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Frist abgelaufenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungen

Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen BASE Berlin

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 0346/24veröffentlicht 04.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 755 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angebotspreis60 %
  • Durchführungskonzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Vertragspartner über Empfangs-, Auskunfts- und Bewachungsdienstleistungen im Objekt Wegelystraße 8 in 10623 Berlin und einen Revierdienst in zwei Büroeinheiten im Objekt Gutenbergstraße 2 in 10587 Berlin. Voraussichtlich im Jahr 2027 werden die Nutzungen des Gebäudes mit der Anschrift Gutenbergstraße 2 in Berlin auf das dann neu In-Betrieb-genommene Gebäude Gutenbergstr. 8-10 in Berlin übertragen. Damit verbunden sind voraussichtlich nicht unerhebliche Erweiterungen der Leistungen, da das neue Objekt über eine Bürofläche in Höhe von ca. 5.000 m² verfügen wird. Das Angebot muss mit der grundsätzlichen Bereitschaft abgegeben werden, eine solche Leistungserweiterung als Bestandsdienstleister zu erfüllen. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern und den Vertragsunterlagen. Diese sind Teil der Vergabeunterlagen und bei der Angebotserstellung zwingend zu beachten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis60 %
Durchführungskonzept40 %
Preis
Angebotspreis
Qualität
Durchführungskonzept

