Rahmenvereinbarung für Handgepäckkontrollspuren mit mindestens EDSCB C3
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 19.10 - 0468/20/VV : 2veröffentlicht 08.10.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 567,06 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 2
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- DFG-Az.: EXC 3101/1 TP2 (A 191) Beschaffung eines PipettierrobotersDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 04.12.2026
- /DFG-Az.: UP 47_1 TP1 (A 232) Beschaffung eines Mikro-NanoindentationssystemsDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 02.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
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gilt für alle 2 Lose · in 23 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 567,06 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Tagen
- Heute
Beschreibung
Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB min. EU Standard C3, möglichst bis EU Level 2, deren Zubehör und Instandhaltungsverträgen
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvereinbarung 53419 Gegenstand des Loses 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 65 Handgepäckkontrollspuren (HgKsp) inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs einschließlich deren Installation und betriebsbereiter Übergabe sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die HgKsp müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 1 kann bis zu einem Höchstwert von 148.783.695,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 1 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 7.500.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die HgKsp und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die HgKsp am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche HgKsp, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine HgKsp abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese HgKsp. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede HgKsp eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den HgKsp und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen. | 24 Monate | 148.783.694 € |
| 2 | Rahmenvereinbarung 53472 Gegenstand des Loses 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 188 Handgepäckkontrollspuren (HgKsp) inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs einschließlich deren Installation und betriebsbereiter Übergabe sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die HgKsp müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 2 kann bis zu einem Höchstwert von 418.271.685,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 2 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 21.000.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die HgKsp und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die HgKsp am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche HgKsp, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine HgKsp abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese HgKsp. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede HgKsp eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den HgKsp und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen. | 24 Monate | 418.271.685 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Wirtschaftlichstes Angebothöchster Quotient aus Leistungspunkten und Wertungspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 5-mal: Sofern der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 7 Jahre.
- Optionen
- Automatische Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zur maximal zulässigen Rahmenvertragsdauer
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 148.783.695 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
zu BT 5071: Die Leistungsorte sind verschiedene in der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel ist der Leistungsort an einem Flughafen Verfahren bei Leistungsausfall der Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit: Für den Fall, dass die Auftragnehmerin vor vollständiger Leistungserbringung wegen … ganz lesenkürzer
zu BT 5071: Die Leistungsorte sind verschiedene in der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel ist der Leistungsort an einem Flughafen Verfahren bei Leistungsausfall der Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit: Für den Fall, dass die Auftragnehmerin vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, Insolvenz, wegen nicht nur vorübergehender subjektiver Unmöglichkeit der Leistung oder aus einem anderen vergleichbaren Grunde ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die Leistungserbringung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses des vorausgegangenen Vergabeverfahrens auf der Grundlage ihrer bedingungsgemäßen Angebote anzutragen. Dies gilt nur, wenn der Wert der sich daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt und den Schwellenwert nach § 106 GWB nicht übersteigt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes von der bisherigen Auftragnehmerin zu tragen. Das Angebot zur Vertragsübernahme durch die Auftraggeberin wird die ursprünglich angebotenen Preise zuzüglich aller bis zu diesem Zeitpunkt möglichen Anpassungen der Vergütung nach dem Vertrag berücksichtigen. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zu einem Angebot zur Vertragsübernahme besteht nicht. Es bleibt ihr in jedem Fall vorbehalten, die Leistung neu im Wettbewerb zu vergeben. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Vertragsübernahme durch die neue Auftragnehmerin nicht zu behindern und eine Kontinuität der Lieferung und Instandhaltung bestmöglich bis zur Grenze der Unzumutbarkeit sicherzustellen.- Hinweis
