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Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Landsberg und Schönebeck (4 Lose)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 43.14-08-2025veröffentlicht 23.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 285 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 19 Tagen · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.03.2026 – 27.11.2026
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 27.11.2026
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel des Projektes ist die Erfassung der aktuellen Verbreitung und Bestandssituation von Amphibienarten im mittleren Teil Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Landsberg, Dessau, Schönebeck und Gröbzig. Die Erfassung soll mit einem besonderen Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie erfolgen. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Artinventars an insgesamt 3 Begehungsterminen, eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse.

Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2026 auf insgesamt 10 Messtischblättern.

Die Leistung wird in folgende vier räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann: • Los 1 - Zwischen Mosigkau und Nienburg • Los 2 - Zwischen Kleinpaschleben und Nauendorf • Los 3 – Zwischen Cosa und Peißen • Los 4 – Calbe (Saale) und Schönebeck

Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im mittleren Teil Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Schönebeck im Norden, Förderstedt, Gerlebogk und Neutz im Westen sowie Nauendorf und Zöberitz im Süden. Im Nordosten wird das UG durch den Verlauf der Elbe begrenzt und erreicht im Osten bei Mosigkau seine östlichste Grenze (vgl. Abb. 1). Innerhalb dieses UG erfolgt eine räumliche Aufteilung in insgesamt vier Lose.

Hinweis: Loslimitierung

Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal zwei Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitie-rung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum An-gebot (formlos) festzulegen.

Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:

1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält. 3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er- hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang. 4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die verbleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge nannten Punkten 1. bis 3.

Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.

... In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Landsberg und Schönebeck // hier: Los 1 - Mosigkau und Nienburg

Das UG befindet sich wischen den Ortschaften Mosigkau und Nienburg und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 218,71 km2, was einer Fläche von ca. 1,72 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB) (Abb. 2, Tab. 1). MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2 4137 Wulfen vollständig 127,70 4138 Aken (Elbe) vollständig 91,01 Gesamt: 218,71 ... An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden. Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Der Einsatz von Reusenfallen liegt im Ermessen der Erfasser und ist nicht verpflichtend. Sofern Fallen zum Einsatz kommen, können diese bei Bedarf entsprechend dem o. a. Zeitansatz auch verkürzt im Gewässer verbleiben (z. B. von 15:00 bis 22:00 o. Ä.). Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden. Hinweise auf Vorkommen dieser Arten können z. B. Sichtbeobachtungen, Trittsiegel, Prädationsopfer oder weitere Spuren (z.B. Losung) sein. Positivbefunde sind als qualitativer Nachweis mit Angabe zur Art des Nachweises zu dokumentieren. Sofern Prädation an Amphibien nachgewiesen wird, sollte diese mit Angabe der betroffenen Art und Individuenzahl sowie Fotos dokumentiert werden. ... Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.

9 Monate–
2
Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Landsberg und Schönebeck // hier: Los 2 - zwischen Kleinpaschleben und Nauendorf

Das UG befindet sich zwischen den Ortschaften Kleinpaschleben und Nauendorf und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 256,34 km2, was einer Fläche von ca. 2,01 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB) (Abb. 3, Tab. 2). siehe LB, Seite 4/11 sowie Abb. 3: MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2 4237 Köthen (Anhalt) vollständig 128,03 4337 Gröbzig vollständig 128,31 Summe 758,84 ... An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden. Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Der Einsatz von Reusenfallen liegt im Ermessen der Erfasser und ist nicht verpflichtend. Sofern Fallen zum Einsatz kommen, können diese bei Bedarf entsprechend dem o. a. Zeitansatz auch verkürzt im Gewässer verbleiben (z. B. von 15:00 bis 22:00 o. Ä.). Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden. Hinweise auf Vorkommen dieser Arten können z. B. Sichtbeobachtungen, Trittsiegel, Prädationsopfer oder weitere Spuren (z.B. Losung) sein. Positivbefunde sind als qualitativer Nachweis mit Angabe zur Art des Nachweises zu dokumentieren. Sofern Prädation an Amphibien nachgewiesen wird, sollte diese mit Angabe der betroffenen Art und Individuenzahl sowie Fotos dokumentiert werden. ... Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.

9 Monate–
3
Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Landsberg und Schönebeck // hier: Los 3 - zwischen Cosa und Peißen

Das UG befindet sich zwischen den Ortschaften Cosa im Norden und Peißen (Halle) und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 256,90 km2, was einer Fläche von ca. 2,02 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB) (Abb. 4, Tab. 3). siehe LB, Seite 5/11 sowie Abb. 4: MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2 4338 Zörbig vollständig 128,31 4438 Landsberg vollständig 128,59 Summe 256,90 ... An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden. Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Der Einsatz von Reusenfallen liegt im Ermessen der Erfasser und ist nicht verpflichtend. Sofern Fallen zum Einsatz kommen, können diese bei Bedarf entsprechend dem o. a. Zeitansatz auch verkürzt im Gewässer verbleiben (z. B. von 15:00 bis 22:00 o. Ä.). Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden. Hinweise auf Vorkommen dieser Arten können z. B. Sichtbeobachtungen, Trittsiegel, Prädationsopfer oder weitere Spuren (z.B. Losung) sein. Positivbefunde sind als qualitativer Nachweis mit Angabe zur Art des Nachweises zu dokumentieren. Sofern Prädation an Amphibien nachgewiesen wird, sollte diese mit Angabe der betroffenen Art und Individuenzahl sowie Fotos dokumentiert werden. ... Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.

9 Monate–
4
Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Landsberg und Schönebeck // hier: Los 4 - zwischen Calbe (Saale) und Schönebeck

Das UG befindet sich zwischen den Ortschaften Schönebeck im Norden, Calbe (Saale) im Süden und Barby im Osten und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 258,46 km2, was einer Fläche von ca. 2,03 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB) (Abb. 5, Tab. 3). siehe LB, Seite 6/11 sowie Abb. 4: Tab 1: Im Los 1 anteilig oder vollflächig enthaltene MTB. MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2 3636 Schönebeck (Elbe) anteilig 47,77 3937 Leitzkau anteilig 8,9 4036 Calbe (Saale) vollständig 127,47 4037 Barby (Elbe) anteilig 74,32 Summe 258,46 ... An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden. Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Der Einsatz von Reusenfallen liegt im Ermessen der Erfasser und ist nicht verpflichtend. Sofern Fallen zum Einsatz kommen, können diese bei Bedarf entsprechend dem o. a. Zeitansatz auch verkürzt im Gewässer verbleiben (z. B. von 15:00 bis 22:00 o. Ä.). Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden. Hinweise auf Vorkommen dieser Arten können z. B. Sichtbeobachtungen, Trittsiegel, Prädationsopfer oder weitere Spuren (z.B. Losung) sein. Positivbefunde sind als qualitativer Nachweis mit Angabe zur Art des Nachweises zu dokumentieren. Sofern Prädation an Amphibien nachgewiesen wird, sollte diese mit Angabe der betroffenen Art und Individuenzahl sowie Fotos dokumentiert werden. ... Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.

9 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
50
Qualität
50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
27.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenDieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1habit.art - ökologie und faunistik, Halle (Saale)–
2LASIUS, Goethestadt Bad Lauchstädt–
3ÖKOTOP GbR, Halle (Saale)–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Magdeburg, Weferlingen und Gardelegen (4 Lose)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 19.03.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
83.435 €Zuschlagswert im Median
32.713 € – 212.969 €mittlere Hälfte, 55 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dce06d7e-a3f2-48de-9205-a8d6921f0486.