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Fahrdienst für die Staatl. Förderschulen Sulzbach (versch. Standorte) und Saarlouis

Ministerium für Bildung und Kultur · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen Z2411Overöffentlicht 08.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 696 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr (57 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
54 Monate07.02.2025 – 31.07.2029, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Ministerium für Bildung und Kultur
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Ministerium für Bildung und Kultur, Ref. A3/ZVS, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    7 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben ist der Fahrdienst zu den Staatlichen Förderschulen (nachfolgend FS bezeichnet) an den Standorten Sulzbach (mit den Sprachförderklassen in St. Wendel und Merzig), und Saarlouis mit insgesamt 5 Losen. Der Standort Sulzbach mit den beiden SFK umfasst 4 Lose, Saarlouis 1 Los.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sulzbach 1 einschließlich SFK Merzig (Linien S 1-01 - 1-08)

Einzugsgebiet der Staatlichen FS Sulzbach (Brennender-Berg-Str., 66280 Sulz-bach) ist grds. das gesamte Saarland. Derzeit sind 29 Linien zum Transport von 186 Schülern*Innen (m,w,d), im nachfolgenden Text SuS bezeichnet, zu vergeben. SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule St. Wendel (Schorlemer Str. 7, 66606 St. Wendel) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden. Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 11 SuS aus dieser Region zu ver-geben SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule Merzig (Schulstr. 26, 66663 Merzig) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 13 SuS zu vergeben. S. jeweils Linienplanung Lose 1-4. Einzugsgebiete der Staatlichen FS soziale Entwicklung Saarlouis (Adolf-Hetzler-Str. 3, 66740 Saarlouis), sind grds. die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern. Derzeit sind 10 Linien und ein Einzeltransport zum Transport von 53 SuS zu verge-ben. S. Linienplanung Los 5. Die Linienplanung wird während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber nach Vorschlag des Auftragnehmers vorgenommen. Als Transportmittel sind Personenkraftwagen einzusetzen, die ständig den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insbesondere StVZO, BO-Kraft, Richtlinien 2007/46/EG) entsprechen. Für jedes Fahrzeug ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der nach § 29 StVZO zuständigen Person vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die einzusetzenden Kraftfahrzeuge den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von SuS" in der jeweils geltenden Fassung ist einzuhalten Es ist von durchschnittlich 185 Beförderungstagen/Kalenderjahr auszugehen, die Anzahl der Beförderungstage ist durch den Auftraggeber jedoch nicht exakt bestimmbar und kann daher nicht zugesichert werden.

54 Monate–
2
Sulzbach 2 (Linien S 2-01 - 2-11)

Einzugsgebiet der Staatlichen FS Sulzbach (Brennender-Berg-Str., 66280 Sulz-bach) ist grds. das gesamte Saarland. Derzeit sind 29 Linien zum Transport von 186 Schülern*Innen (m,w,d), im nachfolgenden Text SuS bezeichnet, zu vergeben. SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule St. Wendel (Schorlemer Str. 7, 66606 St. Wendel) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden. Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 11 SuS aus dieser Region zu ver-geben SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule Merzig (Schulstr. 26, 66663 Merzig) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 13 SuS zu vergeben. S. jeweils Linienplanung Lose 1-4. Einzugsgebiete der Staatlichen FS soziale Entwicklung Saarlouis (Adolf-Hetzler-Str. 3, 66740 Saarlouis), sind grds. die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern. Derzeit sind 10 Linien und ein Einzeltransport zum Transport von 53 SuS zu verge-ben. S. Linienplanung Los 5. Die Linienplanung wird während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber nach Vorschlag des Auftragnehmers vorgenommen. Als Transportmittel sind Personenkraftwagen einzusetzen, die ständig den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insbesondere StVZO, BO-Kraft, Richtlinien 2007/46/EG) entsprechen. Für jedes Fahrzeug ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der nach § 29 StVZO zuständigen Person vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die einzusetzenden Kraftfahrzeuge den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von SuS" in der jeweils geltenden Fassung ist einzuhalten Es ist von durchschnittlich 185 Beförderungstagen/Kalenderjahr auszugehen, die Anzahl der Beförderungstage ist durch den Auftraggeber jedoch nicht exakt bestimmbar und kann daher nicht zugesichert werden.

