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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-146veröffentlicht 05.11.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 83 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Heidelberg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Servicekonzept30 %
  • Nachhaltigkeitskonzept10 %
  • Liefergeschwindigkeit10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 38 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die vorliegende Leistungsbeschreibung regelt die Versorgung des Universitätsklinikums Heidelberg sowie des Universitätsklinikums Mannheim mit Reinigungschemikalien und chemischen Reinigungsprodukten. Das vom Auftraggeber benötigte Sortiment an Reinigungschemie ist in Anlage 3 (zum Anschreiben - Anlage zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis50 %
Servicekonzept30 %
Nachhaltigkeitskonzept10 %
Liefergeschwindigkeit10 %
Preis
Die Angebotspreise sind in Anlage 3 der Vergabeunterlagen ("Anlage zur Leistungsbeschreibung") einzutragen. Hierzu werden die Mengen und Preise des jeweiligen Reinigers multipliziert. Somit ergibt sich folgende Berechnungsformel: Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Sanitärreiniger desinfizierend + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Sanitärreiniger viskos + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Universalreiniger + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Glasreiniger UHR + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Glasreiniger Konzentrat + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Grundreiniger + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Permanentbeschichtung + Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Tensidfreier Reiniger = Gesamtwert p.a. (netto in Euro) Anschließend wird dem o.g. Gesamtwert die Mehrwertsteuer hinzugefügt, woraufhin diese Summe auf die vertragliche Laufzeit von 2 Jahren hochgerechnet wird. Die o.g. Rechenschritte werden im Tabellenblatt "Gesamtübersicht" von Anlage 3 nach Eintragung der Angebotspreise des Bieters automatisch berechnet. Berechnung Punktzahl Zuschlagkriterium Preis (Gesamtwert über 2 Jahre (inkl. MwSt. in EUR) des günstigsten Angebotes/Gesamtwert inkl. MWST des eingereichten Angebotes) x 50 = Punktzahl des jeweiligen Angebots. Im Zuschlagskriterium "Preis" kann eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten pro Angebot erreicht werden.
Qualität
ServicekonzeptFür die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Servicekonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten. Die Bewertung des Servicekonzeptes können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Das Servicekonzept beinhaltet folgende Punkte: 1. Durchführung von Reinigungsschulungen inklusive Wirksamkeitsprüfung - monatliche Vor-Ort-Schulungsangebote, an den jeweiligen Standorten für das Reinigungspersonal ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 2. Weiterbildung der Mitarbeitenden in Anwendungs-, Dosier- und Produkttechnik durch Fachseminare und Praxisschulungen vor Ort an den jeweiligen Standorten - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 3. Durchführung mikrobiologischer Wirksamkeitsprüfungen der eingesetzten Produkte mittels Abklatschproben (mindestens 2x jährlich sowie anlassbezogen in allen Klinikobjekten), ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 4. Bereitstellung von Dosierhilfen (z. B. Dosierflaschen, Dosierpumpen) als Erst- u. Ersatzausstattung ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 5. Regelmäßige Überprüfung, Dokumentation und Optimierung der Dosiersysteme einschließlich Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Dosierungen vor Ort; Durchführung und Dokumentation mindestens halbjährlicher Dosierkontrollen durch den Anbieter einschließlich schriftlicher Handlungsempfehlungen bei Abweichungen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 6. Erstellung und Unterstützung bei der Pflege eines Reinigungsobjektordners inklusive produkt- und objektspezifischer Unterlagen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 7. Bereitstellung aller Betriebsanweisungen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter in digitaler Form sowie mindestens in folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Serbo-Kroatisch und Griechisch - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 8. Bereitstellung eines digitalen Informationsportals mit Arbeitsanweisungen, Produktinformationen und Anwendungshinweisen zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln; optional auch als App-Lösung, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 9. Unterstützung und fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des FLEP-Systems bzw. vergleichbarer Farbleit- und Anwendungssysteme einschließlich Schulung des Reinigungspersonals und Bereitstellung geeigneter Kennzeichnungs- und Anwendungshilfen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 10. Fachliche Beratung bei Sonderreinigungen sowie Bereitstellung eines Anwendungstechnikers für anwendungstechnische Fragestellungen und Sonderfälle, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 11. Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Sonderreinigungen und Sonderaufträgen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 12. Bearbeitung von Reklamationen, Schadensfällen und Beanstandungen einschließlich fachlicher Ursachenanalyse sowie laborseitiger Prüfung der eingesetzten Produkte durch den Anbieter; Bereitstellung schriftlicher Prüf- und Maßnahmenberichte innerhalb definierter Reaktionszeiten, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 13. Telefonische Erreichbarkeit des fachlichen Supports innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 14. Dokumentation sämtlicher Schulungen einschließlich Teilnehmerlisten und Schulungsnachweisen; Bereitstellung der Nachweise in digitaler Form auf Anforderung des Auftraggebers, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 15. Regelmäßige Objektbegehungen an den jeweiligen Standorten, gemeinsam mit dem Auftraggeber zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung mindestens zweimal jährlich - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Servicekonzept" kann eine Maximalp …
Qualität
NachhaltigkeitskonzeptFür die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Nachhaltigkeitskonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten. Die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzept können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Das Nachhaltigkeitskonzept beinhaltet folgende Punkte: 1. Eigenständige Abholung der Leergebinde durch den Lieferanten an den jeweiligen Standorten sowie deren fachgerechte Verwertung bzw. Wiederaufbereitung. - "Ja" = 5 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 2. Beratung zur nachhaltigen Optimierung von Reinigungsprozessen, insbesondere hinsichtlich Ressourcenschonung, Dosierung, Verbrauchsreduktion und Umweltverträglichkeit - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 3. Vorhandensein anerkannter Zertifizierungen in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement, z. B.: EMAS III, ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001, ISO 45001 - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeitskonzept" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.
Qualität
LiefergeschwindigkeitDie Angabe der Liefergeschwindigkeit ist in Anlage 4 der Vergabeunterlagen ("Formblatt für das Angebot") unter Ziffer 6 einzutragen. Die Bewertung der Liefergeschwindigkeit können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Innerhalb 0 bis 2 Tage = 10 Punkte Innerhalb 3 bis 4 Tage = 5 Punkte ab 5 Tage = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Liefergeschwindigkeit" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 30.09.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2029 wahrgenommen hat. Der Vertrag endet ohne besondere Kü … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 30.09.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2029 wahrgenommen hat. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf der 1. Verlängerungsoption zum 30.09.2029, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2029 schriftlich die ihm eingeräumte 2. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2030 wahrgenommen hat. Die Vertragslaufzeit endet im Falle der Wahrnehmung der 2. Verlängerungsoption ohne besondere Kündigung zum 30.09.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der frühste Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der 01.10.2026. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenDer frühste Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der 01.10.2026. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YMLB# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kammerer GmbH & Co. KG, Bruchsal5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.07.2026 auf 10.08.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 29.07.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.08.2026 auf 17.08.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ded98b71-f41b-423d-ae96-96e8f0f9fa52.