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offenEU-weitPlanung

Leistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau CAMPUS der Generationen in der Frobenstraße 27-29, 10783 Berlin Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen TW-frob27_CdG-OBJveröffentlicht 29.10.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 27 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
51 Monate08.04.2027 – 30.06.2031
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10825, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmy.vergabeplattform.berlin.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Umsetzung Raumprogramm10,5 %
  • Funktionale Zonierung17,5 %
  • Erschließungskonzept17,5 %
  • Architektonisches Raumgefüge17,5 %
  • Darstellung und Kommunikation7 %
  • Honorar27 %
  • Stundensätze3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    in 27 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2031
    in 5 Monaten

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Planung und Realisierung des Neubaus „CAMPUS der Generationen“ in der Frobenstraße 27–29 in Berlin-Schöneberg. Auf dem Grundstück soll mit einem integrierten Ansatz ein Haus des Gemeinwesens mit vielfältigen, niederschwelligen Angeboten für Kinder, Jugendliche, Familien und die Nachbarschaft entstehen. Der CAMPUS bündelt unter einem Dach die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Villa Schöneberg“, die Erziehungs- und Familienberatung Pestalozzi-Fröbel-Haus, die Stadtteilkoordination Schöneberg Nord, das Nachbarschafts- und Familienzentrum Kurmark sowie den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

Der Neubau mit ca. 2.611 m² BGF und ca. 1.632 m² Nutzfläche soll einen sozialen Anker im Quartier bilden und unterschiedliche, teils gegenläufige Anforderungen an Offenheit, Schutz, Begegnung, Rückzug und Mehrfachnutzung vereinen. Besondere planerische Herausforderungen liegen in der sensiblen städtebaulichen Einbindung, der geschützten und zugleich einladenden Adressbildung, der Trennung von lauten und ruhigen Nutzungen, der eigenständigen Erschließung des Jugendclubs sowie in der Entwicklung flexibel mehrfach nutzbarer Räume.

Der CAMPUS soll als nachhaltiges und klimagerechtes Vorbildprojekt mit Nullemissionsansatz, ressourcenschonenden und kreislauffähigen Baustoffen, Lowtech-Konzepten, nachhaltigem Wassermanagement sowie Dach- und Fassadenbegrünung umgesetzt werden. Die Planung ist unter strikter Einhaltung der Kostenobergrenze von 14,479 Mio. € und der vorgegebenen Terminziele zu entwickeln. Die Finanzierung erfolgt aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie aus Haushaltsmitteln des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.

Zu bearbeiten sind die Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen (u.a. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Erstellen eines Raumbuchs, ökologisches Gesamtkonzept, Rückbaukonzept für den Bestand, Mitwirken beim Beteiligungsprozess, Verwendungsnachweise Förderrichtlinie). Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die Planung erfordert enge Abstimmungen mit dem Straßen- und Grünflächenamt auf Grund eines gemeinsamen Freiflächenkonzepts mit Spielplatzplanung, Regenwasserkonzept, Erdsondenfeld sowie der Unterbringung von Fahrradstellplätzen im öffentlichen Straßenland.

Der Beginn der Bearbeitung ist Anfang April 2027, Fertigstellung der LP 2 zum 30.09.2027, LP 5 bis 30.09.2029 und Fertigstellung der Baumaßnahme bis 30.06.2031.

Verfahren: Durchgeführt wird ein zweistufiges Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV. Die 1. Stufe, der Teilnahmewettbewerb, schließt mit der Auswahl von 3 geeigneten Büros ab. Nach Prüfung der Mindestanforderungen erfolgt die Auswahl, anhand der mit der Bekanntmachung veröffentlichten qualitativen Auswahlkriterien. In der zweiten Stufe werden zum Verhandlungsverfahren die ausgewählten Teilnehmer aufgefordert, mit dem Angebot eine Ideenskizze für einen Lösungsvorschlag einzureichen, in der funktionale Raumaufteilung, das Erschließungskonzept (innen und außen) sowie das architektonische Raumgefüge eines Gebäudes mit Fokus auf Mehrfachnutzung, Zonierung unterschiedlicher Akteur: innen und sozialer Integration dargestellt werden sollen. Ziel ist es, eine einladende, aber geschützte Umgebung zu schaffen. Die Aufwandsentschädigung beträgt 14.313,- € netto je vollständig erbrachter und im Rahmen des Verhandlungsgesprächs vorgestellter Ideenskizze. Näheres zur Aufgabenstellung und zur Angebotsabgabe können der Anlage „Vergabeinformation“ entnommen werden. Für den Teilnahmewettbewerb ist dies noch nicht relevant. Die Ideenskizzen sind NICHT mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!

