Erfassungen des Heldbocks in ausgewählten Gebieten Sachsen-Anhalts in Vorberei-tung eines Artenhilfsprogramms 2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)
Aktenzeichen 43.111/01/2024veröffentlicht 29.02.2024Öffentliche Ausschreibung
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Beschreibung
Der Heldbock (Cerambyx cerdo) ist in den Roten Listen Sachsen-Anhalts und Deutschlands als „vom Aussterben bedroht“ geführt. Als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie des Anhangs II der Berner Konvention ist der Käfer europaweit streng geschützt. Es handelt sich um eine Art mit Arealregression sowie nach PALM (1959), FRANZ (1974) und MÜLLER et al. (2005) um ein Urwaldrelikt. In Deutschland kommt die westeuropäische Unterart Cerambyx cerdo cerdo vor. Ehemalige und gegenwärtige Vorkommen finden sich in den Bundesländern Brandenburg mit Berlin, Sach-sen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hessen, Baden-Württemberg (Raum Karlsruhe), Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wobei die Art in Sachsen-Anhalt, Berlin - Brandenburg, Sachsen, Südhessen, Raum Karlsruhe, Niedersachsen (Wendland) in ihrer Verbreitung eine größere flächenmäßige Ausdehnung aufweist. Sachsen-Anhalt hat einen wesentlichen Anteil am Hauptverbreitungsgebiet des Heldbockes in Deutschland, weshalb das Bundesland eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Art trägt. Diese wird folglich zusammen mit 19 weiteren Tier- und Pflanzenarten in der „Liste der Verantwortungsarten für das Land Sachsen-Anhalt“ (LAU 2013) geführt. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung von Heldbockvorkommen im Jahr 2024 in insgesamt 12 Suchräumen in Sachsen-Anhalt. Die Erfassung von Heldbockvorkommen erfolgt in 12 ausgewählten Suchräumen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024. Für jeden Suchraum ist ein Kartierungstag im Gelände vorzunehmen, für welchen 8-10 Kartierstunden zu absolvieren sind. Innerhalb der Suchräume werden Baumbestände mit Habitatpotenzial identifiziert, auf aktuelle und/oder Altbesiedlung untersucht und eine Bewertung des Erhaltungszustands nach BFN & BLAK (2017) vorgenommen. Alle besiedelten Bäume werden punktgenau verortet. Eine exakte Anzahl zu erfassender Bäume wird nicht vorgegeben, da diese bei Zugrundelegung des o.a. Zeiteinsatzes in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten stark variieren kann. Zusätzlich erfolgt eine Befragung von Forstbediensteten und ähnlichen örtlichen Akteuren, welche möglicherweise Kenntnis über Heldbockvorkommen in den Suchräumen haben könnten. Die Auswahl und Kontaktierung obliegt dem AN. Folgende Hinweise sind zu beachten: Die Erfassung und Bewertung von Vorkommen der Monitoringflächen in Sachsen-Anhalt erfolgt nach den Empfehlungen von BFN & BLAK (2017). Diese haben sich in der Praxis bewährt und machen die Ergebnisse miteinander vergleichbar. Zur Feststellung einer aktuellen Besiedlung in locker strukturierten Eichenbeständen sind die Brutbäume im unbelaubten Zustand bis Anfang April auf frische Schlupflöcher überwiegend in Bodennähe zu kartieren, frische Schlupflöcher sind z. T. auch am Auswurf von Bohrmehl durch die Larven erkennbar. Ist eine Kontrolle auf frische Schlupflöcher (z. B. in geschlossenen Waldbeständen, in denen die Kronen besiedelt werden) nicht möglich, werden Funde von Käfern und Chitinteilen am lebenden Baum als aktuelle Besiedlung gewertet. Zudem können die Nachweise lebender Imagines (Flugzeit s. unten) sowie die Funde toter Imagines nach der Flugzeit als aktuelle Besiedlung gewertet werden Methodik und allgemeine Hinweise: Für die Färbung der aktuellen Schlupflöcher wird eine hellere braune Färbung angegeben. Diese Angabe sollte durch eine hellere braune bis rötliche Färbung ergänzt werden. Anhand der Schlupflöcher können bei entsprechender Erfahrung aktuelle von vorjährigen und von älteren Schlupflöchern abgegrenzt werden. Erfassungsprobleme: Verwechslungen können besonders bei Altfraß mit Schlupflöchern und