Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-146veröffentlicht 05.11.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.10.2026 – 30.09.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Heidelberg.
- Vergabeverfahren zur Lieferung einer Atomlagenabscheidungsanlage (ALD)Universität Heidelberg · HeidelbergFrist 30.11.2026
- Rahmenvertrag Kabelversorgung Elektrizitätsnetz 2027-2033Stadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 14.12.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69120, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Servicekonzept30 %
- Nachhaltigkeitskonzept10 %
- Liefergeschwindigkeit10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 38 TagenLaufzeit bis 30.09.2028
- Veröffentlichungvor 3 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die vorliegende Leistungsbeschreibung regelt die Versorgung des Universitätsklinikums Heidelberg sowie des Universitätsklinikums Mannheim mit Reinigungschemikalien und chemischen Reinigungsprodukten. Das vom Auftraggeber benötigte Sortiment an Reinigungschemie ist in Anlage 3 (zum Anschreiben - Anlage zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt.
Gegenstand nach CPV
- 39830000ReinigungsmittelHauptgegenstand
- 39800000Reinigungs- und Poliermittel
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Die Angebotspreise sind in Anlage 3 der Vergabeunterlagen ("Anlage zur Leistungsbeschreibung") einzutragen. Hierzu werden die Mengen und Preise des jeweiligen Reinigers multipliziert. Somit ergibt sich folgende Berechnungsformel: Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Sanitärreiniger desinfizierend + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Sanitärreiniger viskos + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Universalreiniger + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Glasreiniger UHR + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Glasreiniger Konzentrat + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Grundreiniger + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Permanentbeschichtung + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Tensidfreier Reiniger = Gesamtwert p.a. (netto in Euro) Anschließend wird dem o.g. Gesamtwert die Mehrwertsteuer hinzugefügt, woraufhin diese Summe auf die vertragliche Laufzeit von 2 Jahren hochgerechnet wird. Die o.g. Rechenschritte werden im Tabellenblatt "Gesamtübersicht" von Anlage 3 nach Eintragung der Angebotspreise des Bieters automatisch berechnet. Berechnung Punktzahl Zuschlagkriterium Preis (Gesamtwert über 2 Jahre (inkl. MwSt. in EUR) des günstigsten Angebotes/Gesamtwert inkl. MWST des eingereichten Angebotes) x 50 = Punktzahl des jeweiligen Angebots. Im Zuschlagskriterium "Preis" kann eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten pro Angebot erreicht werden.
- Qualität
- ServicekonzeptFür die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Servicekonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten. Die Bewertung des Servicekonzeptes können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Das Servicekonzept beinhaltet folgende Punkte: 1. Durchführung von Reinigungsschulungen inklusive Wirksamkeitsprüfung - monatliche Vor-Ort-Schulungsangebote, an den jeweiligen Standorten für das Reinigungspersonal ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 2. Weiterbildung der Mitarbeitenden in Anwendungs-, Dosier- und Produkttechnik durch Fachseminare und Praxisschulungen vor Ort an den jeweiligen Standorten - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 3. Durchführung mikrobiologischer Wirksamkeitsprüfungen der eingesetzten Produkte mittels Abklatschproben (mindestens 2x jährlich sowie anlassbezogen in allen Klinikobjekten), ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 4. Bereitstellung von Dosierhilfen (z. B. Dosierflaschen, Dosierpumpen) als Erst- u. Ersatzausstattung ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 5. Regelmäßige Überprüfung, Dokumentation und Optimierung der Dosiersysteme einschließlich Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Dosierungen vor Ort; Durchführung und Dokumentation mindestens halbjährlicher Dosierkontrollen durch den Anbieter einschließlich schriftlicher Handlungsempfehlungen bei Abweichungen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 6. Erstellung und Unterstützung bei der Pflege eines Reinigungsobjektordners inklusive produkt- und objektspezifischer Unterlagen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 7. Bereitstellung aller Betriebsanweisungen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter in digitaler Form sowie mindestens in folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Serbo-Kroatisch und Griechisch - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 8. Bereitstellung eines digitalen Informationsportals mit Arbeitsanweisungen, Produktinformationen und Anwendungshinweisen zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln; optional auch als App-Lösung, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 9. Unterstützung und fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des FLEP-Systems bzw. vergleichbarer Farbleit- und Anwendungssysteme einschließlich Schulung des Reinigungspersonals und Bereitstellung geeigneter Kennzeichnungs- und Anwendungshilfen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 10. Fachliche Beratung bei Sonderreinigungen sowie Bereitstellung eines Anwendungstechnikers für anwendungstechnische Fragestellungen und Sonderfälle, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 11. Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Sonderreinigungen und Sonderaufträgen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 12. Bearbeitung von Reklamationen, Schadensfällen und Beanstandungen einschließlich fachlicher Ursachenanalyse sowie laborseitiger Prüfung der eingesetzten Produkte durch den Anbieter; Bereitstellung schriftlicher Prüf- und Maßnahmenberichte innerhalb definierter Reaktionszeiten, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 13. Telefonische Erreichbarkeit des fachlichen Supports innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 14. Dokumentation sämtlicher Schulungen einschließlich Teilnehmerlisten und Schulungsnachweisen; Bereitstellung der Nachweise in digitaler Form auf Anforderung des Auftraggebers, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 15. Regelmäßige Objektbegehungen an den jeweiligen Standorten, gemeinsam mit dem Auftraggeber zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung mindestens zweimal jährlich - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Servicekonzept" kann eine Maximalp …
- Qualität
- NachhaltigkeitskonzeptFür die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Nachhaltigkeitskonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten. Die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzept können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Das Nachhaltigkeitskonzept beinhaltet folgende Punkte: 1. Eigenständige Abholung der Leergebinde durch den Lieferanten an den jeweiligen Standorten sowie deren fachgerechte Verwertung bzw. Wiederaufbereitung. - "Ja" = 5 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 2. Beratung zur nachhaltigen Optimierung von Reinigungsprozessen, insbesondere hinsichtlich Ressourcenschonung, Dosierung, Verbrauchsreduktion und Umweltverträglichkeit - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 3. Vorhandensein anerkannter Zertifizierungen in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement, z. B.: EMAS III, ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001, ISO 45001 - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeitskonzept" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.
- Qualität
- LiefergeschwindigkeitDie Angabe der Liefergeschwindigkeit ist in Anlage 4 der Vergabeunterlagen ("Formblatt für das Angebot") unter Ziffer 6 einzutragen. Die Bewertung der Liefergeschwindigkeit können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Innerhalb 0 bis 2 Tage = 10 Punkte Innerhalb 3 bis 4 Tage = 5 Punkte ab 5 Tage = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Liefergeschwindigkeit" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 30.09.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2029 wahrgenommen hat. Der Vertrag endet ohne besondere Kü … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 30.09.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2029 wahrgenommen hat. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf der 1. Verlängerungsoption zum 30.09.2029, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2029 schriftlich die ihm eingeräumte 2. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2030 wahrgenommen hat. Die Vertragslaufzeit endet im Falle der Wahrnehmung der 2. Verlängerungsoption ohne besondere Kündigung zum 30.09.2030.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der frühste Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der 01.10.2026. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenkürzer
Der frühste Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der 01.10.2026. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YMLB# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kammerer GmbH & Co. KG, Bruchsal | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg
- Website
- klinikum.uni-heidelberg.de
- Kontakt
- vergabestelle.gb3@
med.uni-heidelberg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- O+S Offterdinger & Sailer GmbH5 Zuschläge
- Offterdinger & Sailer GmbH4 Zuschläge
- Kammerer GmbH & Co.KG3 Zuschläge
- E.J. Reinigungssysteme Vertriebs-GmbH2 Zuschläge
- Ecolab Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Kammerer GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.07.2026 auf 10.08.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 29.07.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.08.2026 auf 17.08.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ded98b71-f41b-423d-ae96-96e8f0f9fa52.