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Gewerbegebiet Tiefenreute-Bühl

Stadt Singen · Singen (Hohentwiel), Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024-1Z-016-EVveröffentlicht 28.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 848 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 96 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
120 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorarangebot30 %
  • Herangehensweise50 %
  • Fachkompetenz20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Regenwassermanagement zur Erschließung des Baugebietes Tiefenreute-Bühl

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und das Regenwassermanagement auf Grundlage der HOAI 2021 zur Erschließung des Baugebietes Tiefenreute-Bühl in fünf Bauabschnitten. Die Stadt Singen plant die Erweiterung des Gebietes Tiefenreute-Bühl südlich der Georg-Fischer-Straße. Eine nachhaltige Entwicklung des Plangebiets ist ausdrückliches städtebauliches und politisches Ziel. Dieses soll durch Maßnahmen zum Klimaschutz, der Klimaanpassung, der Flächeneffizienz und zur Mobilität umgesetzt werden. Eine besondere Priorität wird auf die Umsetzung des Prinzips der Schwammstadt gelegt. Sämtliches anfallendes Niederschlagswasser soll im Plangebiet versickert werden. Die Integration eines ganzheitlichen Regenwassermanagements in die Erschließungs- und Entwässerungsplanung ist wichtiges Ziel für die Realisierung des Baugebiets. Auf die Gestaltung der Versickerungsflächen als Teile der erlebbaren öffentlichen Räume wird dabei großen Wert gelegt. Das Gebiet Tiefenreute-Bühl hat eine Größe von ca. 49 ha und soll für eine gewerbliche Nutzung in Verbindung mit einem Urbanen Quartier und einer sich anschließenden Wohnnutzung zum bestehenden Wohnquartier Bühl entwickelt werden. Städtebauliches Ziel ist die Umsetzung der "Stadt der kurzen Wege", indem Arbeiten und Wohnen miteinander verknüpft werden - unter der Berücksichtigung der Naherholung in diesem Quartier. Weitergehende Informationen und Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Daneben standen auf der Homepage der Stadt Singen weitere Information zur Verfügung Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 17 und 73 ff (bei Architekten und Ingenieurleistungen) der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Auf Grundlage einer Grobkostenschätzung wird von folgenden Kosten (netto) ausgegangen: Ingenieurbauwerke BA1 - 1.879 TEUR BA2 - 257 TEUR BA3 - 172 TEUR BA4 - 1.079 TEUR BA5 - 1.570 TEUR Verkehrsanlagen BA1 - 6.473 TEUR BA2 - 987 TEUR BA3 - 986 TEUR BA4 - 702 TEUR BA5 - 1.434 TEUR Rahmenterminplan BA 1 bis 5: Planungsbeginn 10/2024 Abschluss Leistungsphase 2 bis 12/2025 Abschluss Leistungsphase 3 bis 06/2026 Abschluss Leistungsphase 4 bis Ende 2026 Abschluss Leistungsphase 5 für BA I bis Ende 2027 Die Stadt Singen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen und Bauabschnitte vor: Mit Abschluss der Verträge für die Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke werden die Leistungsphasen und Bauabschnitte wie folgt beauftragt: Leistungsphasen 1 bis 4 für die Bauabschnitte I bis V Leistungsphasen 5 bis 8 und die örtliche Bauüberwachung für Bauabschnitt I Die Bauabschnitte II bis V werden ab Leistungsphase 5 nach Ausschreibungsabschnitten beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen oder Bauabschnitte besteht nicht. Die Musterverträge Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorarangebot30 %
Herangehensweise50 %
Fachkompetenz20 %
Preis
HonorarangebotPlausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).
Qualität
HerangehensweiseQualität der vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie deren Präsentation und Erläuterungen in der Vergabeverhandlung sowie die Qualität der Ausführungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt.
Qualität
FachkompetenzEinschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Verhandlungsgespräch)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
120 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Stadt Singen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen und Bauabschnitte vor: Mit Abschluss der Verträge für die Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke werden die Leistungsphasen und Bauabschnitte wie folgt beauftragt: Leistungsphasen 1 bis 4 für … ganz lesenDie Stadt Singen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen und Bauabschnitte vor: Mit Abschluss der Verträge für die Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke werden die Leistungsphasen und Bauabschnitte wie folgt beauftragt: Leistungsphasen 1 bis 4 für die Bauabschnitte I bis V Leistungsphasen 5 bis 8 und die örtliche Bauüberwachung für Bauabschnitt I Die Bauabschnitte II bis V werden ab Leistungsphase 5 nach Ausschreibungsabschnitten beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen oder Bauabschnitte besteht nicht. Die Musterverträge Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRG5DW2

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Reckmann GmbH, Owingen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25917b7a-c130-43f9-8376-814897b99bb7.