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München Klinik gGmbH: Rahmenvertrag baubetriebliche Beratung - VgV-Verhandlungsverfahren mit TNW

München Klinik gGmbH · München, Bayern

Aktenzeichen KH ENB1.7049.013veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 656 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.12.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80337, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (78 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an München Klinik gGmbH
    vor 22 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der München Klinik gGmbH (im Folgenden: AG) über baubetriebliche Beratungsleistungen.

Beschreibung des Loses

Der AG beabsichtigt die Beschaffung baubetrieblicher Beratungsleistungen. Die Leistungen werden auf Grundlage eines Rahmenvertrages erbracht, nach dessen Maßgabe eine Beauftragung des Auftragnehmers (im Folgenden: AN) durch den AG im Rahmen von Einzelaufträgen erfolgen kann. Art und Umfang der durch den AN zu erbringenden Leistungen auf Basis von Einzelabrufen ergeben sich insbesondere aus: - der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 der Vergabeunterlagen; - dem Vertrag, Anlage AV_12 der Vergabeunterlagen. Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind danach in drei Leistungsbereiche aufgeteilt: - Leistungsbereich 1: Prüfung von Nachträgen und Rechnungen von an den vertragsgegenständlichen Bauprojekten beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros (nachfolgend auch "Unternehmen") wegen gestörtem Bauablauf - Leistungsbereich 2: Unterstützung des AG/der MÜKP bei Verhandlungen zum Abschluss außergerichtlicher Vereinbarungen mit Unternehmen über Nachträge wegen gestörtem Bauablauf - Leistungsbereich 3: Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten zur Beurteilung von Forderungen von Unternehmen gegen den AG bzw. des AG gegen die Unternehmen und Zuarbeit im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Unternehmen. Dem AG ist es hierbei wichtig, dass der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb von an den vertragsgegenständlichen Bauprojekten beteiligten Unternehmen ist. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten erachtet der AG deshalb eine strikte Trennung zwischen dem AN als baubetrieblicher Berater einerseits und v.g. Unternehmen andererseits als zwingend notwendig.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB 4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen nach § 21 d … ganz lesen1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB 4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung - mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in e … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung - mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle einer geringeren Versicherungssumme und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen anpassen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), von mindestens 3.000.000,00 EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abge-schlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Mi … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abge-schlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers von zusammengerechnet mindestens acht (8) jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023). Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Kriterium
Eigenerklärung über die nachfolgende Zahl geeigneter Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der baubetrieblichen Beratung für jeden der zwei Leistungsbereiche - genau zwei (2) Referenzen über die Prüfung vo … ganz lesenEigenerklärung über die nachfolgende Zahl geeigneter Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der baubetrieblichen Beratung für jeden der zwei Leistungsbereiche - genau zwei (2) Referenzen über die Prüfung von Nachträgen und Rechnungen von Unternehmen wegen gestörtem Bauablauf - genau eine (1) Referenz über die Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung von Forderungen von oder gegen Unternehmen - wobei die Auftragswerte dieser insgesamt drei (3) Referenzen zusammenaddiert insgesamt mindestens 300.000,00 EUR netto betragen müssen jeweils mit Angabe - bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen, - des Auftragswerts, - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung), - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz gilt jeweils als geeignet, wenn diese alle folgenden Anforderungen erfüllt: A) Referenzen für den Leistungsbereich Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (1) Der Umfang der dem Bewerber im Referenzprojekt isoliert beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der baubetrieblichen Beratung entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf gemäß Ziffer III. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1). "Isoliert beauftragt" bedeutet, dass Gegenstand der referenzgegenständlichen Beauftragung ausschließlich die baubetriebliche Beratung war, d.h. zur Vergleichbarkeit mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wonach der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb der weiteren am Projekt beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros ist (siehe Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1), ist die Referenzierung von baubetrieblichen Beratungsleistungen, welche als Nachtrag o.