Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 0900-WFG-2025veröffentlicht 05.02.2025erstmals 05.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 9
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 9 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Montabaur56410, Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke65 %
- Nr. 2: Zeitplan20 %
- Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)5 %
- Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)5 %
- Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber ( "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 9 je Bieter
Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Verbandsgemeinde Hachenburg Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
| 2 | Verbandsgemeinde Bad Marienberg Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
| 3 | Verbandsgemeinde Rennerod Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
| 4 | Verbandsgemeinde Selters Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
| 5 | Verbandsgemeinde Westerburg Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
| 6 | Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
| 7 | Verbandsgemeinde Wirges Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
| 8 | Verbandsgemeinde Wallmerod Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
| 9 | Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 84 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Kosten
- Nr. 1: WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 65Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
- Qualität
- Nr. 2: ZeitplanGewichtung (Punkte, genau) 20Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
- Preis
- Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)Gewichtung (Punkte, genau) 5Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
- Preis
- Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)Gewichtung (Punkte, genau) 5Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
- Qualität
- Nr. 5: Alternative Netztechnologien und VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
- Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
- Kriterium
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform so … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzte … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.- Kriterium
- Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
- Kriterium
- Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
- Kriterium
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächt … ganz lesenkürzer
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.- Kriterium
Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge … ganz lesenkürzer
Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- rlp.vergabekommunal.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenst … ganz lesenkürzer
In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Mögli … ganz lesenkürzer
Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYB3S Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support.c … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYB3S Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
westerwaldkreis.de
Bei uns erfasst
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- SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)24.07.2026 · 6 Angebote
- Erneuerung der Heizkesselanlage I; Kreissporthallen I+II in 56410 Montabaur; Gewerk: Heizungsinstallationsarbeiten23.07.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GlasfaserPlus GmbH3 Zuschläge
- Westconnect GmbH3 Zuschläge
- Arbeitsgemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG und MN Glasfaser GmbH2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 07.03.2025 auf 21.03.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 07.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d1691498-f1fa-45b2-bd8f-4b0f346a2d50.