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Fachberatung und IT Service Management für Applikationen, Betriebssysteme und Datenbanksysteme

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-041veröffentlicht 05.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 502 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 40 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,82 Mio. €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität (Gesamtleistungspunkte)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) gehört zu den größten und renommiertesten medizinischen Zentren in Deutschland. Jedes Jahr werden in dessen Fachkliniken circa 80.000 Patienten voll- und teilstationär behandelt und mehr als 1.000.000 Patienten ambulant betreut. Der Heidelberger Campus vereint wissenschaftliche Institute und Kliniken des Universitätsklinikums, bietet reichhaltige Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit lebens- und geisteswissenschaftlichen Fakultäten der Universität und hält gleichzeitig etablierte Kooperationen mit international renommierten außeruniversitären Großforschungseinrichtungen bereit. Die zunehmende Komplexität und die steigenden Anforderungen an die IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen erfordern eine zuverlässige und effiziente Verwaltung der Serverlandschaft. Im Kontext des Universitätsklinikums Heidelberg ist es von entscheidender Bedeutung, dass die betrieblichen und klinischen Anwendungen stets verfügbar und störungsfrei laufen, um eine optimale Patientenversorgung und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Angesichts der gesetzlichen Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, das erweiterte Sicherheitsstandards für Betreiber kritischer Infrastrukturen festlegt, sieht sich das Universitätsklinikum in der Verantwortung, die Sicherheit und Verfügbarkeit seiner IT-Systeme kontinuierlich zu verbessern. Die in dieser Leistungsbeschreibung spezifizierten Leistungs- und Qualitätsmerkmale sind als Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen zu verstehen und Grundlage der Bewertung der Angebote. Das UKHD legt insbesondere Wert auf Kontinuität, Qualität und Kundenorientierung - der Bieter hat dies glaubhaft und überprüfbar in seinem Angebot nachzuweisen. 1.2 Ausgangssituation Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt, die Basisbetreuung eines Teiles der physischen und virtuellen Server des Zentrums für Digitalisierung und Informationstechnologie (ZDI) an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das ZDI betreibt diverse betriebswirtschaftliche und klinische Anwendungen des Universitätsklinikums Heidelberg. Diese Anwendungen laufen auf virtuellen Servern, die auf einer VMware-Plattform basieren, mit Microsoft Windows oder Linux als Betriebssystem. Die Server bilden die Grundlage für die Anwendungen. Ohne eine korrekt funktionierende Systembasis können die Anwendungen nicht störungsfrei betrieben werden. Das Universitätsklinikum Heidelberg ist gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz Betreiber kritischer Infrastrukturen und unterliegt damit den erweiterten Anforderungen und Regelungen für den Betrieb von Servern, wie sie im Mai 2021 durch den Gesetzgeber im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 definiert wurden. Das ZDI strebt daher die Übernahme des Betriebes von virtualisierten und physikalischen Servern durch einen Dienstleister an (Managed Service für Windows- und Linux-Server). Die Betriebsunterstützung und Übernahme der Verantwortung umfassen folgende Service-Bereiche: - Availability-Management - Monitoring / Event-Management - Incident- und Problem-Management - Operations- und Change-Management - Notfall-Management - Innovations-Management - Infrastrukturplanung - Kommunikationsplanung - Zertifikatshandling 1.3 Auftragsgegenstand Die Ausschreibung zielt auf die Beauftragung eines externen Dienstleisters oder einer Bietergemeinschaft zur umfassenden Unterstützung des IT-Betriebes und zur Bereitstellung weiterer IT-Service-Dienstleistungen ab. Das geforderte Leistungsspektrum umfasst unter anderem - Planung/Beratung zur Systemarchitektur (insb. Informationssicherheit), - Technologisches Consulting, - Projektleitung von technischen Migrationsprojekten, - die Service-Bereitstellung, - Unterstützung und Mitwirkung bei der Anwendungsbetreuung, - Betriebsleistungen, - Support und Wartung von MS Windows-Servern, Linux/Unix-Servern, Datenbankservern sowie der dazugehörigen Systemsoftware. Darüber hinaus werden auch Expertise in den Bereichen Systemadministration, proaktives Monitoring sowie Disaster Recovery und Business Continuity erwartet, um die Effizienz, Zuverlässigkeit und Sicherheit der gesamten IT-Infrastruktur zu gewährleisten. Insgesamt sollen ca. 150-250 Server am UKHD an den externen Dienstleister ausgelagert werden. Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen hochqualifizierten externen IT-Dienstleister oder eine Bietergemeinschaft zu gewinnen, der die IT-Infrastruktur und -Services des Universitätsklinikums Heidelberg effizient und sicher unterstützt und weiterentwickelt. Siehe Anlage B2_Leistungsbeschreibung_UKHD_FACHBERATUNG IT-Systeme