Ä. zu einem Planer-, Projektmanagement- oder sonstigen Beratervertrag beauftragt wurden, nicht zulässig; (2) Das Referenzprojekt bezieht sich auf Nachträge wegen gestörtem Bauablauf betreffend einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung eines Krankenhauses; (3) Die im Referenzprojekt geprüften Nachträge wegen gestörtem Bauablauf weisen eine geltend gemachte Höhe von in Summe mindestens 2.000.000 EUR netto auf; (4) Das Referenzprojekt bezieht sich auf die baubetriebliche Prüfung von mindestens 4 Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf; (5) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: längstens seit 2020 abgeschlossen oder seit mindestens einem (1) Jahr laufend. B) Referenz für den Leistungsbereich Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten (1) Der Umfang der dem Bewerber im Referenzprojekt isoliert beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der baubetrieblichen Beratung entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten gemäß Ziffer V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1); "Isoliert beauftragt" bedeutet, dass Gegenstand der referenzgegenständlichen Beauftragung ausschließlich die Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens war, d.h. zur Vergleichbarkeit mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wonach der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb der weiteren am Projekt beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros ist (siehe Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1), ist die Referenzierung der Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens, welche als Nachtrag o.Ä. zu einem Planer-, Projektmanagement- oder sonstigen …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht (Option), die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern, d.h. bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sechs Jahren. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch schrif … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht (Option), die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern, d.h. bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sechs Jahren. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben, die spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit zugehen muss.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vertrag
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32566Q Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (v … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y32566Q Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Die Punkte werden wie folgt hinsichtlich der angegebenen Referenzen gemäß Ziffer B.II.4.i) BWB vergeben: A) Bepunktung hinsichtlich des addierten Auftragswerts aller Referenzen Alle drei (3) vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i) BWB benannten, die dort genannten Anforderungen erfüllenden Referenzprojekte weisen zusammengerechnet (Addition für Bewerbungszwecke, auch falls die Aufträge nicht parallel erbracht worden sind) folgenden Auftragswert auf: > 800.000,00 EUR netto: 3 Punkte > 600.000,00 EUR netto bis 800.000,00 EUR netto: 2 Punkte > 400.000,00 EUR netto bis 600.000,00 EUR netto: 1 Punkt B) Bepunktung Referenzen für den Leistungsbereich Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf gem. Ziffer B.II.4.i)aa) BWB 1) Nachtragshöhen Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Nachtragshöhen des Referenzprojektes im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: > EUR 5 Mio.: 3 Punkte > EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio.: 2 Punkte > EUR 3 Mio. bis EUR 4 Mio.: 1 Punkt 2) Nachtragsanzahl Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Nachtragsanzahl des Referenzprojektes im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: 7: 3 Punkte 6: 2 Punkte 5: 1 Punkt 3) Anzahl Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Anzahl der öffentlichen Auftraggeber im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: 2: 2 Punkte 1: 1 Punkt C) Bepunktung hinsichtlich der Referenz für den Leistungsbereich Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten gem. Ziffer B.II.4.i)bb) BWB 1) Höhe Zahlungsansprüche Das vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)bb) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Höhen der im Referenzprojekt bewerteten Zahlungsansprüche im Sinne von Ziffer B.II.4.i)bb) BWB wie folgt bepunktet: > EUR 6 Mio.: 3 Punkte > EUR 4 Mio. bis EUR 6 Mio.: 2 Punkte > EUR 2 Mio. bis EUR 4 Mio.: 1 Punkt 2) Anzahl TGA-Gewerke Das vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)bb) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Anzahl der TGA-Gewerke, hinsichtlich derer Zahlungsansprüche bewertet wurden im Sinne von Ziffer B.II.4.i)bb) BWB wie folgt bepunktet: 5: 3 Punkte 4: 2 Punkte 3: 1 Punkt Insgesamt können daher max. 25 Punkte mit den insgesamt 3 Referenzen erzielt werden (3 + 2 x 3 + 2 x 3 +2 x 2 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.01.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.01.2025

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