Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der nicht-öffentlichen Erschließung der Neustadt in der Studentenstadt Freimann in zwei (2) Losen
Studierendenwerk München Oberbayern AöR · München, Bayern
Aktenzeichen StwM_StuStadt_Verg_151.0053_EU-037_25veröffentlicht 10.09.2025erstmals 10.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,09 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- 2026-11-rotkreuzklinikum-muenchen-aemp-leistungen-objektplanungRotkreuzklinikum München gemeinnützige GmbH · MünchenFrist 03.12.2026
- LMU Klinikum – Austausch Herzkatheter 1 mit Umbau - Leistungen der Generalplanung, Lph. 1–8 gem. HOAI (Leistungsbilder: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-3, 5-8 gemäß §§ 33 ff. HOAI Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT und HLS, ALG 1-8 Leistungsphasen 1-3, 5-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI)LMU Klinikum · MünchenFrist 03.12.2026
- ObjektplanungLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 12.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,09 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 47 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 125 %
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 10 %
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 10 %
- Ausführungskonzept - Los 125 %
- Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 150 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 14 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Monatenan Studierendenwerk München Oberbayern AöR
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 13 MonatenAuf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
- Bindefrist endetvor 11 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der nicht-öffentlichen Erschließung der Neustadt in der Studentenstadt Freimann im Wege einer Rahmenvereinbarung in zwei (2) Losen.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT) Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der nicht-öffentlichen Erschließung der Neustadt in der Studentenstadt Freimann im Wege einer Rahmenvereinbarung in zwei (2) Losen. a) Los 1 - Technische Ausrüstung ELT Im Rahmen von Los 1 sind Leistungen der Fachplanung - in Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen, jeweils Anlagengruppen 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT), für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach §§ 53 ff. HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI zu erbringen. Diese Leistungen können sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen umfassen. Die ELT-Fachplanung beinhaltet die umfassende Neuerschließung und Sanierung der elektrotechnischen Infrastruktur (Starkstromversorgung, Schwachstrom-/LWL-Anbindung) im Außenbereich der Liegenschaft vom öffentlichen Anschluss bis zum in der Grundlagenermittlung ermittelten notwendigen Gebäudeübergabepunkt. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags in dem Vergabeverfahren beauftragt ("Initialabruf"): - Für das Modul 1 des Los 1 gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 802): die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Technische Ausrüstung und Technischen Anlagen in Außenanlagen, Anlagengruppen 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT). Mit dem Initialabruf kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Anlage 907_01 zustande. Dieser regelt insbesondere die Vergütung der mit dem Initialabruf beauftragten Leistungen. Weitere, nicht von dem Initialabruf umfasste Fachplanungsleistungen (ELT) hat der Auftragnehmer zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitige Mitteilung in Schriftform ("Abruf") gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt (im Folgenden auch "Einzelauftrag" genannt). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird in dem jeweiligen Abruf näher spezifiziert. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 906_01 und 907_01. b) Los 2 - Technische Ausrüstung HLS Im Rahmen von Los 2 sind Leistungen der Fachplanung - in Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen, jeweils Anlagengruppe 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach §§ 53 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI zu erbringen. Diese Leistungen können sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen umfassen. Die HLS-Fachplanung beinhaltet die umfassende Sanierung und Neuordnung der übergeordneten Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich der Liegenschaft vom öffentlichen Anschluss bis zum in der Grundlagenermittlung ermittelten notwendigen Gebäudeübergabepunkt. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags in dem Vergabeverfahren beauftragt ("Initialabruf"): - Für das Modul 1 des Los 2 gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 802): die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Technische Ausrüstung und Technischen Anlagen in Außenanlagen, Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS). Mit dem Initialabruf kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Anlage 907_02 zustande. Dieser regelt insbesondere die Vergütung der mit dem Initialabruf beauftragten Leistungen. Weitere, nicht von dem Initialabruf umfasste Fachplanungsleistungen (HLS) hat der Auftragnehmer zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitige Mitteilung in Schriftform ("Abruf") gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt (im Folgenden auch "Einzelauftrag" genannt). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird in dem jeweiligen Abruf näher spezifiziert. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 906_02 und 907_02. Hinweis zu den Ortsbesichtigungen: Die Bieter können an einer von dem Auftraggeber geführten Ortsbesichtigung teilnehmen. Da die Angebote ohne eine Ortsbesichtigung erstellt werden können, ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung keine verbindliche Vorgabe. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen. | 4 Jahre | 478.286 € |