Die Verfahrens-, Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

Es wird darauf hingewiesen, dass in weiteren, gesonderten Vergabeverfahren Leistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung -ELT und -HLS, der Projektsteuerung und Freianlagen (Planung Spielplatz)vergeben werden.

Gegenstand nach CPV

  • 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
  • 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Umsetzung Raumprogramm10,5 %
Funktionale Zonierung17,5 %
Erschließungskonzept17,5 %
Architektonisches Raumgefüge17,5 %
Darstellung und Kommunikation7 %
Honorar27 %
Stundensätze3 %
Qualität
Umsetzung RaumprogrammIdeenskizze zum Lösungsvorschlag: Konzeptionelle Umsetzung des Raumprogramms anhand der Merkmale - Vollständigkeit des Raumprogramms, - Gesamtflächeneffizienz, Verhältnismäßigkeit des Baukörpers, - Aufgabenverständnis, schlüssige Übersetzung der Aufgabenstellung in ein Konzept. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Qualität
Funktionale ZonierungIdeenskizze zum Lösungsvorschlag: Funktionale Zonierung anhand der Merkmale - Trennung bzw. Verknüpfung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen in Bezug auf die Nutzer:innengruppen, - Räume für Mehrfachnutzung sind so erschlossen und verortet, dass ohne bauliche und organisatorische Widersprüche eine Nutzung möglich ist. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Qualität
ErschließungskonzeptIdeenskizze zum Lösungsvorschlag: Erschließungskonzept anhand der Merkmale - Horizontale Erschließung, kurze, logische Wegeführung - Vertikale Erschließung, sinnvolle Lage von Aufzügen/Treppen - Orientierung und Nutzerströme, intuitives Auffinden der Funktionen, klare Trennung von Nutzer:innengruppen, - Barrierefreiheit, stufenlose Erreichbarkeit - Rettungs- und Fluchtwege, Grundprinzip der Wegeführung im Entwurf plausibel erkennbar Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Qualität
Architektonisches RaumgefügeIdeenskizze zum Lösungsvorschlag: Architektonisches Raumgefüge anhand der Merkmale - Qualität der Raumproportionen, stimmiges Verhältnis von Breite, Länge, Höhe, - Raumabfolge und - hierarchie, nachvollziehbare Reihung, klare Haupt- und Nebenräume, - Blickbeziehungen, gezielte Sicht- und Wegebezüge, - Innen- und Außen- Übergänge, Anbindung zur Straße und zum Innenhof. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Qualität
Darstellung und KommunikationIdeenskizze zum Lösungsvorschlag: Darstellung und Kommunikation anhand der Merkmale - Plangrafik und Lesbarkeit, klare, verständliche Darstellung, - Konzepterläuterung, nachvollziehbare Vermittlung der Entwurfsidee. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Kosten
HonorarHonorarangebot für Gesamtleistung einschließlich besonderer Leistungen, Nebenkosten und Berücksichtigung von Zu- und / oder Abschlägen
Kosten
Stundensätze

