Etablierung der Generationenagentur für Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen #116/24veröffentlicht 29.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 07.01.2025 – 31.12.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr07.01.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Inhaltliche Qualität der angebotenen Leistung40 %
- Zeitliche Umsetzung und Organisation der Leistung30 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Zweck ist die Etablierung der Generationenagentur für Sachsen, die landesweit und interdisziplinär für die Senioren- und Generationenarbeit Wissen und Informationen bündelt, vermittelt und generiert. Als landesweit und themenübergreifend agierende Einrichtung ist die Generationenagentur Impulsgeberin, Kommunikatorin und Koordinatorin und unterstützt bestehende Angebote bei der Bekanntmachung, Vernetzung und Weiterentwicklung.
Bestehende Angebote der Senioren- und Generationenarbeit müssen einem breiteren Interessentenkreis besser und in geeigneter Form bekannt gemacht und für neue Angebote möglichst generationenübergreifende Initiativen angeregt werden. Dazu ist es erforderlich, die Perspektive auf die Vielfalt der Potenziale, Erfahrungen und Sichtweisen in den verschiedenen Lebensaltersphasen zu lenken. Die Vernetzung und der Ausbau der Beratungs-, Informations- und Bildungsstrukturen für die Zielgruppe älterer Menschen bedürfen auch der Zusammenarbeit mit den Anbietern, Vereinen, Verbänden und Akteuren der Angebote für ältere Menschen, aber auch mit denen für die Altersgruppe der Kinder- und Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Senioren- und Generationenarbeit findet zumeist vor Ort statt. Entsprechend sind die lokale Ebene von Akteuren und das landesweite Agieren der Generationenagentur miteinander zu verbinden. Räumlich sollte die Generationenagentur ihren Schwerpunkt auf Gebiete außerhalb der Kreisfreien Städte setzen.
Die Generationenagentur soll sich als Serviceagentur für Fragen der älteren Generationen und für Generationenarbeit und -austausch etablieren. Den demografischen Entwicklungen sollen Potenziale und Chancen gegenübergestellt werden, die den Zusammenhalt und die Teilhabe sichern. Die Agentur soll gleichzeitig Impulsgeber und Dienstleister für Politik, Verwaltung, Interessenvertretungen, Vereine, Verbände und andere gesellschaftliche Akteure auf kommunaler, regionaler und Landesebene in Sachsen sein und den Austausch untereinander befördern. Sie soll Erfahrungsträger sein und ihr Wissen an das Netzwerk weitertragen, dieses öffentlichkeitswirksam auch den Generationen selbst zur Verfügung stellen sowie Beratungsleistungen und Kooperationen koordinieren. Darüber hinaus soll die Generationenagentur eigene Projekte entwickeln und Veranstaltungen für die (Fach-)Öffentlichkeit anbieten.
Das Gutachten "Generationen 65+ in Sachsen - Lebenslagen und Potenziale"1 des SMS so-wie die "Befragung Generationen 60+ in Sachsen"2 zeigen Handlungsfelder und Ansatzpunkte auf zur Verbesserung der Sichtbarkeit, Teilhabe und Selbstwirksamkeit der älteren Generationen.
Die Generationenagentur bildet eine Ergänzung und Verbindung der seniorenpolitischen Arbeit auf Landesebene und kommunaler bzw. regionaler Ebene sowie die Verknüpfung der Fachakteure mit der gesellschaftlichen Ebene. Dies kann z.B. durch Multiplikatoren und Netzwerkpartner gelingen. Die Generationenagentur soll im Sinne einer Reziprozität die an sie herangetragenen Anregungen und ihre Erkenntnisse bündeln und für die (Fach-)Öffentlichkeit vorhalten. Zudem soll der regelmäßige Austausch mit der Facheinheit im SMS (Stabsstelle Seniorenpolitik) eine Weiterentwicklung der seniorenpolitischen Arbeit in den entsprechenden Handlungsfeldern unterstützen.
Beschreibung des Loses
Etablierung einer Generationenagentur als sachsenweit bekannte Koordinierungsstelle zur Beratung, Information und Wissensvermittlerin hinsichtlich Senioren- und Generationenarbeit und als Ansprechpartnerin für Akteure wie Vereine, Verbände, Seniorenorganisationen, Kommunen, Einrichtungen der Bildung, Kultur, Ehrenamt, Sozialunternehmen usw.
Die Aufgaben der Generationenagentur lassen sich nach Aufgabenbereichen clustern; vgl. Leistungsbeschreibung Teil A Ziffer 4.1 Allgemeine Beschreibung sowie Ziffer 4.2 Leistungsbestandteile.
Gegenstand nach CPV
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Inhaltliche Qualität der angebotenen Leistungsiehe Leistungsbeschreibung Teil B Ziffer 2.1
- Qualität
- Zeitliche Umsetzung und Organisation der Leistungsiehe Leistungsbeschreibung Teil B Ziffer 2.1
- Preis
- siehe Leistungsbeschreibung Teil B Ziffer 2.1
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Als Auftragnehmer kommen bspw. gemeinnützige Vereine und Verbände, Dachorganisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung als juristische Personen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Agenturen oder vergleichbare In … ganz lesenkürzer
Als Auftragnehmer kommen bspw. gemeinnützige Vereine und Verbände, Dachorganisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung als juristische Personen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Agenturen oder vergleichbare Institutionen in Frage. Voraussetzung ist der Nachweis für die methodische und personelle Kompetenz des Trägers oder Anbieters. Dieser ist möglichst durch Referenzprojekte oder -angebote zu erbringen. Die Referenzprojekte können aus allen Generationen stammen (z.B. auch aus der Kinder- und Jugendarbeit). Erfahrungen im Bereich der (senioren- bzw. sozial-)politischen Netzwerkarbeit und Projektkoordinierung sowie in der Durchführung von Veranstaltungen und (Bildungs-)Projekten soll der Auftragnehmer nachweisen können. Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen in der Arbeit mit älteren Menschen und/oder mit intergenerationellen Projekten. Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben. Eine Beschreibung der Qualifikation des vorgesehenen Personals (konkrete Benennung des Personals sowie Bereitschaftserklärung, dass vorgesehenes Personal und technische Kapazitäten zur Verfügung stehen) ist erforderlich und mit dem Angebot vorzulegen. Es ist auch kurz darzustellen, welche Qualifikationen das ausgewählte Personal vorweist. Als Mindestpersonal wird eine Projektleitung und deren Stellvertretung benannt - inkl. deren Qualifikationen. Es ist geplant, dass die Tätigkeit ca. 1,5 VZÄ entspricht. Für die Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals gelten die in der Leistungsbeschreibung Teil B Ziffer 1.3.2 angeführten Mindestanforderungen. Hierzu sind in der Anlage »06 Erklärung Projektteam« die entsprechenden Angaben zu machen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung einer Option vor. Die Option besteht in der dreimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr, d.h. längstens bis 31. Dezember 2028. Das Optionsrecht ist einseitig durch den Auftraggeber schriftlich bis 30. September des laufenden Jahres f … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung einer Option vor. Die Option besteht in der dreimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr, d.h. längstens bis 31. Dezember 2028. Das Optionsrecht ist einseitig durch den Auftraggeber schriftlich bis 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr in Textform auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages. Die Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt, dass rechtzeitig ausreichend Haushaltsmittel verfügbar sind.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertstraße 10, 01097 Dresden
- Website
- evergabe.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sms.sachsen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.11.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 831e4ddd-7c42-4de4-b1ab-468165afb0e4.