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ex post Bekanntmachung: München Klinik gGmbH: Rahmenvertrag baubetriebliche Beratung - VgV-Verhandlungsverfahren mit TNW

München Klinik gGmbH · München, Bayern

Aktenzeichen KH ENB1.7049.013veröffentlicht 15.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 656 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 7 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80337, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (78 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Arbeitsprobe zur Nachtragsprüfung und Verhandlung außergerichtlicher Vereinbarungen40 %
  • Persönliche Referenzen des Projektleiters30 %
  • Wertungsgesamtpreis brutto30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der München Klinik gGmbH (im Folgenden: AG) über baubetriebliche Beratungsleistungen.

Beschreibung des Loses

Der AG beabsichtigt die Beschaffung baubetrieblicher Beratungsleistungen. Die Leistungen werden auf Grundlage eines Rahmenvertrages erbracht, nach dessen Maßgabe eine Beauftragung des Auftragnehmers (im Folgenden: AN) durch den AG im Rahmen von Einzelaufträgen erfolgen kann. Art und Umfang der durch den AN zu erbringenden Leistungen auf Basis von Einzelabrufen ergeben sich insbesondere aus: - der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 der Vergabeunterlagen; - dem Vertrag, Anlage AV_12 der Vergabeunterlagen. Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind danach in drei Leistungsbereiche aufgeteilt: - Leistungsbereich 1: Prüfung von Nachträgen und Rechnungen von an den vertragsgegenständlichen Bauprojekten beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros (nachfolgend auch "Unternehmen") wegen gestörtem Bauablauf - Leistungsbereich 2: Unterstützung des AG/der MÜKP bei Verhandlungen zum Abschluss außergerichtlicher Vereinbarungen mit Unternehmen über Nachträge wegen gestörtem Bauablauf - Leistungsbereich 3: Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten zur Beurteilung von Forderungen von Unternehmen gegen den AG bzw. des AG gegen die Unternehmen und Zuarbeit im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Unternehmen. Dem AG ist es hierbei wichtig, dass der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb von an den vertragsgegenständlichen Bauprojekten beteiligten Unternehmen ist. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten erachtet der AG deshalb eine strikte Trennung zwischen dem AN als baubetrieblicher Berater einerseits und v.g. Unternehmen andererseits als zwingend notwendig.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Arbeitsprobe zur Nachtragsprüfung und Verhandlung außergerichtlicher Vereinbarungen40 %
Persönliche Referenzen des Projektleiters30 %
Wertungsgesamtpreis brutto30 %
Qualität
Arbeitsprobe zur Nachtragsprüfung und Verhandlung außergerichtlicher Vereinbarungen
Qualität
Persönliche Referenzen des Projektleiters
Preis
Wertungsgesamtpreis brutto

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht (Option), die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern, d.h. bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sechs Jahren. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch schrif … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht (Option), die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern, d.h. bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sechs Jahren. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben, die spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit zugehen muss.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y325U12 Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (v … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y325U12 Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Die Punkte werden wie folgt hinsichtlich der angegebenen Referenzen gemäß Ziffer B.II.4.i) BWB vergeben: A) Bepunktung hinsichtlich des addierten Auftragswerts aller Referenzen Alle drei (3) vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i) BWB benannten, die dort genannten Anforderungen erfüllenden Referenzprojekte weisen zusammengerechnet (Addition für Bewerbungszwecke, auch falls die Aufträge nicht parallel erbracht worden sind) folgenden Auftragswert auf: > 800.000,00 EUR netto: 3 Punkte > 600.000,00 EUR netto bis 800.000,00 EUR netto: 2 Punkte > 400.000,00 EUR netto bis 600.000,00 EUR netto: 1 Punkt B) Bepunktung Referenzen für den Leistungsbereich Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf gem. Ziffer B.II.4.i)aa) BWB 1) Nachtragshöhen Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Nachtragshöhen des Referenzprojektes im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: > EUR 5 Mio.: 3 Punkte > EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio.: 2 Punkte > EUR 3 Mio. bis EUR 4 Mio.: 1 Punkt 2) Nachtragsanzahl Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Nachtragsanzahl des Referenzprojektes im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: 7: 3 Punkte 6: 2 Punkte 5: 1 Punkt 3) Anzahl Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Anzahl der öffentlichen Auftraggeber im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: 2: 2 Punkte 1: 1 Punkt C) Bepunktung hinsichtlich der Referenz für den Leistungsbereich Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten gem. Ziffer B.II.4.i)bb) BWB 1) Höhe Zahlungsansprüche Das vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)bb) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Höhen der im Referenzprojekt bewerteten Zahlungsansprüche im Sinne von Ziffer B.II.4.i)bb) BWB wie folgt bepunktet: > EUR 6 Mio.: 3 Punkte > EUR 4 Mio. bis EUR 6 Mio.: 2 Punkte > EUR 2 Mio. bis EUR 4 Mio.: 1 Punkt 2) Anzahl TGA-Gewerke Das vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)bb) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Anzahl der TGA-Gewerke, hinsichtlich derer Zahlungsansprüche bewertet wurden im Sinne von Ziffer B.II.4.i)bb) BWB wie folgt bepunktet: 5: 3 Punkte 4: 2 Punkte 3: 1 Punkt Insgesamt können daher max. 25 Punkte mit den insgesamt 3 Referenzen erzielt werden (3 + 2 x 3 + 2 x 3 +2 x 2 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.01.2025
  3. BekanntmachungFrist 20.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82507b74-95ca-4de2-92ce-8135cf70da61.