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mindeststandard: Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und 3.000.000 EUR sonstige Sc … ganz lesenMindeststandard: Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und 3.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Es ist auch eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Fall von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mindeststandard: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur beruflichen Qualifikation des Bewerbers als "Architekt" für die Objektplanungsleistungen Gebäude zu erbringen. Der Nachweis ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens durch Vorlage … ganz lesenMindeststandard: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur beruflichen Qualifikation des Bewerbers als "Architekt" für die Objektplanungsleistungen Gebäude zu erbringen. Der Nachweis ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens durch Vorlage der Urkunde der entsprechenden Architektenkammer über die Eintragung in die Liste "Architekt" oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes zu führen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Mindeststandard: Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV Der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn der mittlere Jahresumsatz für vergleichbare Tätigkeiten in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) nicht mindestens 350.000 Euro netto … ganz lesenMindeststandard: Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV Der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn der mittlere Jahresumsatz für vergleichbare Tätigkeiten in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) nicht mindestens 350.000 Euro netto beträgt. Sofern der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Vergabestelle die Umsätze anhand einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder durch entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder durch entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen nachzuweisen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mindeststandard: In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Mitarbeiter mit Hochschulabschluss in Architektur o.ä. nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % dieser Mitarbeitenden nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jah … ganz lesenMindeststandard: In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Mitarbeiter mit Hochschulabschluss in Architektur o.ä. nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % dieser Mitarbeitenden nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 3 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss in Architektur o.ä. sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindeststandard: Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis zu erbringen, dass das Büro Erfahrungen mit nachhaltigem Bauen aufweisen kann. Es sind Referenzen zu benennen, die jeweils eine oder mehrere der nachfolgenden Eigenschaften erfüllen (der Nachweis kann mit einer oder mehreren Referenzen erbrac … ganz lesenMindeststandard: Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis zu erbringen, dass das Büro Erfahrungen mit nachhaltigem Bauen aufweisen kann. Es sind Referenzen zu benennen, die jeweils eine oder mehrere der nachfolgenden Eigenschaften erfüllen (der Nachweis kann mit einer oder mehreren Referenzen erbracht werden). Ein Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn er nicht mindestens 3 Punkte durch die folgenden Kriterien erreicht: - Erfolgreich durchgeführte Gebäudezertifizierung nach BNB oder DGNB (3 Punkte) - Laufende Gebäudezertifizierung nach BNB oder DGNB (2 Punkte) - Erfahrungen in der Durchführung einer Lebenszyklusberechnung (LLC) (1 Punkt) - Erfahrungen in der Durchführung einer Ökobilanzberechnung (LCA) (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Graue Energie bei Baustoffauswahl (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Schadstoffvermeidung bei Baustoffauswahl (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Recyclingfähigkeit/-quote bei Baustoffauswahl (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Trennbarkeit/ Rückbaufähigkeit von Konstruktionen (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf ressourcenschonendes Bauen (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf zirkuläres Bauen, C2C (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf energieeffizientes Bauen (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Gebäudebegrünung, Biodiversität und Mikroklima (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Holz-/ Holzhybrid-Bau (1 Punkt) - Fortbildung der Geschäftsführung oder Projektleitung zu einem der obenstehenden Themengebieten (mind. 8 Stunden einzeln oder kumulativ, anerkannt von der jeweiligen Architektenkammer) (0,5 Punkte)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Alle geforderten Angaben sind im Bewerbungsbogen zu machen. Ein Verweis auf die Anlage ist nicht ausreichend! Werden nicht alle Referenzen in diesem Bewerbungsbogen benannt (z.B. bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmern), bitte a … ganz lesenAngaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Alle geforderten Angaben sind im Bewerbungsbogen zu machen. Ein Verweis auf die Anlage ist nicht ausreichend! Werden nicht alle Referenzen in diesem Bewerbungsbogen benannt (z.B. bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmern), bitte auf den entsprechenden Bewerbungsbogen verweisen. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet. Werden mehr Referenzen angegeben, wird der Bewerber um Aufklärung gebeten, welche der eingereichten Referenzen in die Bewertung einbezogen werden sollen. Die Bewertung eines Referenzprojekts erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis i) erfüllt sind: Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 35 Pkt. bewertet. a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.) b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein. c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden. d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 10 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 10 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 gem. § 34 HOAI erfüllt worden sein. f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau eines öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäudes handeln. g) Bei mindestens einem der Referenzprojekte muss es sich um ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben oder Projekt mit besonderen Fördermittelanforderungen handeln. h) Bei der Referenz handelt es sich um eine flexible bzw. multifunktionale Nutzung von Räumen (z. B. Mehrfachnutzung, variable Raumkonzepte, gemeinschaftliche Flächennutzung) in der Umsetzung eines komplexen Raum- und Funktionsprogramms. i) Bei mindestens einer der beiden Referenzen handelt es sich um Baukosten (KG 300 + 400) von mindestens 8 Mio. € netto. Zu jeder angegebenen Referenz (Objektplanung Gebäude) ist eine Referenzdarstellung auf max. 2 Seiten (DIN-A3) mit aussagekräftigen Darstellungen (Projektbezeichnung und Standort, Auftraggeber, Art der Nutzung, Kurzbeschreibung der Planungsaufgabe, Brutto-Grundfläche (BGF), Baukosten (KG 300 + 400), Planungs- und Fertigstellungszeitraum, erbrachte Leistungsphasen und eigener Leistungsanteil von der vorgesehenen Projektleitung, Beschreibung der Mehrfachnutzung und funktionalen Organisation, Beschreibung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Angaben zu Fördermitteln (falls zutreffend) beizufügen. Die Bewertung erfolgt anhand der eingereichten Darstellungen / Datenblätter der Referenzen durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Auswertung der Teilnahmeanträge zu beteiligen. Die Einteilung der Wertungsstufen wird durch das Gremium nach fachlicher Einschätzung auf der Grundlage der im jeweiligen Kriterium aufgeführten Unterkriterien festgelegt. 