54 Monate–
3
Sulzbach 3 einschl. SFK St. Wendel (Linien S 3-01 - 3-09)

Einzugsgebiet der Staatlichen FS Sulzbach (Brennender-Berg-Str., 66280 Sulz-bach) ist grds. das gesamte Saarland. Derzeit sind 29 Linien zum Transport von 186 Schülern*Innen (m,w,d), im nachfolgenden Text SuS bezeichnet, zu vergeben. SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule St. Wendel (Schorlemer Str. 7, 66606 St. Wendel) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden. Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 11 SuS aus dieser Region zu ver-geben SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule Merzig (Schulstr. 26, 66663 Merzig) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 13 SuS zu vergeben. S. jeweils Linienplanung Lose 1-4. Einzugsgebiete der Staatlichen FS soziale Entwicklung Saarlouis (Adolf-Hetzler-Str. 3, 66740 Saarlouis), sind grds. die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern. Derzeit sind 10 Linien und ein Einzeltransport zum Transport von 53 SuS zu verge-ben. S. Linienplanung Los 5. Die Linienplanung wird während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber nach Vorschlag des Auftragnehmers vorgenommen. Als Transportmittel sind Personenkraftwagen einzusetzen, die ständig den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insbesondere StVZO, BO-Kraft, Richtlinien 2007/46/EG) entsprechen. Für jedes Fahrzeug ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der nach § 29 StVZO zuständigen Person vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die einzusetzenden Kraftfahrzeuge den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von SuS" in der jeweils geltenden Fassung ist einzuhalten Es ist von durchschnittlich 185 Beförderungstagen/Kalenderjahr auszugehen, die Anzahl der Beförderungstage ist durch den Auftraggeber jedoch nicht exakt bestimmbar und kann daher nicht zugesichert werden.

54 Monate–
4
Sulzbach 4 (Linien S 4-01 - 4-07)

Einzugsgebiet der Staatlichen FS Sulzbach (Brennender-Berg-Str., 66280 Sulz-bach) ist grds. das gesamte Saarland. Derzeit sind 29 Linien zum Transport von 186 Schülern*Innen (m,w,d), im nachfolgenden Text SuS bezeichnet, zu vergeben. SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule St. Wendel (Schorlemer Str. 7, 66606 St. Wendel) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden. Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 11 SuS aus dieser Region zu ver-geben SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule Merzig (Schulstr. 26, 66663 Merzig) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 13 SuS zu vergeben. S. jeweils Linienplanung Lose 1-4. Einzugsgebiete der Staatlichen FS soziale Entwicklung Saarlouis (Adolf-Hetzler-Str. 3, 66740 Saarlouis), sind grds. die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern. Derzeit sind 10 Linien und ein Einzeltransport zum Transport von 53 SuS zu verge-ben. S. Linienplanung Los 5. Die Linienplanung wird während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber nach Vorschlag des Auftragnehmers vorgenommen. Als Transportmittel sind Personenkraftwagen einzusetzen, die ständig den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insbesondere StVZO, BO-Kraft, Richtlinien 2007/46/EG) entsprechen. Für jedes Fahrzeug ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der nach § 29 StVZO zuständigen Person vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die einzusetzenden Kraftfahrzeuge den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von SuS" in der jeweils geltenden Fassung ist einzuhalten Es ist von durchschnittlich 185 Beförderungstagen/Kalenderjahr auszugehen, die Anzahl der Beförderungstage ist durch den Auftraggeber jedoch nicht exakt bestimmbar und kann daher nicht zugesichert werden.

