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Erweiterung Zeppelin-Realschule, Elektroplanungsleistungen

Stadt Singen · Singen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E29299988veröffentlicht 06.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 905 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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in 4 Wochen · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Elektro-, Fernmelde- und Förderanlagen nach Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff HOAI 2021 für die Erweiterung der Zeppelin-Realschule, Singen. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gem. gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der ELT-Planung nach HOAI.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Elektro-, Fernmelde- und Förderanlagen nach Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff HOAI 2021 für die Erweiterung der Zeppelin-Realschule, Singen. Die Stadt Singen beabsichtigt die Zeppelin-Realschule (ZRS) in der Rielasinger Straße 37 in 78224 Singen durch einen solitären Ergänzungsbau zu erweitern. Die Zeppelin-Realschule (ZRS) besteht seit 1930, ist seit 1966 eine Realschule und trägt den Namen des Luftschiffpioniers Ferdinand Zeppelin. Die ZRS ist eine weitestgehend vierzügige Realschule mit erlebnispädagogischem und sprachlichem Profil. In ihr werden derzeit ca. 590 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler verteilen sich auf 22 Regelklassen sowie eine Vorbereitungsklasse (VKL). 47 Lehrkräfte sowie vier nicht lehrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an der ZRS beschäftigt. Die ZRS hat aufgrund der hohen (und weiter zunehmenden) Schülerzahlen akuten Raumbedarf. Die der Schule fehlenden Räume sollen in einem neuen Gebäude auf der anderen Seite der Worblinger Straße geschaffen werden. Diese Fläche ist bereits mit Asphalt versiegelt, so dass sich durch einen Neubau an dieser Stelle die Neuversiegelung derzeit noch sickerfähiger Flächen weitestgehend vermeiden lassen sollte. Das zur Verfügung stehende Baufenster hat eine Grundfläche von 22,00m x 42,00m. Ein Lageplan mit entsprechender Markierung des Baufensters ist den Unterlagen beigefügt. Nach Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung ist an der Stelle ein Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen zzgl. Eines Dachgeschosses – analog zum Bestandsgebäude – genehmigungsfähig. Die Planungsaufgabe besteht unter anderem darin den ca. 700qm großen Raumbedarf an Programmfläche in dem Neubau unterzubringen. Dieser zusätzliche Raumbedarf besteht aus 4 Klassenzimmern, 3 naturwissenschaftlichen Räumen mit Vorbereitungsräumen, sowie 2 Technikräume mit Maschinenraum. Als zusätzliche Option: eine Mensa mit Ausgabeküche im EG für 200 Mittagessen im Zweischicht-Betrieb (d.h. je Schicht die Hälfte der vorgenannten Anzahl Mittagessen). Planung nach Beauftragung, voraussichtlich September 2024. Fertigstellung des Gebäudes spätestens im Juli 2026.

Derzeit läuft ein VgV-Verfahren mit Mehrfachbeauftragung für den Lösungsansatz der Gebäudeplanung.

Durchgeführt wird hier ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 17 und 73 ff (bei Architekten und Ingenieurleistungen) der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Ob die Mensa tatsächlich gebaut werden kann, ist abhängig von den entwurfsabhängigen prognostizierten Baukosten für das Bauvorhaben mit bzw. ohne Mensa und der finanziellen Lage der Stadt Singen zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die ELT-Planung werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Auf Basis der Kostenberechnung wird der Baubeschluss gefällt, welcher den Umfang der umzusetzenden Bauleistung festlegt. Für den Fall, dass das Ergebnis der in Leistungsphase 3 vorgelegten und geprüften Kostenberechnung durchgängig ein Ergebnis ergibt, welches von der Stadt Singen nicht zu finanzieren ist, erfolgt keine Weiterbeauftragung der weiteren Leistungsphasen. Die Leistungsphasen 4 bis 8 sollen sukzessive optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Qualität der Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie der Ausführungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt. (Gewichtung 35%)
Kriterium
Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch) (Gewichtung 35%)
Preis
Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) (Gewichtung 30%)
Beschreibung
Für die Vergabekriterien 1 und 2 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkt … ganz lesenFür die Vergabekriterien 1 und 2 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte für die Vergabekriterien 1 und 2 erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Das Vergabekriterium Wertung 3 wird nach folgender Berechnungsformel bewertet: die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zul … ganz lesenDie Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen, soweit nicht anders gefordert. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform bis spätestens 06.05.2024, 12:00 Uhr über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe) rechtliche Komplexität baldmöglichst beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0. Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die ELT-Planung werden zunächst die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 8 sollen sukzessive optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30ac0293-bacd-4ea3-b527-7003f318244e.