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Reinigung Staatl. Förderschulen Sulzbach & Homburg

Ministerium für Bildung und Kultur · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen Z2603O IIveröffentlicht 09.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 184 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an der Staatlichen Förderschule in 66280 Sulzbach, Brennender-Berg-Str. 9. Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an der Staatlichen Förderschule (im weiteren Text FS) in 66424 Homburg, Universitätskliniken 84. Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los Sulzbach

Förderschule Sulzbach: In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Der Auftraggeber (im weiteren Text AG) behält sich jedoch vor, in der Ferienzeit die Reinigungsleistung im Schulgebäude bzw. in der Turnhalle nach Bedarf (z. B. nach Bauarbeiten) abzurufen. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. Der Auftragnehmer (im weiteren Text AN) verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen und einzuweisen, sowie die Arbeitsausführung zu überwachen. Förderschule Homburg: Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem Auftraggeber (im weiteren Text AG) festzulegen. Einzelne Räume werden schultäglich derzeit durch landeseigenes Personal gereinigt. Diese Fläche (s. gesonderte Markierung gem. Legende im Flächenaufmaß) ist nach gesonderter Beauftragung nach Bedarf des AG, z.B. im Vertretungsfall, vom AN zu reinigen (s. Leistungsverzeichnis). Die erbrachten Reinigungsstunden sind, unter Angabe von bis zu zwei Nachkommastellen, bis spätestens zum Ende der jeweils folgenden Kalenderwoche zu dokumentieren und von der jeweiligen Schulleitung oder einer ebenfalls berechtigten Person vor Ort (z.B. Hausmeister) zu bestätigen. Es handelt sich um eine Leistung nach Bedarf, deren Abruf, auch mengenmäßig, nicht zugesichert werden kann. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr während der Unterrichtszeit auszugehen; die exakte Anzahl ist durch den AG jedoch nicht genau zu beziffern und kann daher nicht zugesichert werden.

3 Jahre–
2
Los Homburg

Förderschule Sulzbach: In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Der Auftraggeber (im weiteren Text AG) behält sich jedoch vor, in der Ferienzeit die Reinigungsleistung im Schulgebäude bzw. in der Turnhalle nach Bedarf (z. B. nach Bauarbeiten) abzurufen. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. Der Auftragnehmer (im weiteren Text AN) verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen und einzuweisen, sowie die Arbeitsausführung zu überwachen. Förderschule Homburg: Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem Auftraggeber (im weiteren Text AG) festzulegen. Einzelne Räume werden schultäglich derzeit durch landeseigenes Personal gereinigt. Diese Fläche (s. gesonderte Markierung gem. Legende im Flächenaufmaß) ist nach gesonderter Beauftragung nach Bedarf des AG, z.B. im Vertretungsfall, vom AN zu reinigen (s. Leistungsverzeichnis). Die erbrachten Reinigungsstunden sind, unter Angabe von bis zu zwei Nachkommastellen, bis spätestens zum Ende der jeweils folgenden Kalenderwoche zu dokumentieren und von der jeweiligen Schulleitung oder einer ebenfalls berechtigten Person vor Ort (z.B. Hausmeister) zu bestätigen. Es handelt sich um eine Leistung nach Bedarf, deren Abruf, auch mengenmäßig, nicht zugesichert werden kann. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr während der Unterrichtszeit auszugehen; die exakte Anzahl ist durch den AG jedoch nicht genau zu beziffern und kann daher nicht zugesichert werden.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Niedrigster Preis100 %
Kosten
Niedrigster PreisDer Zuschlag erfolgt allein nach dem Kriterium Niedrigster Preis. Der niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Vertrag zu unveränderten Konditionen 1x um 1 Jahr zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesen§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im vorliegenden Vergabeverfahren kommt eine Zuschlagslimitierung nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV zur Anwendung. Sie haben die Möglichkeit, für jedes der beiden zu vergebenen Lose zu bieten - jedoch wird die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, im vorliegenden Vergabeverf … ganz lesenIm vorliegenden Vergabeverfahren kommt eine Zuschlagslimitierung nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV zur Anwendung. Sie haben die Möglichkeit, für jedes der beiden zu vergebenen Lose zu bieten - jedoch wird die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, im vorliegenden Vergabeverfahren auf eine Höchstzahl von einem Los beschränkt. Für den Fall, dass Sie für beide Lose bieten und in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben sollten, geben Sie im Angebotsschreiben an, auf welches Los der Zuschlag erteilt werden soll. Sollte eine eindeutige Benennung des bieterseitig bevorzugten Loses fehlen, so wird der Zuschlag nur in dem Los erteilt werden, in dem die Angebotssumme des betreffenden Bieters die höchste Differenz zur Angebotssumme des zweitplatzierten Angebotes aufweist. Es ist demnach einem Bieter nicht möglich, im vorliegenden Vergabeverfahren für mehr als ein Los den Zuschlag zu erhalten.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5MZVN# Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahr … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5MZVN# Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte ggf. mit Angebotsabgabe konkret mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gebäudereinigung Naheland GmbH, Bad Kreuznach8
2GEMIS GmbH, Saarbrücken8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51ecb7d5-a263-4b2b-967f-506f3f5aeb68.