Flucht- und Rettungsplanes je Objekt. • Prüfung und Freigabe aller Standortpläne der Objekte. • Prüfung und Freigabe eines Musterplans aus licht- und feuchtebeständigen, lang nachleuchtenden Materialien.

Hinsichtlich der übergebenen Daten besteht eine Verschwiegenheitspflicht, für die eine Verschwiegenheitsverpflichtung vor der Zuschlagserteilung zu erklären ist. Verschwiegenheitspflicht: Es gelten die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für freiberufliche Leistungen, IV 401.H F.

Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Personal30 %
Erfahrung30 %
Präsentation10 %
Honorar25 %
Stundensätze5 %
Qualität
PersonalDarstellung der Qualifikation und Erfahrung des hauptverantwortlichen Projektbearbeiters und ggf. weiterer für die Leistung gebundener Mitarbeiter
Qualität
ErfahrungDarstellung der Erfahrung mit Vorschriften und Richtlinien: BauO Bln, MBO, ASR, MSchulbauR, MVV TB, VStättVO, M-LüAR, MLAR, MHHR, M-GarVO, Muster-RL Feuerwehrfreiflächen, Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen der Berliner Feuerwehr oder vglb.; z.B. anhand von Referenzprojekten
Qualität
PräsentationGesamteindruck der Präsentation
Kosten
HonorarHonorarangebot für Gesamtleistung einschließlich Nebenkosten
Kosten
Stundensätze

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV: Mindeststandard: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 250.000 EUR sonstige Sc … ganz lesenAnforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV: Mindeststandard: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 250.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Es ist auch eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Losentscheidung bei Punktgleichheit: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen nach den festgelegten Auswahlkriterien und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los getroffen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualifizierung für das Erstellen von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungswegplänen: Mindeststandard: Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis zur beruflichen Qualifizierung des Bewerbers für das Erstellen von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungswegplänen zu erbringen. Der Nachweis ist durch die Vorlage entsprechender Zertifizierungen, Fortbildungsnachweise oder abgeschlossener Referenzprojekte zu führen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: 20 Punkte erhält der Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Ingenieurleistungen Brandschutz) der letzten 3 Jahre (2021/2022/2023) in Höhe von mindestens 200.000 EUR (netto)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
2. Angaben zum Personalbestand nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: 10 Punkte - In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Architekten/Ingenieure nachgewiesen, die als Sachverständige für Brandschutz qualifiziert sind. Davon wer … ganz lesen2. Angaben zum Personalbestand nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: 10 Punkte - In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Architekten/Ingenieure nachgewiesen, die als Sachverständige für Brandschutz qualifiziert sind. Davon werden mindestens 50 % der Architekten/Ingenieure mit Brandschutzqualifizierung nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten/Ingenieure mit Brandschutzqualifizierung sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV: Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter am Tag der Bewerbung nicht die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur führen dürfen und nicht über eine Qualifikati … ganz lesen3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV: Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter am Tag der Bewerbung nicht die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur führen dürfen und nicht über eine Qualifikation für gebäudetechnischen/vorbeugenden Brandschutz verfügen. Insgesamt können 30 Punkte erreicht werden: 3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über: 3.1.1 (10 Pkt*) – mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Sachverständiger für Brandschutz oder gleichwertig und eine Bürozugehörigkeit von mindestens 3 Jahren. 3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über: 3.2.1 (10 Pkt*) – mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Sachverständiger für Brandschutz oder gleichwertig eine Bürozugehörigkeit von mindestens 2 Jahren. 3.3 (10 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter verfügen insgesamt über Erfahrung in der Erstellung von Plänen für Flucht- und Rettungswege nach DIN ISO 23601 und Feuerwehrpläne nach DIN 14095:2024-02 in Verbindung mit DIN 14034-6. [* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 (Nr. 3.1.1) bzw. 5/60 (Nr. 3.2.1) Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 (Nr. 3.1.1) bzw. 5 (Nr. 3.2.1) Jahre Berufserfahrung erreicht werden.] Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
4. Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerber … ganz lesen4. Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.) b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein. c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden. d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). e) Die Leistungen müssen die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen und Feuerwehrplänen beinhalten. Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 20 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle Bedingungen a-e erfüllt sind. 4.1 (4 Pkt) – Es wurde unter Berücksichtigung der BauO Bln (oder vergleichbar) sowie MBO umgesetzt. 4.2 (4 Pkt) – Es handelt sich um ein Bestandsgebäude. 4.3 (4 Pkt) – Es handelt sich um eine Bildungseinrichtung. 4.4 (4 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht. 4.5 (4 Pkt) – Der/die Hauptbearbeiter/in oder der/die stellvertretende Bearbeiter/in, der/die als vorgesehene/r Leistungserbringer/in benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter/in oder stellvertretende Bearbeiter/in am Referenzprojekt tätig. Es dürfen max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschlie … ganz lesenLeistung: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen: — IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141), — IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240), (Auflistung nicht abschließend.)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kal … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#1. Die Umsätze des Bewerbers/der Bietergemeinschaft (BG) und der Nachunternehmer (NU) werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/d … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#1. Die Umsätze des Bewerbers/der Bietergemeinschaft (BG) und der Nachunternehmer (NU) werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig. 3. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 4. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 5. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. 6. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die genannte Kontaktstelle. 7. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat. 8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. 10. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin.
Hinweis
Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplatt … ganz lesenTeilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „FRF-TS“ öffnen). Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen. Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/ Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 19.12.2024 auf 23.12.2024 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 19.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80f15433-3fbb-45b7-ae7d-1d6a7d619eec.