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Erweiterung Hardtschule Singen, Leistungen der Tragwerksplanung

Stadt Singen · Singen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 176bveröffentlicht 05.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 855 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Singen
    vor 28 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2021 für einen Erweiterungsbau für die Hardtschule in Singen. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV. Die Stadt Singen beabsichtigt die Hardtschule in der Freiburger Str. 8 in 78224 Singen durch einen solitären Ergänzungsbau zu erweitern. Die Hardtschule wurde am 25.September 1971 nach rund einem Jahr Bauzeit als erste selbstständige Singener Grundschule Ihrer Bestimmung übergeben. Die Hardtschule ist eine zweizügige Grundschule in der aktuell rund 210 Schüler unterrichtet werden. Neben den acht Regelklassen gibt es dort zusätzlich eine Vorbereitungsklasse (VKL) mit derzeit 21 Kindern für Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache und einer Grundschulförderklasse (GFK) mit 12-16 Kindern, die aufgrund Ihrer Entwicklung noch nicht schulbereit sind und vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Sowohl die VKL als auch die GFK dienen dazu die darin betreuten Kinder auf den regulären Schulbetrieb vorzubereiten. Neben 19 Lehrkräften sind an der Schule weitere ca. 30 Personen beschäftigt (Nachmittagsbetreuung der Kinder, muttersprachlicher Unterricht, Schulsozialarbeit, Hausmeister, etc.). Das Einzugsgebiet der Schule besteht im Wesentlichen aus der Singener Südstadt. Seit dem Schuljahr 2007/2008 ist die Hardtschule zudem Ganztagesschule und verfügt über eine kleine Mensa. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage und nicht zuletzt auch wegen des ab dem Schuljahr 2026/2027 bestehenden Rechtsanspruchs von Grundschulkindern auf ganztägige Förderung ist diese Mensa inzwischen zu klein und wird aktuellen und zukünftigen Anforderungen bereits jetzt nicht mehr gerecht. Der Mensabetrieb soll daher zukünftig in neuen und größeren Räumlichkeiten stattfinden. Darüber hinaus sollen an der Schule zusätzliche Räume für die Ganztagesbetreuung geschaffen werden. Diese neuen Räume und die neue größere Mensa sollen in einem neuen Gebäude als Anbau oder Solitär auf der großen, derzeit versiegelten Fläche westlich des Schulgebäudes errichtet werden. Diese Fläche befindet sich - wie das bestehende Schulgebäude – selbst ebenfalls auf einem nicht ganz homogen zusammengesetzten Deponiekörper. Ein Lageplan mit entsprechender Markierung des möglichen Baufensters ist den Unterlagen beigefügt. Die Planungsaufgabe besteht darin den ca. 256qm großen Raumbedarf an Programmfläche zzgl. der darüber hinaus benötigten Nutzflächen in dem neuen Gebäude unterzubringen. Die vorgenannte Programmfläche setzt sich zusammen aus den Flächen für eine Mensa mit Ausgabe- und Spülküche für ca. 160 Kinder im Zweischichtbetrieb, einem Projekt- bzw. Experimentierraum und einer Lernwerkstatt. Aus Sicht der Auftraggeberin sind sowohl eingeschossige als auch zweigeschossige Lösungen möglich. Die nach Schulbaurichtlinien und geltenden technischen Regeln vorzuhaltenden Nebenräume (WCs, Technikräume, Flure, Aufzug, etc.) sind den zu erwartenden Anforderungen entsprechend ebenfalls vorzusehen. Planungsbeginn nach Abschluss des Verfahrens Fertigstellung des Gebäudes Dezember 2025

Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens. Die Stadt Singen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrages für die Tragwerksplanung werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Auf Basis der Kostenberechnung wird der Baubeschluss gefällt, welcher den Umfang der umzusetzenden Bauleistung festlegt. Für den Fall, dass das Ergebnis der in Leistungsphase 3 vorgelegten und geprüften Kostenberechnung durchgängig ein Ergebnis ergibt, welches von der Stadt Singen nicht zu finanzieren ist, werden die weiteren Leistungsphasen nicht beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 6 sollen stufenweise bis zur Leitungsphase 6 optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Qualität der Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie der Aus-führungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt.
Qualität
Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Verhandlungsgespräch).
Preis
Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).
