München Klinik gGmbH: Rahmenvertrag baubetriebliche Beratung - VgV-Verhandlungsverfahren mit TNW
München Klinik gGmbH · München, Bayern
Aktenzeichen KH ENB1.7049.013veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (78 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 22 Monatenan München Klinik gGmbH
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der München Klinik gGmbH (im Folgenden: AG) über baubetriebliche Beratungsleistungen.
Beschreibung des Loses
Der AG beabsichtigt die Beschaffung baubetrieblicher Beratungsleistungen. Die Leistungen werden auf Grundlage eines Rahmenvertrages erbracht, nach dessen Maßgabe eine Beauftragung des Auftragnehmers (im Folgenden: AN) durch den AG im Rahmen von Einzelaufträgen erfolgen kann. Art und Umfang der durch den AN zu erbringenden Leistungen auf Basis von Einzelabrufen ergeben sich insbesondere aus: - der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 der Vergabeunterlagen; - dem Vertrag, Anlage AV_12 der Vergabeunterlagen. Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind danach in drei Leistungsbereiche aufgeteilt: - Leistungsbereich 1: Prüfung von Nachträgen und Rechnungen von an den vertragsgegenständlichen Bauprojekten beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros (nachfolgend auch "Unternehmen") wegen gestörtem Bauablauf - Leistungsbereich 2: Unterstützung des AG/der MÜKP bei Verhandlungen zum Abschluss außergerichtlicher Vereinbarungen mit Unternehmen über Nachträge wegen gestörtem Bauablauf - Leistungsbereich 3: Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten zur Beurteilung von Forderungen von Unternehmen gegen den AG bzw. des AG gegen die Unternehmen und Zuarbeit im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Unternehmen. Dem AG ist es hierbei wichtig, dass der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb von an den vertragsgegenständlichen Bauprojekten beteiligten Unternehmen ist. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten erachtet der AG deshalb eine strikte Trennung zwischen dem AN als baubetrieblicher Berater einerseits und v.g. Unternehmen andererseits als zwingend notwendig.
Gegenstand nach CPV
- 71321100Dienstleistungen im Bereich BauwirtschaftHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB 4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen nach § 21 d … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB 4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.- Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung - mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in e … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung - mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle einer geringeren Versicherungssumme und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen anpassen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.- Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), von mindestens 3.000.000,00 EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.- Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abge-schlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Mi … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abge-schlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers von zusammengerechnet mindestens acht (8) jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023). Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.- Kriterium
Eigenerklärung über die nachfolgende Zahl geeigneter Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der baubetrieblichen Beratung für jeden der zwei Leistungsbereiche - genau zwei (2) Referenzen über die Prüfung vo … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die nachfolgende Zahl geeigneter Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der baubetrieblichen Beratung für jeden der zwei Leistungsbereiche - genau zwei (2) Referenzen über die Prüfung von Nachträgen und Rechnungen von Unternehmen wegen gestörtem Bauablauf - genau eine (1) Referenz über die Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung von Forderungen von oder gegen Unternehmen - wobei die Auftragswerte dieser insgesamt drei (3) Referenzen zusammenaddiert insgesamt mindestens 300.000,00 EUR netto betragen müssen jeweils mit Angabe - bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen, - des Auftragswerts, - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung), - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz gilt jeweils als geeignet, wenn diese alle folgenden Anforderungen erfüllt: A) Referenzen für den Leistungsbereich Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (1) Der Umfang der dem Bewerber im Referenzprojekt isoliert beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der baubetrieblichen Beratung entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf gemäß Ziffer III. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1). "Isoliert beauftragt" bedeutet, dass Gegenstand der referenzgegenständlichen Beauftragung ausschließlich die baubetriebliche Beratung war, d.h. zur Vergleichbarkeit mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wonach der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb der weiteren am Projekt beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros ist (siehe Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1), ist die Referenzierung von baubetrieblichen Beratungsleistungen, welche als Nachtrag o.