54 Monate–
5
Saarlouis 5 (Linien SA 5-01 - 5-11)

Einzugsgebiet der Staatlichen FS Sulzbach (Brennender-Berg-Str., 66280 Sulz-bach) ist grds. das gesamte Saarland. Derzeit sind 29 Linien zum Transport von 186 Schülern*Innen (m,w,d), im nachfolgenden Text SuS bezeichnet, zu vergeben. SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule St. Wendel (Schorlemer Str. 7, 66606 St. Wendel) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden. Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 11 SuS aus dieser Region zu ver-geben SuS der staatl. FS Sprache, die im Umfeld der SFK an der Grundschule Merzig (Schulstr. 26, 66663 Merzig) wohnen, können auch in dieser SFK beschult werden Derzeit sind 3 Linien zum Transport von 13 SuS zu vergeben. S. jeweils Linienplanung Lose 1-4. Einzugsgebiete der Staatlichen FS soziale Entwicklung Saarlouis (Adolf-Hetzler-Str. 3, 66740 Saarlouis), sind grds. die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern. Derzeit sind 10 Linien und ein Einzeltransport zum Transport von 53 SuS zu verge-ben. S. Linienplanung Los 5. Die Linienplanung wird während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber nach Vorschlag des Auftragnehmers vorgenommen. Als Transportmittel sind Personenkraftwagen einzusetzen, die ständig den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insbesondere StVZO, BO-Kraft, Richtlinien 2007/46/EG) entsprechen. Für jedes Fahrzeug ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der nach § 29 StVZO zuständigen Person vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die einzusetzenden Kraftfahrzeuge den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von SuS" in der jeweils geltenden Fassung ist einzuhalten Es ist von durchschnittlich 185 Beförderungstagen/Kalenderjahr auszugehen, die Anzahl der Beförderungstage ist durch den Auftraggeber jedoch nicht exakt bestimmbar und kann daher nicht zugesichert werden.

54 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium Niedrigster Preis100 %
Kosten
Kriterium Niedrigster PreisDer niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; dem Angebot ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, nicht älter als drei Mona … ganz lesen- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; dem Angebot ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, nicht älter als drei Monate zum Ende der Angebotsfrist, beizufügen - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Gewerberegister); dem Angebot ist ein Auszug aus dem Gewerberegister beizufügen - Eintragung in das Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes; dem Angebot ist ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen - Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft; dem Angebot ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, nicht älter als drei Monate zum Ende der Angebotsfrist, beizufügen
Kriterium
- Vorlage von Referenzen über die Erbringung von 3 vergleichbaren Leistungen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist je Referenz eine Bescheinigung des Referenzgebers über die ordnungsgemäße Leistungserbringung vorzulegen. - Angabe der im Unternehmen vorhandenen Kleinbusse Möglicherweise … ganz lesen- Vorlage von Referenzen über die Erbringung von 3 vergleichbaren Leistungen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist je Referenz eine Bescheinigung des Referenzgebers über die ordnungsgemäße Leistungserbringung vorzulegen. - Angabe der im Unternehmen vorhandenen Kleinbusse Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eine Referenzen gilt als vergleichbar, wenn die referenzierte Leistung jeweils mindestens fünf Linien umfasst.
Kriterium
- Nachweis eines bestimmten Jahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich dieses Auftrages, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist eine Bestätigung der vorstehenden Angaben eines Wirtschaftsprüfers/ … ganz lesen- Nachweis eines bestimmten Jahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich dieses Auftrages, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist eine Bestätigung der vorstehenden Angaben eines Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters vorzulegen - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Versicherungsnachweis, oder eine entsprechende Zusicherung der Versicherung, vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: mind. 3.000.000 EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.02.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht vorher von einem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 8 Monaten zum 31.07. gekündigt wird. Es ist maximal eine dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Wochen
Angebotsöffnung
12.12.2024, 12:00 Uhr. Ministerium für Bildung und Kultur, Ref. A3/ZVS, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken. Keine, nichtöffentlich.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen gemäß STFLG. Die maßgeblichen Entgelttarife sind unter www.tarifregister.saarland.de abrufbar. Dies gi … ganz lesenLeistung: Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen gemäß STFLG. Die maßgeblichen Entgelttarife sind unter www.tarifregister.saarland.de abrufbar. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ge … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder eMail ist nicht möglich. Die Vergabestelle ist im Falle von … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder eMail ist nicht möglich. Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte ggf. mit Angebotsabgabe konkret mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YS55YQM

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr (57 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 41441234-11e7-420c-913e-f606808a1764.