deutschlandweite Lieferungen in der Regel zu Flughäfen, siehe Vergabeunterlagen Ergänzung zu BT-747 / BT-750: Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). … ganz lesenkürzer
deutschlandweite Lieferungen in der Regel zu Flughäfen, siehe Vergabeunterlagen Ergänzung zu BT-747 / BT-750: Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Kapazitäten zur Leistungserbringung: (1) Beschreiben Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, nachvollziehbar und belastbar, d. h. insbesondere unter Angabe der entsprechenden, Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personalkapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sechs Monate nach Zuschlagserteilung folgende mögliche Szenarien sicherstellen können: - Gleichzeitige Errichtung von Handgepäckkontrollspuren an mindestens 2 für Los 1 und an mindestens 6 für Los 2 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen). Die Errichtung umfasst die Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe und Benutzereinweisung der Handgepäckkontrollspur. - Gleichzeitige Errichtung parallel zur Installation der Handgepäckkontrollspuren von mindestens 2 für Los 1 und mindestens 4 für Los 2 Systemen zur zentralen Prozessdatenerfassung und Bildverteilung (Datenbanksystem, an das die an einem Flughafen installierten Handgepäckkontrollspuren angeschlossen werden - DMS) - Durchführung der Instandhaltung (hiervon umfasst ist die Wartung, Inspektion und Reparatur) von 2 errichteten Handgepäckkontrollspuren bei Los 1 und von 6 errichteten Handgepäckkontrollspuren bei Los 2. (2) Für die Errichtung und Instandhaltung der EDSCB-Handgepäckkontrollspuren ist - für Los 1 -- eine Mindestanzahl zum Zeitpunkt 4 Monate nach Zuschlagserteilung von 10 Mitarbeitenden (zum Aufbau von mindestens 2 Kontrollspuren gleichzeitig) -- mit der nachfolgend dargestellten Qualifikation und Berufserfahrung -- von denen 3 Mitarbeitende die deutsche Sprache in Wort und Schrift insoweit beherrschen, damit sie mit den Mitarbeitenden des Auftraggebers fachkundig und qualifiziert im Rahmen der Leistungserbringung kommunizieren können, und -- 3 der mindestens 10 Mitarbeitenden müssen über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Errichtung und Instandhaltung von Röntgeneinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzes (Fachkundegruppe R5 gem. Strahlenschutzverordnung) verfügen und - für Los 2 -- eine Mindestanzahl zum Zeitpunkt 4 Monate nach Zuschlagserteilung von 10 Mitarbeitenden (zum Aufbau von mindestens 2 Kontrollspuren gleichzeitig) -- mit der nachfolgend dargestellten Qualifikation und Berufserfahrung -- und von denen 3 Mitarbeitende die deutsche Sprache in Wort und Schrift insoweit beherrschen, damit sie mit den Mitarbeitenden des Auftraggebers fachkundig und qualifiziert im Rahmen der Leistungserbringung kommunizieren können, und -- 3 der mindestens 10 Mitarbeitenden müssen über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Errichtung und Instandhaltung von Röntgeneinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzes (Fachkundegruppe R5 gem. Strahlenschutzverordnung) verfügen erforderlich. Die Mitarbeitenden müssen für die Ausübung der Errichtung und Instandhaltung der EDSCB-Handgepäckkontrollspuren über -- eine technische Ausbildung (Techniker, Meister, Ingenieur, oder technischer Ausbildungsberuf) und -- über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten über die Errichtung und Instandhaltung von EDSCB-Handgepäckkontrollspuren verfügen. Geschäftsführende Personen, Mitarbeitende der Geschäftsleitung oder der Verwaltung zählen hier nicht, es sei denn, sie werden für die Errichtung und Instandhaltung der EDSCB-Handgepäckkontrollspuren eingesetzt und verfügen über die zuvor genannte Qualifikation und Berufserfahrung. Die Personen der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" dürfen Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass bei Los 1 insgesamt 10 und bei Los 2 insgesamt 10 Mitarbeitende ausreichen können. Es ist zu bestätigen, d …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 4 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH6 Zuschläge
- Nikon Europe B.V. Zweigniederlassung Deutschland5 Zuschläge
- KEYENCE DEUTSCHLAND GmbH4 Zuschläge
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Hitachi High-Tech Europe GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens8 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.10.2024 auf 16.10.2024 verschoben
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.12.2024 auf 29.01.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.10.2024 auf 30.10.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2024 auf 27.11.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 02.10.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.11.2024 auf 12.12.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.12.2024 auf 19.12.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f6c97a3-03f1-4239-b0c0-9936e24e3f25.