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Fahrausweisprüfung für die U-Bahn, Bus und Straßenbahn der BVG

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF2-0361-2025veröffentlicht 27.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 432 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Konzepte zur LeistungserbringungHinweis!!50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die BVG benötigt Sicherheitsdienstleister, die Fahrausweisprüfungen in den U-Bahnen, Bussen und Trams der BVG durchführen. Der Dienstleister ist für

· die Fahrausweisprüfung, einschließlich der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) im Einsatzgebiet · Servicetätigkeiten , zum Beispiel Auskünfte zu Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und zum Liniennetz des VBB · die Durchsetzung des Hausrechts

verantwortlich.

Für die Erbringung dieser Leistungen sind ausgebildete Mitarbeitenden einzusetzen, die Fahrausweisprüfungs- und Entgelterhebungsleistungen erbringen können.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrausweisprüfung U-Bahn (1)

Die BVG benötigt einen Dienstleister, der täglich 25 Fahrausweisprüfer (73.000 Prüfstunden pro Jahr) in den U-Bahnzügen und Bahnhöfen zum Einsatz bringt. Der Dienstleister ist für · die Fahrausweisprüfung, einschließlich der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) im Einsatzgebiet · Servicetätigkeiten, zum Beispiel Auskünfte zu Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und zum Liniennetz des VBB · die Durchsetzung des Hausrechts verantwortlich. Für die Erbringung dieser Leistungen sind ausgebildete Sicherheitskräfte einzusetzen, die Fahrausweisprüfungs- und Entgelterhebungsleistungen erbringen können.

2 Jahre–
2
Fahrausweisprüfung U-Bahn (2)

Die BVG benötigt einen Dienstleister, der täglich 25 Fahrausweisprüfer (73.000 Prüfstunden pro Jahr) in den U-Bahnzügen und Bahnhöfen zum Einsatz bringt. Der Dienstleister ist für · die Fahrausweisprüfung, einschließlich der Erhebung des erhöhten Beförderungs-entgelts (EBE) im Einsatzgebiet · Servicetätigkeiten, zum Beispiel Auskünfte zu Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und zum Liniennetz des VBB · die Durchsetzung des Hausrechts verantwortlich. Für die Erbringung dieser Leistungen sind ausgebildete Sicherheitskräfte einzusetzen, die Fahrausweisprüfungs- und Entgelterhebungsleistungen erbringen können.

2 Jahre–
3
Fahrausweisprüfung Bus (1)

Die BVG benötigt einen Dienstleister, der täglich 25 Fahrausweisprüfer (73.000 Prüfstunden pro Jahr) in den Bussen und Haltestellen zum Einsatz bringt. Der Dienstleister ist für · die Fahrausweisprüfung, einschließlich der Erhebung des erhöhten Beförderungs-entgelts (EBE) im Einsatzgebiet · Servicetätigkeiten, zum Beispiel Auskünfte zu Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und zum Liniennetz des VBB · die Durchsetzung des Hausrechts verantwortlich. Für die Erbringung dieser Leistungen sind ausgebildete Sicherheitskräfte einzusetzen, die Fahrausweisprüfungs- und Entgelterhebungsleistungen erbringen können.

2 Jahre–
4
Fahrausweisprüfung Bus (2)

Die BVG benötigt einen Dienstleister, der täglich 25 Fahrausweisprüfer (73.000 Prüfstunden pro Jahr) in den Bussen und Haltestellen zum Einsatz bringt. Der Dienstleister ist für · die Fahrausweisprüfung, einschließlich der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) im Einsatzgebiet · Servicetätigkeiten, zum Beispiel Auskünfte zu Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und zum Liniennetz des VBB · die Durchsetzung des Hausrechts verantwortlich. Für die Erbringung dieser Leistungen sind ausgebildete Sicherheitskräfte einzusetzen, die Fahrausweisprüfungs- und Entgelterhebungsleistungen erbringen können.

2 Jahre–
5
Fahrausweisprüfung Straßenbahn (1)

Die BVG benötigt einen Dienstleister, der täglich 25 Fahrausweisprüfer (73.000 Prüfstunden pro Jahr) in den Straßenbahnen und Haltestellen zum Einsatz bringt. Der Dienstleister ist für · die Fahrausweisprüfung, einschließlich der Erhebung des erhöhten Beförderungs-entgelts (EBE) im Einsatzgebiet · Servicetätigkeiten, zum Beispiel Auskünfte zu Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und zum Liniennetz des VBB · die Durchsetzung des Hausrechts verantwortlich. Für die Erbringung dieser Leistungen sind ausgebildete Sicherheitskräfte einzusetzen, die Fahrausweisprüfungs- und Entgelterhebungsleistungen erbringen können.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzepte zur LeistungserbringungHinweis!!50 %
Preis50 %
Qualität
Konzepte zur LeistungserbringungHinweis!!Die Angebote werden zur 50 Prozent über verschiedene Konzepte zur Leistungserbringung bewertet. Folgende Themenbereiche sollen in den Konzepten behandelt werden: Meldewesen, Qualitätsmanagement & Beschwerdemanagement, Schulungen, Diversität, Konflikt, Implementierung, Personalbetreuung/-fluktuation und Bonuszahlungen. Mit den Konzepten zur Leistungserbringung sind maximal 100 Punkte zu erreichen. Weitere Informationen zu den Konzepten und deren Bewertung sind der in den Vergabunteralgen hinterlageten Bewertungsmatrix zu entnehmen. HINWEIS!!: Bei den Konzepten zu den Themenbereichen Implementierung und Bonuszahlung handelt es sich um Konzepte mit einem Ausschlusskriterium. Werden diese Konzepte während der Angebotsphase nicht eingereicht wird der Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen!
Preis
Die Angebote werden zu 50 Prozet über den Gesamtangebotspreis bewertet. Es können maximal 100 Punkte durch den Gesamtangebotspreis erreicht werden. Die Punktzahl für den Preis ergibt sich wie folgt: ((Gesamtangebotspreis Bestbieter / Gesamtangebotspreis Bieter) * Maximal erreichbare Punktzahl Gesamtangebotspreis)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Vertrag kann dreimal um jeweils weitere 24 Monate verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die inte … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf2@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1a95a05-0497-48eb-a35f-6f04b638a58e.