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität (Gesamtleistungspunkte)50 %
Preis
Feststellung des Preises Der Preis wird auf Basis des ausgefüllten Preisblattes und der in der Excel-Datei des Preisblattes mittels vorgegebener Formel berechneten Gesamtsumme festgestellt. 4.2.4 Bewertungsmethode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes Im Rahmen der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt eine Gegenüberstellung von Leistungspunkten und dem Preis nach einer Methode, die nachfolgend beschrieben wird. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gemäß der einfachen Richtwertmethode nach UfAB (kostenlos zu beziehen unter der Webadresse https://www.cio.bund.de). Im Rahmen der einfachen Richtwertmethode erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis: Z(Bieter) = L(Bieter) / P(Bieter) Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert: Z(Bieter) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots L(Bieter) = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots P(Bieter) = Bruttopreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt (in Euro)] Aus einer Gegenüberstellung aller Bewertungskriterien nach Bewertung der finalen Angebote so- wie unter Berücksichtigung der Erfüllung aller definierter Mindestanforderungen noch in der Aus- wahl befindlichen Angebote wird dann auf Basis der Kennzahl Z das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Dieses ist das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z. Der Zuschlag wird auf dieses Angebot erteilt. Haben verschiedene Angebote den gleichen Wert Z, so erhält von diesen Ange- boten das preisgünstigste Angebot den Zuschlag. 4.2.5 Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien sind Preis und Leistung, die zueinander in gleichen Verhältnissen gewichtet sind. Die Gewichtung der einzelnen Leistungskriterien ergibt sich aus dem Kriterienkatalog. Sollten mehr als ein Angebot den gleichen Wert "Z" erzielen, dann ist der günstigste Preis das Entscheidungskriterium.
Qualität
Qualität (Gesamtleistungspunkte)Ermittlung der Gesamtleistungspunkte auf Grundlage von B-Kriterien Es wird je nach Fragestellung die betreffende Angabe des Bieters in Spalte N des Kriterienkata- loges im Hinblick auf den Erfüllungsgrad und im Vergleich mit den Antworten der weiteren Bieter bewertet sowie mit dem jeweiligen EK-Gewichtungsfaktor multipliziert. Dadurch ergibt sich die erreichte Punktzahl pro Einzelkriterium. Die Übererfüllung eines Bewertungskriteriums (d. h. im Hinblick auf Aspekte, nach denen nicht gefragt wurde, oder über eine etwaige Obergrenze in den Erwartungshaltungen hinausgehend) wird bei der Bewertung nicht mit einem Bewertungsvorteil honoriert und gleicht auch keine Defizite bei einem anderen Bewertungskriterium aus. Die Gesamtleistungspunkte ergeben sich durch Addition aller gewichteten Leistungspunkte der Einzelkriterien. Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Nutzung der UfAB-Methodik.1 4.2.2 Mindestanforderungen an die Leistung Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Leistungen: - Erfüllung aller Ausschlusskriterien (A-Kriterien) des Kriterienkataloges - Erfüllung von Mindestanforderung für die insgesamt zu erreichende Kriterienhauptgrup- penpunktzahl: 60% des erreichbaren Gesamtwertes je Kriterienhauptgruppe Ein Nichterreichen dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es erfolgt der Abschluss eines Vertrages mit vorgesehenem Einsatzstart Q3/2025, einer Grundlaufzeit von 4 Jahren und einer zweimaligen optionalen Verlängerung von jeweils einem Jahr auf der Basis eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y5E1# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
x-tention Informationstechnologie GmbH, Wels2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.06.2025
  3. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 18.06.2025 auf 23.06.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8559cf0c-c440-4abf-a6bf-e3e8b49fc656.