Fraßgängen des Weidenbohrers Cossus cossus auftreten. Mitunter erleichtert der Nachweis von Puppenhüllen des Wei-denbohrers die Aussage. Bei einer seltenen gemeinsam auftretenden Besiedlung beider Arten sind die Schlupflöcher kaum bzw. nicht zu differenzieren, wenn sich darin nicht Puppenhüllen bzw. Raupenkot des Weidenbohrers befinden. Bei Heldbock und Weidenbohrer ist eine Variabilität in der Größe der Schlupflöcher vorhanden. Bei Annahme einer aktuellen Heldbockbesiedlung helfen Beobachtungen der Käfer bzw. der Nachweis von Käferresten. Eine wesentliche Hilfe bei der Erfassung stellt ausgeworfenes Fraßmehl dar. Das erfordert allerdings die Er-fahrung, dieses von Ameisenfraßmehl (Lasius fuligonosus) und ausgeworfenem Bohrmehl von Ambrosiakäferarten (Sägehörniger Werftkäfer Hylocoetes dermestoides, Nutzholzborkenkäferarten) zu trennen. Beson-ders wichtig ist eine Abgrenzung von häufig vorhandenen Spechtabschlägen. Bei Bäumen im Bestand befindet sich Heldbockfraß zumeist im Kronenbereich. Dabei können sogar Äste von nur 8 cm Stärke besiedelt werden. Solche Bäume können leicht einer Beurteilung entgehen. Vitalität: Die Vitalität der Brutbäume lässt sich am besten während der Vegetationsperiode feststellen. Die Bewertung der ermittelten Ergebnisse erfolgt anhand der festgelegten Standards. Aussagen zur Reproduktion:. In der Reproduktionsbiologie besteht erheblicher Forschungsbedarf. Es können kaum verbindliche Aussagen getroffen werden, da die Entwicklung im Baum stattfindet und die Einflüs-se auf die Reproduktion „multifaktoriell“ (z. B. Prädatoren, Krankheiten, Witterungseinflüsse) sind. So sind praktikable Überlegungen zu Reproduktion und Reproduktivität erforderlich. In der Praxis ergeben sich Schwierigkeiten in der Beurteilung durch ungeübte Begutachter. Hinzu kommt, dass ein oft vorhandenes Spechthacken und Schlupflöcher im Kronenbereich eine Beurteilung erschweren. Im Kronenbereich ist selbst bei Verwendung eines Fernglases eine Unterscheidung von Schlupflöchern in alt oder aktuell nicht möglich. Hier spielt das Vorhandensein von Fraßmehl eine erhebliche Rolle. Flugzeit: Durch Erwärmung mit immer öfter auftretenden abendlichen Temperaturen von 18°C und darüber hat sich die Flugzeit des Heldbockes verändert. Der Heldbock überwintert als Vollkerf, so dass er bei einem abendlichen Auftreten des genannten Temperaturbereiches zu beobachten ist. Die Flugzeit findet nicht mehr wie angegeben von Ende Mai - Mitte August statt. Sie beginnt bereits im April. Der schriftliche Endbericht soll Angaben zur Methodik und einen überblicksartigen Ergebnisteil mit artweiser Darstellung (inkl. kartografischer Darstellungen) der jeweiligen Heldbockvorkommen in den Suchräumen ent-halten. Die Erfassungsbögen je Suchraum sind dem Bericht beizufügen. Die Ergebnisse zum Erhaltungszustand des Heldbocks im Suchraum sind in tabellarischer Form zu dokumentieren. Der digitale Teil des Endberichtes umfasst folgende Teile: - MultiBaseCS-Datenbank mit sämtlichen Artnachweisen (Eingabe entsprechend den aktuellen Vorgaben des LAU), mbcex-Format - Excel-Datei mit Ergebnissen zum Erhaltungszustand (inkl. aller Unterkriterien- und Kriterienbewertun-gen) der Vorkommen in den Suchräumen (eine Vorlage wird durch den AG bereitgestellt) - Fotodokumentation aller Suchräume mit eindeutiger Nummerierung oder in Unterordnern entsprechend der Suchraumnummerierung (mind. 5 aussagekräftige Fotos je Suchraum) Der schriftliche Endbericht ist ausschließlich digital auf einem Datenträger (DVD, USB-Stick etc.) zu liefern. Auf dem Datenträger sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in entsprechend beschrifteten Ordnern abzulegen. Für den Endbericht gilt folgender Termin: 15.11.2024. Der AN erstattet nach der ersten und dritten Begehung Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Sollte im Ge-lände die Asiatische Hornisse aufgefunden werden, wird der AN umgehend informiert. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11502532-902b-46d9-adb1-fcf1fd499664.