Reinigung Staatl. Förderschulen Sulzbach & Homburg
Ministerium für Bildung und Kultur · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen Z2603O IIveröffentlicht 09.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.
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Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66111, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an der Staatlichen Förderschule in 66280 Sulzbach, Brennender-Berg-Str. 9. Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an der Staatlichen Förderschule (im weiteren Text FS) in 66424 Homburg, Universitätskliniken 84. Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Gegenstand nach CPV
- 90919300Reinigung von SchulenHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los Sulzbach Förderschule Sulzbach: In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Der Auftraggeber (im weiteren Text AG) behält sich jedoch vor, in der Ferienzeit die Reinigungsleistung im Schulgebäude bzw. in der Turnhalle nach Bedarf (z. B. nach Bauarbeiten) abzurufen. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. Der Auftragnehmer (im weiteren Text AN) verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen und einzuweisen, sowie die Arbeitsausführung zu überwachen. Förderschule Homburg: Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem Auftraggeber (im weiteren Text AG) festzulegen. Einzelne Räume werden schultäglich derzeit durch landeseigenes Personal gereinigt. Diese Fläche (s. gesonderte Markierung gem. Legende im Flächenaufmaß) ist nach gesonderter Beauftragung nach Bedarf des AG, z.B. im Vertretungsfall, vom AN zu reinigen (s. Leistungsverzeichnis). Die erbrachten Reinigungsstunden sind, unter Angabe von bis zu zwei Nachkommastellen, bis spätestens zum Ende der jeweils folgenden Kalenderwoche zu dokumentieren und von der jeweiligen Schulleitung oder einer ebenfalls berechtigten Person vor Ort (z.B. Hausmeister) zu bestätigen. Es handelt sich um eine Leistung nach Bedarf, deren Abruf, auch mengenmäßig, nicht zugesichert werden kann. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr während der Unterrichtszeit auszugehen; die exakte Anzahl ist durch den AG jedoch nicht genau zu beziffern und kann daher nicht zugesichert werden. | 3 Jahre | – |
| 2 | Los Homburg Förderschule Sulzbach: In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Der Auftraggeber (im weiteren Text AG) behält sich jedoch vor, in der Ferienzeit die Reinigungsleistung im Schulgebäude bzw. in der Turnhalle nach Bedarf (z. B. nach Bauarbeiten) abzurufen. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. Der Auftragnehmer (im weiteren Text AN) verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen und einzuweisen, sowie die Arbeitsausführung zu überwachen. Förderschule Homburg: Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem Auftraggeber (im weiteren Text AG) festzulegen. Einzelne Räume werden schultäglich derzeit durch landeseigenes Personal gereinigt. Diese Fläche (s. gesonderte Markierung gem. Legende im Flächenaufmaß) ist nach gesonderter Beauftragung nach Bedarf des AG, z.B. im Vertretungsfall, vom AN zu reinigen (s. Leistungsverzeichnis). Die erbrachten Reinigungsstunden sind, unter Angabe von bis zu zwei Nachkommastellen, bis spätestens zum Ende der jeweils folgenden Kalenderwoche zu dokumentieren und von der jeweiligen Schulleitung oder einer ebenfalls berechtigten Person vor Ort (z.B. Hausmeister) zu bestätigen. Es handelt sich um eine Leistung nach Bedarf, deren Abruf, auch mengenmäßig, nicht zugesichert werden kann. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr während der Unterrichtszeit auszugehen; die exakte Anzahl ist durch den AG jedoch nicht genau zu beziffern und kann daher nicht zugesichert werden. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Niedrigster PreisDer Zuschlag erfolgt allein nach dem Kriterium Niedrigster Preis. Der niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Vertrag zu unveränderten Konditionen 1x um 1 Jahr zu verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Im vorliegenden Vergabeverfahren kommt eine Zuschlagslimitierung nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV zur Anwendung. Sie haben die Möglichkeit, für jedes der beiden zu vergebenen Lose zu bieten - jedoch wird die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, im vorliegenden Vergabeverf … ganz lesenkürzer
Im vorliegenden Vergabeverfahren kommt eine Zuschlagslimitierung nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV zur Anwendung. Sie haben die Möglichkeit, für jedes der beiden zu vergebenen Lose zu bieten - jedoch wird die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, im vorliegenden Vergabeverfahren auf eine Höchstzahl von einem Los beschränkt. Für den Fall, dass Sie für beide Lose bieten und in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben sollten, geben Sie im Angebotsschreiben an, auf welches Los der Zuschlag erteilt werden soll. Sollte eine eindeutige Benennung des bieterseitig bevorzugten Loses fehlen, so wird der Zuschlag nur in dem Los erteilt werden, in dem die Angebotssumme des betreffenden Bieters die höchste Differenz zur Angebotssumme des zweitplatzierten Angebotes aufweist. Es ist demnach einem Bieter nicht möglich, im vorliegenden Vergabeverfahren für mehr als ein Los den Zuschlag zu erhalten.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5MZVN# Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahr … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5MZVN# Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanz weiterzuleiten. Die Beiteligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte ggf. mit Angebotsabgabe konkret mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Gebäudereinigung Naheland GmbH, Bad Kreuznach | 8 |
| 2 | GEMIS GmbH, Saarbrücken | 8 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
- Website
- bildung.saarland.de
- Kontakt
- vergabe@
bildung.saarland.de
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- Fahrdienst für die Staatl. Förderschulen Sulzbach (versch. Standorte) und Saarlouis04.02.2025 · 2 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG9 Zuschläge
- Labitzke Gebäudereinigung GmbH5 Zuschläge
- SSG Saar Service GmbH5 Zuschläge
- GEG Gebäudedienste GmbH4 Zuschläge
- GEMIS GmbH4 Zuschläge
- S.A.A.R. GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51ecb7d5-a263-4b2b-967f-506f3f5aeb68.