| 2 | Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der nicht-öffentlichen Erschließung der Neustadt in der Studentenstadt Freimann im Wege einer Rahmenvereinbarung in zwei (2) Losen. a) Los 1 - Technische Ausrüstung ELT Im Rahmen von Los 1 sind Leistungen der Fachplanung - in Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen, jeweils Anlagengruppen 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT), für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach §§ 53 ff. HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI zu erbringen. Diese Leistungen können sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen umfassen. Die ELT-Fachplanung beinhaltet die umfassende Neuerschließung und Sanierung der elektrotechnischen Infrastruktur (Starkstromversorgung, Schwachstrom-/LWL-Anbindung) im Außenbereich der Liegenschaft vom öffentlichen Anschluss bis zum in der Grundlagenermittlung ermittelten notwendigen Gebäudeübergabepunkt. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags in dem Vergabeverfahren beauftragt ("Initialabruf"): - Für das Modul 1 des Los 1 gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 802): die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Technische Ausrüstung und Technischen Anlagen in Außenanlagen, Anlagengruppen 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT). Mit dem Initialabruf kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Anlage 907_01 zustande. Dieser regelt insbesondere die Vergütung der mit dem Initialabruf beauftragten Leistungen. Weitere, nicht von dem Initialabruf umfasste Fachplanungsleistungen (ELT) hat der Auftragnehmer zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitige Mitteilung in Schriftform ("Abruf") gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt (im Folgenden auch "Einzelauftrag" genannt). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird in dem jeweiligen Abruf näher spezifiziert. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 906_01 und 907_01. b) Los 2 - Technische Ausrüstung HLS Im Rahmen von Los 2 sind Leistungen der Fachplanung - in Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen, jeweils Anlagengruppe 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach §§ 53 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI zu erbringen. Diese Leistungen können sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen umfassen. Die HLS-Fachplanung beinhaltet die umfassende Sanierung und Neuordnung der übergeordneten Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich der Liegenschaft vom öffentlichen Anschluss bis zum in der Grundlagenermittlung ermittelten notwendigen Gebäudeübergabepunkt. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags in dem Vergabeverfahren beauftragt ("Initialabruf"): - Für das Modul 1 des Los 2 gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 802): die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Technische Ausrüstung und Technischen Anlagen in Außenanlagen, Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS). Mit dem Initialabruf kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Anlage 907_02 zustande. Dieser regelt insbesondere die Vergütung der mit dem Initialabruf beauftragten Leistungen. Weitere, nicht von dem Initialabruf umfasste Fachplanungsleistungen (HLS) hat der Auftragnehmer zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitige Mitteilung in Schriftform ("Abruf") gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt (im Folgenden auch "Einzelauftrag" genannt). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird in dem jeweiligen Abruf näher spezifiziert. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 906_02 und 907_02. Hinweis zu den Ortsbesichtigungen: Die Bieter können an einer von dem Auftraggeber geführten Ortsbesichtigung teilnehmen. Da die Angebote ohne eine Ortsbesichtigung erstellt werden können, ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung keine verbindliche Vorgabe. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen. | 4 Jahre | 615.383 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters (i) und Angaben zur Bewertung (ii) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4) tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (i) und Angaben zur Bewertung (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, jeweils mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4) tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters (i.) und Angaben zur Bewertung (ii.) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4) tätig gewesen sei …
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1**Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1" b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt. - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers in dem angegebenen Referenzprojekt, welches der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) persönlich geleitet hat, von mindestens 300.000,- EUR (netto). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters diese weiteren Mindestanforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens (Referenznehmer), welches die Leistungen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4), des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4); - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) …
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1**Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1" - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 6 Punkte erzielen; das heißt 12 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, wobei pro Bewertungskriterium (Kriterium 1 und Kriterium 2) maximal 3 Punkte erzielt werden können (Deckelung). - Gesamtpunkte: Die Punkte aus der fachspezifischen Berufserfahrung (maximal 6,00 Punkte) und die Punkte aus den Referenzprojekten (maximal 12 Punkte) werden zusammengerechnet. Maximal kann ein Bieter hier 18 Punkte erzielen. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 1,667 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Sollte die Anlage 600_01 fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter und der Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
