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Evaluierung der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege

Bundesministerium für Gesundheit · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 13200#00007#0002veröffentlicht 30.08.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1122 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
249 Tsd. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 38 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 37 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:30 Uhr
    vor 37 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden in den §§ 72 Absätze 3a SGB XI ff. nach dem SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen bundesweit dazu verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte ab dem 1. September 2022 mindestens in Höhe von in der jeweiligen Region geltenden Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu entlohnen. Ziel der Regelungen ist, die Attraktivität des Pflegeberufs in der Langzeitpflege zu steigern, den Berufsverbleib von Pflege- und Betreuungskräften zu fördern und sicherzustellen, dass sich auch in Zukunft genügend Menschen für diesen Beruf und diese Tätigkeiten entscheiden.

Beschreibung des Loses

Ziel der Evaluation ist, Erkenntnisse über die Wirkungen der Regelungen der §§ 72 Absätze 3a ff., 82c SGB XI zu gewinnen und mögliche Verbesserungspotentiale zu ermitteln. Erkenntnisse sollen dabei insbesondere zu folgenden, übergreifenden Fragestellungen gewonnen werden: 1. Welche Auswirkungen haben die Regelungen für Pflege- und Betreuungskräfte? 2. Wie ist die Qualität der Datengrundlagen zu bewerten und welche Verbesserungspotentiale werden für das Verfahren und die Methodik zur Ermittlung des/der regional üblichen Ent-lohnungsniveaus gesehen? 3. Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf die Pflegeeinrichtungen (und Pflegekassen), insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen? 4. Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf die Pflegebedürftigen? Um die unter dargestellten Ziele zu erreichen, sind die in Anlage 1 zu dieser Leistungsbeschreibung aufgeführte Fragestellungen mit wissenschaftlichen (quantitativen und qualitativen) Methoden zu untersuchen. Auswertungen sind grundsätzlich soweit wie möglich nach Trägerschaft, Anzahl und Versorgungsart der Pflegeeinrichtung (ambulante/teilstationäre/vollstationäre Pflegeeinrichtungen), Bundes- und Länderebene zu differenzieren. Soweit entsprechende Daten vorliegen, sollen Auswertungen jeweils im Zeitverlauf (jährliche Entwicklung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025) erfolgen. Im Jahr 2025 ist grundsätzlich der letztmögliche Erhebungs- bzw. Veröffentlichungszeitpunkt von Daten ein-zubeziehen. Soweit in den Fragestellungen andere Zeiträume benannt sind, sind diese vorrangig. Gesetzliche Änderungen sowie Änderungen an den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, die nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen und die Auswirkungen auf die Evaluation der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif haben, sind im Verlauf der Untersuchung soweit möglich und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.10.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1be0a77c-3821-4779-b32e-164a3f9e39a9.