2.1 (max. 7 Pkt) – Vergleichbarkeit der Bauaufgabe anhand der Merkmale: - Vergleichbare Nutzung (Jugend-, Familien-, Bildungs-, Kultur- oder Gemeinschaftseinrichtung) - ähnliche Projektgröße (BGF und Baukosten) - mehrere Nutzergruppen in einem Gebäude - Planung von mehrfach genutzten Räumen 2.2 (max. 8,75 Pkt) – Raum- und Nutzungskonzept anhand der Merkmale: - Schlüssigkeit des Raumprogramms, funktionale Anordnung und Nutzbarkeit der Räume - funktionale Zonierung und Mehrfachnutzung, Trennung bzw. Verknüpfung, Vermeidung funktionaler und organisatorischer Konflikte - Flexibilität der Raumstrukturen, variable Nutzung, Anpassung …
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV Mindeststandard: Der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfüge … ganz lesenAngaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV Mindeststandard: Der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen. Denn die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl. Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen aufweisen. Ferner wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn der/die Bauleiter/in nicht über persönliche Referenzerfahrung in der Objektüberwachung, insbesondere in der Leistungsphase 8, verfügt und diese nachweist. Auswahlkriterium: Insgesamt können 30 Punkte erreicht werden. Der Nachweis über die realisierten Referenzprojekte kann mit einer oder mehreren Projekten erbracht werden. Die Projektleitung verfügt über: 1.1 (5 Pkt*) - 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin (nach Diplom oder gleichwertig) 1.2 (4 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, bei dem es sich um einen Neubau für soziale Zwecke (z.B. Kita, Jugendeinrichtung, Nachbarschaftszentrum o.ä.) handelt 1.3 (3 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, wo mind. die Leistungsphasen 2 - 8 bearbeitet wurden 1.4 (3 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 5 Mio. € Die stellvertretende Projektleitung verfügt über: 1.5 (5 Pkt*) - 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin (nach Diplom oder gleichwertig) 1.6 (2 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, bei dem es sich um einen Neubau für soziale Zwecke (z.B. Kita, Jugendeinrichtung, Nachbarschaftszentrum o.ä.) handelt 1.7 (1 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, wo mind. die Leistungsphasen 2 - 8 bearbeitet wurden 1.8 (2 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 2,5 Mio. € 1.9 (5 Pkt*) - Der Bauleiter oder die Bauleiterin verfügt über 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin bzw. Objektplaner oder Objektplanerin Gebäude (nach Diplom oder gleichwertig). [* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.04.2027
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beabsichtigt ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen (LP) 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise einschließlich besonderer Leistungen. Mit Vertragsschluss werden die LP 1 bis 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beau … ganz lesenBeabsichtigt ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen (LP) 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise einschließlich besonderer Leistungen. Mit Vertragsschluss werden die LP 1 bis 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Es sind besondere Leistungen zu übernehmen, unter anderem: - Liefern und Fortschreiben von Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Erstellen und Fortschreiben des Raumbuches - Ökologisches Gesamtkonzept in Anlehnung an BNB Nachweisanforderungen Neubau und Leitfaden ökologisches Bauen, LCA, LCC, Umwelt- und Energieberatung gemäß Leistungsblatt 29 VwVBU, Aussagen zu Baukonstruktion, Energieversorgung, Freiflächen, Abfall und Niederschlagswasser - Rückbaukonzept Bestand gemäß Leistungsblatt 35 VwVBU, einschl. Koordination der Rückbauarbeiten - Mitwirken beim Beteiligungsprozess - Perspektivische Darstellungen des Entwurfs (Rendering) - Unterstützung bei der Aufbereitung der erforderlichen Dokumente für Zwischen- und Verwendungsnachweise für die Förderstelle
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschlie … ganz lesenLeistung: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen: — IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141), — IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240), (Auflistung nicht abschließend.)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kal … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wir … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig. 3. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 4. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 5. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. 6. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die genannte Kontaktstelle. 7. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat. 8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. 10. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin. 11. Losentscheidung bei Punktgleichheit: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen nach den festgelegten Eignungskriterien unter 5.1.9 und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los getroffen.
Hinweis
Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattfor … ganz lesenTeilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „TW-frob27_CdG-OBJ“ öffnen). Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen. Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien/ Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren! Ein fehlender oder leerer Bewerbungsbogen vom Hauptbewerber führt zum Ausschluss. Nachforderungen von fehlenden Bewerbungsbögen des Hauptbewerbers sind ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen: - Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers - Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters - Referenzbescheinigungen mit Darstellung der vom Bewerber erbrachten Leistungen Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen. Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss. Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Art
Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
Kontakt
vergabestelle@ba-ts.berlin.de

Bei uns erfasst

19Bekanntmachungen
6Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

53vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
266.420 €Zuschlagswert im Median
195.891 € – 546.246 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb580aef-80ae-43ac-8edd-4bb1327d5be2.