Ä. zu einem Planer-, Projektmanagement- oder sonstigen Beratervertrag beauftragt wurden, nicht zulässig; (2) Das Referenzprojekt bezieht sich auf Nachträge wegen gestörtem Bauablauf betreffend einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung eines Krankenhauses; (3) Die im Referenzprojekt geprüften Nachträge wegen gestörtem Bauablauf weisen eine geltend gemachte Höhe von in Summe mindestens 2.000.000 EUR netto auf; (4) Das Referenzprojekt bezieht sich auf die baubetriebliche Prüfung von mindestens 4 Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf; (5) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: längstens seit 2020 abgeschlossen oder seit mindestens einem (1) Jahr laufend. B) Referenz für den Leistungsbereich Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten (1) Der Umfang der dem Bewerber im Referenzprojekt isoliert beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der baubetrieblichen Beratung entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten gemäß Ziffer V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1); "Isoliert beauftragt" bedeutet, dass Gegenstand der referenzgegenständlichen Beauftragung ausschließlich die Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens war, d.h. zur Vergleichbarkeit mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wonach der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb der weiteren am Projekt beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros ist (siehe Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1), ist die Referenzierung der Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens, welche als Nachtrag o.Ä. zu einem Planer-, Projektmanagement- oder sonstigen …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht (Option), die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern, d.h. bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sechs Jahren. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch schrif … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht (Option), die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern, d.h. bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sechs Jahren. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben, die spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit zugehen muss.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vertrag
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32566Q Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (v … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32566Q Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Die Punkte werden wie folgt hinsichtlich der angegebenen Referenzen gemäß Ziffer B.II.4.i) BWB vergeben: A) Bepunktung hinsichtlich des addierten Auftragswerts aller Referenzen Alle drei (3) vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i) BWB benannten, die dort genannten Anforderungen erfüllenden Referenzprojekte weisen zusammengerechnet (Addition für Bewerbungszwecke, auch falls die Aufträge nicht parallel erbracht worden sind) folgenden Auftragswert auf: > 800.000,00 EUR netto: 3 Punkte > 600.000,00 EUR netto bis 800.000,00 EUR netto: 2 Punkte > 400.000,00 EUR netto bis 600.000,00 EUR netto: 1 Punkt B) Bepunktung Referenzen für den Leistungsbereich Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf gem. Ziffer B.II.4.i)aa) BWB 1) Nachtragshöhen Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Nachtragshöhen des Referenzprojektes im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: > EUR 5 Mio.: 3 Punkte > EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio.: 2 Punkte > EUR 3 Mio. bis EUR 4 Mio.: 1 Punkt 2) Nachtragsanzahl Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Nachtragsanzahl des Referenzprojektes im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: 7: 3 Punkte 6: 2 Punkte 5: 1 Punkt 3) Anzahl Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Anzahl der öffentlichen Auftraggeber im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: 2: 2 Punkte 1: 1 Punkt C) Bepunktung hinsichtlich der Referenz für den Leistungsbereich Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten gem. Ziffer B.II.4.i)bb) BWB 1) Höhe Zahlungsansprüche Das vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)bb) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Höhen der im Referenzprojekt bewerteten Zahlungsansprüche im Sinne von Ziffer B.II.4.i)bb) BWB wie folgt bepunktet: > EUR 6 Mio.: 3 Punkte > EUR 4 Mio. bis EUR 6 Mio.: 2 Punkte > EUR 2 Mio. bis EUR 4 Mio.: 1 Punkt 2) Anzahl TGA-Gewerke Das vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)bb) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Anzahl der TGA-Gewerke, hinsichtlich derer Zahlungsansprüche bewertet wurden im Sinne von Ziffer B.II.4.i)bb) BWB wie folgt bepunktet: 5: 3 Punkte 4: 2 Punkte 3: 1 Punkt Insgesamt können daher max. 25 Punkte mit den insgesamt 3 Referenzen erzielt werden (3 + 2 x 3 + 2 x 3 +2 x 2 …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Thalkirchner Straße 48, 80337 München
- Kontakt
- teambox.vergabe@
muenchen-klinik-bau.de
Bei uns erfasst
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von München Klinik gGmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.01.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 76e5d5b9-93c7-4480-85e4-a6b740a7e186.