- Qualität
- Ausführungskonzept - Los 1Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. a) Unterkriterium 1 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um bestmöglich während und nach Ende der Baumaßnahme eine ausfallsichere (zum Beispiel Provisorien, etc.) und zukunftsfähige (zum Beispiel hohe Flexibilität, Erweiterbarkeit oder Anpassungsfähigkeit, Austauschbarkeit, etc.) Versorgung und Instandhaltung der Infrastruktur durchgehend gewährleisten zu können. b) Unterkriterium 2 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger und geeigneter Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um eine Schnittstellenkoordination zu allen Beteiligten (siehe Anlage 802_Leistungsbeschreibung, Punkt 4.) während der gesamten Vertragslaufzeit bestmöglich sicherzustellen, so dass die Baumaßnahme fristgerecht fertiggestellt werden kann. c) Unterkriterium 3 - 0 bis 5 Bewertungspunkte Außerdem hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8 eine hohe Verfügbarkeit und soweit erforderlich eine hohe Vor-Ort-Präsenz bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform DTVP einzureichen. Das Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal einer (1) DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Angaben, die jeweils darüber hinausgehen (ab Seite 2 je Unterkriterium), bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend des Konzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem Konzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte je Unterkriterium werden addiert. Maximal kann ein Bieter für das Ausführungskonzept 15 Bewertungspunkte erzielten (3 Unterkriterium x 5 Bewertungspunkte). Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 2. Insgesamt kann ein Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
- Preis
- Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 "Preisblatt_Los 1" Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
Eignung4 von 4 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / … ganz lesenkürzer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_01 "Jahresumsatz_Los 1" zu verwenden.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung und technische Anlagen in Außenanlagen, mindestens Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektroinstallation), mindestens LPH 2 bis 8 (aus … ganz lesenkürzer
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung und technische Anlagen in Außenanlagen, mindestens Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektroinstallation), mindestens LPH 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4) einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung - das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss früher ausgeführte Leistungen sowohl - aus Kostengruppe 400: Technische Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektroinstallation), mindestens LPH 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4); als auch - aus Kostengruppe 550: Technische Anlagen in Außenanlagen, mindestens Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektroinstallation), mindestens LPH 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4) umfasst haben. Die vom Bieter ausgeführten Leistungen sind je Kostengruppe (400 und 550) kurz zu beschreiben. - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers für die früher ausgeführten Leistungen der Kostengruppe 400: Technische Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektroinstallation), mindestens LPH 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4); und Kostengruppe 550: Technische Anlagen in Außenanlagen, mindestens Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektroinstallation), mindestens LPH 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4), von insgesamt mindestens 300.000,- EUR (netto) (Kostengruppe 400 und 550 zusammengerechnet); - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das alle aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die (Mindest-)An …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.10.2025, 10:00 Uhr. Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP)). Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Rahmenvereinbarung Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2]. Die Rahmenvereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitig … ganz lesenkürzer
Leistung: Rahmenvereinbarung Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2]. Die Rahmenvereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Fortsetzung der Bedingungen für den Auftrag unter: "Auftragsgegenstand - Weitere Informationen - Zusätzliche Angaben"**- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance# Das Höchstabrufvolumen für das Los 1 beträgt: 956.572,- EUR (netto)
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A58LF# 1. Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A58LF# 1. Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem …
Los 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters (i.) und Angaben zur Bewertung (ii.) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2, und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (i.) und Angaben zur Bewertung (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, jeweils mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters (i.) und Angaben zur Bewertung (ii.) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem …
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2**Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2" b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils einem persönlichen Referenzprojekten. - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 (Heizung / Lüftung / Sanitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 (Heizung / Lüftung / Sanitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers in dem angegebenen Referenzprojekt, welches der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) persönlich geleitet hat, von mindestens 300.000,- EUR (netto). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters diese weiteren Mindestanforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens (Referenznehmer), welches die Leistungen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8; - die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenzne …
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2- Gesamtpunkte: Die Punkte aus der fachspezifischen Berufserfahrung (maximal 6,00 Punkte) und die Punkte aus den Referenzprojekten (maximal 12 Punkte) werden zusammengerechnet. Maximal kann ein Bieter hier 18 Punkte erzielen. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 1,667 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Sollte die Anlage 600_02 fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter und der Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
- Qualität
- Ausführungskonzept - Los 2Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. a) Unterkriterium 1 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um bestmöglich während und nach Ende der Baumaßnahme eine ausfallsichere (zum Beispiel Provisorien, etc.) und zukunftsfähige (zum Beispiel hohe Flexibilität, Erweiterbarkeit oder Anpassungsfähigkeit, Austauschbarkeit, etc.) Versorgung und Instandhaltung der Infrastruktur durchgehend gewährleisten zu können. b) Unterkriterium 2 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger und geeigneter Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um eine Schnittstellenkoordination zu allen Beteiligten (siehe Anlage 802_Leistungsbeschreibung, Punkt 4.) während der gesamten Vertragslaufzeit bestmöglich sicherzustellen, so dass die Baumaßnahme fristgerecht fertiggestellt werden kann. c) Unterkriterium 3 - 0 bis 5 Bewertungspunkte Außerdem hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8 eine hohe Verfügbarkeit und soweit erforderlich eine hohe Vor-Ort-Präsenz bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform DTVP einzureichen. Das Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter hat das Ausführungskonzept wie folgt zu bezeichnen: Anlage 602_02_Ausführungskonzept_Los 2 Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal einer (1) DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Angaben, die jeweils darüber hinausgehen (ab Seite 2 je Unterkriterium), bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend des Konzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem Konzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte je Unterkriterium werden addiert. Maximal kann ein Bieter für das Ausführungskonzept 15 Bewertungspunkte erzielten (3 Unterkriterium x 5 Bewertungspunkte). Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 2. Insgesamt kann ein Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
- Preis
- Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 "Preisblatt_Los 2" Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
Eignung4 von 4 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / … ganz lesenkürzer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_02 "Jahresumsatz_Los 2" zu verwenden.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung und technische Anlagen in Außenanlagen, mindestens Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8 (Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS)), mindestens LPH … ganz lesenkürzer
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung und technische Anlagen in Außenanlagen, mindestens Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8 (Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS)), mindestens LPH 2 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung - das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss früher ausgeführte Leistungen sowohl - aus Kostengruppe 400: Technische Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8 (HLS), mindestens LPH 2 bis 8; als auch - aus Kostengruppe 550: Technische Anlagen in Außenanlagen, mindestens Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8 (HLS), mindestens LPH 2 bis 8 umfasst haben. Die vom Bieter ausgeführten Leistungen sind je Kostengruppe (400 und 550) kurz zu beschreiben. - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers für die früher ausgeführten Leistungen der Kostengruppe 400: Technische Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8 (HLS), mindestens LPH 2 bis 8; und Kostengruppe 550: Technische Anlagen in Außenanlagen, mindestens Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8 (HLS), mindestens LPH 2 bis 8, von insgesamt mindestens 300.000,- EUR (netto) (Kostengruppe 400 und 550 zusammengerechnet; - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das alle aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die (Mindest-)Anforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 12 …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.10.2025, 10:00 Uhr. Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP)). Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Rahmenvereinbarung Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2]. Die Rahmenvereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitig … ganz lesenkürzer
Leistung: Rahmenvereinbarung Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2]. Die Rahmenvereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Fortsetzung der Bedingungen für den Auftrag unter: "Auftragsgegenstand - Weitere Informationen - Zusätzliche Angaben"**- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance# Das Höchstabrufvolumen für das Los 2 beträgt: 1.230.767,- EUR (netto)
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A58LF# 1. Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A58LF# 1. Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
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Bei uns erfasst
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- Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen24.09.2025 · 2 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b4a2da0-f81a-4fa4-a248-258af0466417.