Beschreibung
Für die Vergabekriterien "Qualität" werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspu … ganz lesenFür die Vergabekriterien "Qualität" werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema:5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Das Vergabekriterium "Preis" wird nach folgender Berechnungsformel bewertet: die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewicht ungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Als Berufsqualifikation wird der Beruf des „des / der Ingenieur/in oder beratende/r Inge … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Als Berufsqualifikation wird der Beruf des „des / der Ingenieur/in oder beratende/r Ingenieur/in“ von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens, das die Planungsleistungen ausführt. Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis im Bereich Tragwerksplanung verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Tragwerksplaner bzw. Tragwerksplanerin tätig zu werden. Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Kriterium
genannt
Kriterium
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular Nr. 1 bis 12). 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zu … ganz lesenDer Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular Nr. 1 bis 12). 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4.Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). 10. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). 11. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung 12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung (keine Wertung) und können nicht nachgereicht werden. Als prinzipiell geeignet werden Büros / Bewerbergemeinschaften eingestuft, die ein Referenzprojekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Mindestkriterien an die Referenz: Leistungen der Tragwerksplanung innerhalb eines Projektes Einstufung Tragwerksplanung mind. HZ III Baukosten KG 300 und 400 mind. 0,8 Mio. netto Fertigstellung Rohbau ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 51
Kriterium
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen und zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (gemäß Bewerbungsformular Nr. 13 und 14). Es sollen drei Büros/ Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe des Verfahrens und die Teilnahme an der Mehrfachbeau … ganz lesenAngabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen und zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (gemäß Bewerbungsformular Nr. 13 und 14). Es sollen drei Büros/ Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe des Verfahrens und die Teilnahme an der Mehrfachbeauftragung ausgewählt werden. Die Auswahl der 3 Bewerber_innen erfolgt in einem Bewertungsverfahren auf Basis folgender Bewertungskriterien: 1.Wertungskriterium: Referenzen (projektbezogene Erfahrungen) mit 80 % 2. Wertungskriterium: unternehmensbezogene Leistung (Beschäftigtenzahlen) mit 20 % Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten erfolgt eine Auslosung entsprechend § 75 Abs. 6 VgV. – 1. Wertungskriterium -Referenzen (insgesamt 80 %): Angabe von Referenzenprojekten zu Planungsleistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI. Keine Nachreichung möglich. a) Referenzprojekt 1 (25%), Mindestanforderung: Neubaumaßnahme eines Nichtwohngebäudes; Es handelt sich um einen Energiestandard als KfW 40 oder besser; Einstufung Tragwerksplanung mind. HZ III; Fertigstellung Rohbau ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung; Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI Teil § 51, b) Referenzprojekt 2 (20 %) Mindestanforderungen: Neubaumaßnahme eines Nichtwohngebäudes; Es handelt sich um eine mehrgeschossige Holz- oder Holzhybridbaumaßnahme; Einstufung Tragwerksplanung mind. HZ III; Fertigstellung Rohbau ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung; Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 55 c) Referenzprojekt 3 (20 %) Mindestanforderungen: Neubaumaßnahme eines Nichtwohngebäudes; Es handelt sich um eine mehrgeschossige energieeffiziente Massivbauweise; Einstufung Tragwerksplanung mind. HZ III; Fertigstellung Rohbau ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung; Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 55; d) Referenzprojekt 4 (15 %) Mindestanforderungen: Baubegehung mit Bewehrungskontrolle und Objektüberwachung als besondere Leistung innerhalb eines Projektes; Einstufung Tragwerksplanung mind. HZ III; Baukosten KG 300 und 400 mind. >= 0,8 Mio. netto; Fertigstellung Rohbau ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung; 2. Wertungskriterium - Unternehmensbezogene Leistung (20 %): Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung (ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2021 bis 2023 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Weitere Einzelheiten zur Bewertungsmethodik können der Anlage „Bewertungsmatrix“ entnommen werden.
Kriterium
Zum Verfahren zugelassen sind Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zul … ganz lesenDie Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform über das Vergabeportal unter „Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Frist hierzu siehe "5.1.11 Auftragsunterlagen. Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen“. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe) rechtliche Komplexität baldmöglichst beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: +49 221 985 78-0. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV). Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 08.07.2024
  5. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2024
  6. BekanntmachungFrist 04.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f73ccc83-e330-4b51-ac3e-032e26f270a6.