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Dem Formblatt "Erklärung zur Eignung" ist zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ein Nachweis (Kopie) über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handels-register als Anlage beizufügen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate s … ganz lesenDem Formblatt "Erklärung zur Eignung" ist zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ein Nachweis (Kopie) über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handels-register als Anlage beizufügen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Zudem ist ein Nachweis (Kopie) der Erlaubnis für die Durchführung der gewerbsmäßigen Bewa-chung gem. § 34a Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) als Anlage beizufügen.
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind im Formblatt "Erklärung zur Eignung" die folgenden Angaben gefordert: • Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den Leistungen, auf welches sich das Angebot bezieht, vergleichbar sind Ve … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind im Formblatt "Erklärung zur Eignung" die folgenden Angaben gefordert: • Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den Leistungen, auf welches sich das Angebot bezieht, vergleichbar sind Vergleichbar sind solche Leistungen, die Empfangs-, Auskunfts- und Bewachungsdienstleistungen sowie Revierdienste in Bezug auf Gebäude umfassen, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten folgende Mindestanforderungen: In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mit vergleichbaren Leistungen ein durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz von 200.000 EUR (netto) erzielt worden sein. Umsät-ze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmenden oder Dritten berufen will, sind im Formblatt "Erklärung zur Eignung" auch die relevanten Umsätze des benannten Nachunternehmenden bzw. Dritten anzugeben. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt "Eignungsleihe" des benannten Nachunternehmenden bzw. Dritten vorzulegen.
Kriterium
Dem Formblatt "Erklärung zur Eignung" ist zudem ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall beizufügen: - Personenschäden mindestens: 5.000.000,00 EUR - Sachschäden mindestens: 5.000.000,00 EUR - Vermögensschäden mindestens: … ganz lesenDem Formblatt "Erklärung zur Eignung" ist zudem ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall beizufügen: - Personenschäden mindestens: 5.000.000,00 EUR - Sachschäden mindestens: 5.000.000,00 EUR - Vermögensschäden mindestens: 2.500.000,00 EUR - Abhandenkommen bewachter Sachen: 100.000,00 EUR - Schlüsselverlustrisiko: 200.000,00 EUR Verfügt der Bietende aktuell noch nicht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung, besteht die Möglichkeit, sich stattdessen durch Erklärung im Formblatt "Erklärung zur Eignung" zum unverzüglichen Abschluss einer solchen und zu deren Nachweis gegenüber der Auftraggeberin binnen 2 Wochen nach Zuschlagserteilung zu verpflichten.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Anzahl der Angestellten bzw. Mitarbeitenden im relevanten Bereich Die Bietenden erklären im Formblatt "Erklärung zur Eignung", wie viele Angestellte bz … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Anzahl der Angestellten bzw. Mitarbeitenden im relevanten Bereich Die Bietenden erklären im Formblatt "Erklärung zur Eignung", wie viele Angestellte bzw. Mitarbeitende in ihrem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen erbracht haben, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Anzugeben ist das jährliche Mittel, jeweils auf die vergangenen drei Geschäftsjahre aufgeschlüsselt. Vergleichbar sind in diesem Sinne Leistungen, die Empfangs-, Auskunfts- und Bewachungsdienstleistungen sowie Revierdienst in Gebäuden umfassen, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung“ die Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung mittels Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmens bzw. Dritten vorzulegen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Mitarbeiterqualifikationen Die Bietenden haben im Formblatt "Erklärung zur Eignung" eine Eigenerklärung zum verpflichtenden Einsatz von geschultem und … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von den Bietenden als Mindestanforderung die folgende Eigenerklärung abzugeben: Mitarbeiterqualifikationen Die Bietenden haben im Formblatt "Erklärung zur Eignung" eine Eigenerklärung zum verpflichtenden Einsatz von geschultem und geeignetem Personal abzugeben. Durch die Bietenden ist zu bestätigen, dass die vom Bietenden eingesetzten Mitarbeitenden über die folgenden Qualifikationen verfügen (siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 2.5): - eintragungsfreies Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate), welches bis eine Woche vor dem ersten Einsatz im Objekt vorgelegt werden muss - erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) (bei ausländischen Bietenden Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation) - Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) von mind. B1, gewünscht ist B2 und besser. - erweiterte Sicherheitsüberprüfung ohne Beanstandung Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung“ die nachstehenden Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung mittels Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmens bzw. Dritten vorzulegen.
Kriterium
Mindestanforderung: Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Ein Referenzprojekt ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt: - Die Leistungen umfassen Empfangs-, Auskunfts- u … ganz lesenMindestanforderung: Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Ein Referenzprojekt ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt: - Die Leistungen umfassen Empfangs-, Auskunfts- und Bewachungsdienstleistungen in Bezug auf Gebäude, welche von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von §§ 98, 99 GWB zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben genutzt werden. - Der Personaleinsatz im Empfangs-, Auskunfts- und Bewachungsdienst erfolgt durch Personal mit mindestens IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) (bei ausländischen Bietern Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation). - Der Personaleinsatz im Referenzprojekt erfolgt 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. - Die Leistungen einen vergleichbaren Umfang aufweisen. Die Leistungen weisen einen vergleichbaren Umfang auf, wenn diese mindestens einen Umfang von 50% des Auftragswerts netto der ausgeschriebenen Leistungen in Euro pro Jahr aufweisen. Die Referenzen sind im Formblatt "Erklärung zur Eignung" darzustellen. Zu jedem Referenzprojekt ist der Auftraggebende und eine Ansprechperson in dergestalt anzugeben, dass eine persönliche Kontaktaufnahme möglich ist. Die Referenzprojekte sind so zu beschreiben, dass die Vergleichbarkeit durch die Auftraggeberin anhand der Darstellung des Bietenden nachvollzogen werden kann. Sofern sich ein Bietender im Rahmen der Eignungsleihe auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmens oder Dritten berufen will, sind im Formblatt „Erklärung zur Eignung“ die nachstehenden Angaben auch in Bezug auf das benannte Nachunternehmen bzw. Dritten einzutragen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung mittels Formblatt „Eignungsleihe“ des benannten Nachunternehmens bzw. Dritten vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und ist auf ein Jahr befristet. Die Leistungserbringung durch den AN beginnt nach einer Rüstzeit des AN von 2 Monaten, ab Zuschlagserteilung, d.h. am 01.02.2025. Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich oder in Textform (per E-Mail) von der AG gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
79 Tage
Angebotsöffnung
14.10.2024, 12:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenDie Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff159252-b8ad-4bfb-8473-85fb3beff115.