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Betrieb der Shuttlebuslinie 560 "Uni-Klinik-Homburg

Universitätsklinikum des Saarlandes · Homburg, Saarland

Aktenzeichen III.DL-345-26 EUveröffentlicht 11.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 4 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Homburg66424, Saarpfalz-Kreis, Saarland
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum des Saarlandes
    vor 5 Tagen
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 4 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 13:01 Uhr
    Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
    in 4 Tagen
  6. Bindefrist endet
    6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 46 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und der Betrieb der bestehenden Shuttlebuslinie "560 Uni-Klinik-Homburg" auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und der Betrieb der bestehenden Shuttle-buslinie "560 Uni-Klinik-Homburg" auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlan-des in Homburg. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die vereinbarten Betriebsleistun-gen auf der Grundlage des aktuellen Fahrplans, der Tarif- und Beförderungsbestimmungen sowie der Qualitätsanforderungen in zuverlässiger und ordnungsgemäßer Weise erbracht wird. Der Auftragnehmer übernimmt den vollständigen Betrieb der Linie einschließlich: - Bereitstellung des Fahrzeugs - Bereitstellung des Fahrpersonals - Durchführung des Fahrbetriebs - Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen - Instandhaltung und Reinigung des Fahrzeugs - Sicherstellung der Betriebsbereitschaft während der gesamten Vertragslaufzeit

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Es handelt sich beim Preis um das alleinige Zuschlagskriterium.

Eignung9 von 9 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Genehmigung zur Personenbeförderung Der Bieter hat nachzuweisen, dass er zur gewerblichen Beförderung von Personen berechtigt ist. Nachweis: - gültige Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder - gleichwertiger Nachweis der zuständigen Genehmigungsbehörde Die Genehmigung oder eine ver … ganz lesenGenehmigung zur Personenbeförderung Der Bieter hat nachzuweisen, dass er zur gewerblichen Beförderung von Personen berechtigt ist. Nachweis: - gültige Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder - gleichwertiger Nachweis der zuständigen Genehmigungsbehörde Die Genehmigung oder eine verbindliche Zusage der zuständigen Behörde muss mit dem An-gebot nachgewiesen werden; die endgültige Genehmigung muss spätestens zum Leistungsbe-ginn vorliegen. (Siehe Anlage 13 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien)
Spezifischer Jahresumsatz
Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) sind anzugeben. Es ist kein Mindestumsatz erforderlich. Unser Unternehmen hat in den vergangenen drei Geschäftsjahren folgende Umsätze (in EUR, netto, Angabe zwingend) erwirtschaftet: Bei einer Bietergemeinschaft sind die jewe … ganz lesenDer Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) sind anzugeben. Es ist kein Mindestumsatz erforderlich. Unser Unternehmen hat in den vergangenen drei Geschäftsjahren folgende Umsätze (in EUR, netto, Angabe zwingend) erwirtschaftet: Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäfts-jahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein, die Leistung während der gesamten Vertrags-laufzeit ordnungsgemäß zu erbringen. Nachweis: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre - Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich Personenbeförderung der letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre - Der durchschnittliche Jahresumsatz im Bereich Personenbeförderung muss mindestens dem geschätzten Jahresauftragswert entsprechen. (Siehe Anlage 13 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. - Personen- und Sachschäden: mindestens 5 Mio. EUR pauschal je Schadensereignis - Vermögensschäden: mindestens 250.000 EUR je Schadensereignis Jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem i … ganz lesenDer Bieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. - Personen- und Sachschäden: mindestens 5 Mio. EUR pauschal je Schadensereignis - Vermögensschäden: mindestens 250.000 EUR je Schadensereignis Jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Ver-tragslaufzeit ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden. (Siehe Anlage 13 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von mindestens 2 Referenzen von in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen. Mindestens eine Referenz muss folgende Anforderungen erfüllen: - Betrieb … ganz lesenAngabe von mindestens 2 Referenzen von in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen. Mindestens eine Referenz muss folgende Anforderungen erfüllen: - Betrieb einer Linien-, Shuttle- oder Werksverkehrsleistung - regelmäßiger Fahrbetrieb an mindestens fünf Tagen pro Woche - Vertragsdauer von mindestens zwölf Monaten Bitte beachten Sie, dass das Universitätsklinikum des Saarlandes nicht als Referenzgeber angegeben werden kann. (Siehe Anlage 13 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien)
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die zur Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder spätestens zum Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Nachweis: - Fahrzeugliste oder - verbindliche Beschaffungs- bzw. Bereitstellungserklärung Nachweis mindestens eines für den … ganz lesenDer Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die zur Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder spätestens zum Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Nachweis: - Fahrzeugliste oder - verbindliche Beschaffungs- bzw. Bereitstellungserklärung Nachweis mindestens eines für den vorgesehenen Einsatz geeigneten Niederflurfahrzeuges oder einer verbindlichen Bereitstellungszusage. (Siehe Anlage 13 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ausreichend qualifiziertes Fahrpersonal verfügbar ist. Nachweis: Eigenerklärung über - Anzahl der beschäftigten Fahrerinnen und Fahrer - Vorhaltung von Vertretungspersonal - Sicherstellung des Betriebs bei Personalengpässen Es muss ausreichend Personal vorhanden sei … ganz lesenDer Bieter hat nachzuweisen, dass ausreichend qualifiziertes Fahrpersonal verfügbar ist. Nachweis: Eigenerklärung über - Anzahl der beschäftigten Fahrerinnen und Fahrer - Vorhaltung von Vertretungspersonal - Sicherstellung des Betriebs bei Personalengpässen Es muss ausreichend Personal vorhanden sein, um den kontinuierlichen Betrieb einschließlich Fahrerwechsel ohne Unterbrechung sicherzustellen. (Siehe Anlage 13 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien)
Eintragung in das Handelsregister
(Siehe Anlage 13 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien) Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: - Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft be … ganz lesen(Siehe Anlage 13 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien) Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: - Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) ********************** - Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind ******* Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer/ Eignungsleihe: - Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (Basisinformation des Unternehmens und Eigenerklärung Ausschlussgründen) von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. - Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Anlage 4), einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten (Anlage 5) . Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt 6); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). - Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Anlage 4). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. der Eigenerklärung jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgrü …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt am 01.03.2027. Die Grundlaufzeit beträgt: 2 Jahre. Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung bis zu zweimal zu verlängern. Jede Verlängerungsoption umfasst 1 weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit:4 Jahr … ganz lesenbis zu 2-mal: Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt am 01.03.2027. Die Grundlaufzeit beträgt: 2 Jahre. Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung bis zu zweimal zu verlängern. Jede Verlängerungsoption umfasst 1 weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit:4 Jahre. Macht der Auftraggeber von dieser Verlängerungsoption Gebrauch, hat es dies gegenüber dem Auftragnehmer mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich zu erklären
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Wochen
Angebotsöffnung
11.11.2026, 13:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Anlage 7 - Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umf … ganz lesenLeistung: Anlage 7 - Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LMWHR#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a434d05-411f-4397-8e55-40fa54bbeab5.