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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 12.21 - 9984/24/VV : 1veröffentlicht 28.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 614 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,68 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,7 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 20 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Im gegenständlichen Vergabeverfahren wird eine Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) in Form von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache ausgeschrieben. Leistungsgegenstand ist die Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache.

Beschreibung des Loses

Die gegenständliche Rahmenvereinbarung umfasst die Umsetzung der BITV 2.0 in Form von Texten in Leichter Sprache. Um die Vorgaben weiterhin erfüllen zu können, werden die notwendigen Dienstleistungen im Kaufhaus des Bundes zum Abruf bereitgestellt. Die Mindestanforderungen an die Texte werden in der Anlage 2 der BITV 2.0 zusammengefasst und in dieser Leistungsbeschreibung ausgeführt. Über diese Rahmenvereinbarung können nicht nur Texte für Webinhalte abgerufen werden, sondern auch Texte für die eine Übersetzung in Leichter Sprache erforderlich ist, wie z.B. Faltblätter, Handzettel, Broschüren, Formulare, Verträge.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Siehe auch Ziffer 3.4.1 im Dokument 01_9984_24_Besondere Bewerbungsbedingungen.pdf: Angabe zu Fachkräften Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Geschäftsjahr 2024 anzugeben. Die Anzahl der Beschäftigten … ganz lesenSiehe auch Ziffer 3.4.1 im Dokument 01_9984_24_Besondere Bewerbungsbedingungen.pdf: Angabe zu Fachkräften Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Geschäftsjahr 2024 anzugeben. Die Anzahl der Beschäftigten muss mindestens zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 betragen haben. Die Eigenerklärung "Beschäftigtenzahl" ist vom Bieter selbst zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Hinweis: Es besteht die Möglichkeit die Anzahl der Beschäftigten im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder durch Eignungsleihe nachzuweisen. Angabe zu Fachkräften Bitte erstellen Sie jeweils ein personenbezogenes Qualifikationsprofil für die Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (die Eigenerklärung_Qualifikationsprofile_Mitarbeitende ist vom Bieter selbst zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen). Zu den Qualifikationsprofilen sind folgende Angaben zu machen: 1) Angabe des Tätigkeitsbereichs gemäß Leistungsbeschreibung, 2) berufliche Qualifikation, 3) Sprachniveau. Die von der Auftragnehmerin für die Leistung eingesetzten Personen müssen die im Folgenden genannten Qualifikationsvorgaben erfüllen: ● Berufserfahrung in der Erstellung von Texten und/oder Abbildungen in Leichter Sprache von mindestens drei Jahren, ● Nennung von mindestens drei abgeschlossenen Projekten, um Berufserfahrung in der Erstellung von Texten und/oder Abbildungen in Leichter Sprache sowie eine ● kompetente Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift als Muttersprachler oder auf der Niveaustufe C2 gem. "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)" (oder gleichwertig). Hinweis: Auf eine namentliche Bezeichnung der eingeplanten Personen kann im Angebot verzichtet werden. Die Vergabestelle wird die namentliche Nennung der den Qualifikationsprofilen zugeordneten Personen, sowie ggf. Nachweise über deren Qualifikation zur Verifizierung der Angaben vor einer Zuschlagsentscheidung anfordern. Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: ● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). - Mit mindestens zwei Referenzen müssen Erfahrungen in der Übersetzung bzw. Erstellung von Texten in Leichter Sprache nachgewiesen werden. - Mit mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen hinsichtlich der Herstellung/Gestaltung von Bildern, Symbolen oder Zeichnungen in Leichter Sprache nachgewiesen werden. - Mindestens eine der vier geforderten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein. ● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. ● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebe …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
vgl. § 13 im Dokument 05_9984_24_Rahmenvereinbarung.pdf : Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Zuschlagsdatum und endet mit Ausschöpfung des Höchstwertes des Auftragsvolumens (netto) (vgl. § 2 Abs.1 Rahmenvereinbarung), spätestens jedoch zwei Jahre nach Zuschlagserteilung. Sofern der Höc … ganz lesenvgl. § 13 im Dokument 05_9984_24_Rahmenvereinbarung.pdf : Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Zuschlagsdatum und endet mit Ausschöpfung des Höchstwertes des Auftragsvolumens (netto) (vgl. § 2 Abs.1 Rahmenvereinbarung), spätestens jedoch zwei Jahre nach Zuschlagserteilung. Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens gemäß § 2 durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.704.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
03.03.2025, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Grundsätzlich müssen die Texte in Leichter Sprache den Mindestanforderungen der Anlage 2 Teil 2 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten Gleichstellungsgesetz (BITV 2.0) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung … ganz lesenLeistung: Grundsätzlich müssen die Texte in Leichter Sprache den Mindestanforderungen der Anlage 2 Teil 2 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten Gleichstellungsgesetz (BITV 2.0) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung entsprechen (siehe Anlage 01 zur Leistungsbeschreibung). Ferner sind von der AN in allen Phasen der Leistungserbringung die Regeln des "Netzwerkes Leichte Sprache" sowohl für die Erstellung als auch die Qualitätssicherung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache zu beachten und zu erfüllen (vgl. Anlage 02 zur Leistungsbeschreibung).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt: Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Bundesinstitut für Risikobewertun … ganz lesenNeben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt: Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Bundesinstitut für Risikobewertung Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH Stiftung Preussischer Kulturbesitz Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. Postbeamtenkrankenkasse Nationale Anti Doping Agentur Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Deutscher Weinfonds/Deutsches Weininstitut Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH Hanns-Seidel-Stiftung e.V. gematik GmbH RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V. Germany Trade and Invest GmbH Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht German Institute of Development and Sustainability gGmbH Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Alexander von Humboldt-Stiftung Deutsche Nationalbibliothek Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Hinweis
Leistungsort (Erfüllungsort) ist der im Einzelabruf genannte Leistungsort (vgl. § 7 Abs. 4 Rahmenvereinbarung)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (154 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43bf6268-f991-43b3-9ab3-081579502b9b.