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Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 0900-WFG-2025veröffentlicht 13.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 596 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 9 Lose · in 72 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
84 Monate
Lose
9
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Wirtschaftlichkeitslücke65 %
  • Zeitplan20 %
  • Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)5 %
  • Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)5 %
  • Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber ( "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.

Lose9 Lose

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Verbandsgemeinde Hachenburg

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–
2
Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–
3
Verbandsgemeinde Rennerod

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–
4
Verbandsgemeinde Selters

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–
5
Verbandsgemeinde Westerburg

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–
6
Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–
7
Verbandsgemeinde Wirges

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–
8
Verbandsgemeinde Wallmerod

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–
9
Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes").

84 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 65Der Zuschlag wird nach Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes = WiLü min / WiLü Angebot x 65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke Beispiel Wirtschaftlichkeitslücke: WiLü min: EUR 200.000 = 65 Punkte WiLü Angebot: EUR 325.000 Punkteberechnung: EUR 200.000/ 325.000 * 65 = 40 Punkte
Qualität
ZeitplanGewichtung (Punkte, genau) 20Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebots = KW min/ KW Angebot x 20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen Beispiel Zeitplan: KW min: 60 KW = 20 Punkte KW Angebot: 100 KW Punkteberechnung: 60 KW/ 100 KW * 20 = 12 Punkte
Preis
Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)Gewichtung (Punkte, genau) 5Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes = Preis min/ Preis Angebot x 5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1 Beispiel Endkundenpreis 1: Preis min: EUR 24,99 = 5 Punkte Preis Angebot: EUR 39,99 Punkteberechnung: EUR 24,99 / EUR 39,99 x 5 = 3,12 Punkte
Preis
Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)Gewichtung (Punkte, genau) 5Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes = Preis min/ Preis Angebot x 5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2 Beispiel Endkundenpreis 2: Preis min: EUR 199,99 = 5 Punkte Preis Angebot: EUR 499,99 Punkteberechnung: EUR 199,99 / EUR 499,99 x 5 = 2 Punkte
Qualität
Alternative Netztechnologien und VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenst … ganz lesenIn Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Mögli … ganz lesenDer Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYEA7# Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYEA7# Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1MUENET GmbH, Rosendahl2
2MUENET GmbH, Rosendahl2
3MUENET GmbH, Rosendahl2
4MUENET GmbH, Rosendahl2
5MUENET GmbH, Rosendahl2
6GlasfaserPlus GmbH, Köln1
7GlasfaserPlus GmbH, Köln1
8MUENET GmbH, Rosendahl2
9GlasfaserPlus GmbH, Köln1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.03.2025 auf 21.03.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcd60fb0-0475-4b5d-8ecd-f1fe1fc93ab1.