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vergebenEU-weitAbfallentsorgungPlanungRahmenvereinbarung

Entsorgungsleistungen für die Bundespolizei in Sankt Augustin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 105-24veröffentlicht 09.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 816 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.11.2024 – 30.10.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Angebotspreis80 %
  • Konzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.10.2028
    vor 24 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

'- Fachlos 1 "Entsorgung": Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen, Umlagerung, Transport zur Entsorgungsanlage, fachgerechte Entsorgung (bis DK III nach DepV) und Einbringung von neuem Sand im Austausch. --- - Fachlos 2 "Sandlieferung": Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation (mindestens zweimal gewaschener, natürlicher Qualitätssand der groben Gesteinskörnung 0 - 4 mm (eine Mischung von Rheinsand 0/2 gewaschen und Rheinsand 2/4 gewaschen mit einem Mischungsverhältnis von 1:1) als natürliches Rundkorn mit hohem Quarzanteil (>75%), der frei von Lehm-/Tonanteilen ist.) als neuer Geschossfangsand. --- - Fachlos 3 "Deklarationsanalyse": Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalyse für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Deponieverordnung (DepV) und Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). --- Weitere Ausführungen sind den Angaben zu den Losen zu entnehmen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Entsorgung von Geschosssand (nach vorheriger Absaugung, und nachträgliche Wiedereinbringung von Sand)

Die Außenschießanlage besteht aus drei Pistolen-Schießständen: P1-Geschossfang-Breite x Höhe (BxH): 18x3,5-4m P2 und P3 BxH: 9x4m und den 300m- bzw. 400m-Langbahn-Schießständen BxH: 22x4,1m bzw. 34x4,3m. Die Gesamttiefe eines Schießstandes beträgt 3,5 bis 4 m, vorgeschrieben ist die Absaugung von 1,0-1,5m/ Mächtigkeit in Schussrichtung (waagerecht), was eine Dicke (Absaugtiefe) von ca. 0,55m bis 0,75m, gemessen senkrecht zur derzeitigen Geschossfangoberfläche bedeutet. Bis auf P2 und P3 wird mit bleihaltiger, also schadstoffhaltiger Munition geschossen. Siebung: Eine Teil- bzw. Gesamtmenge des gering belasteten Geschossfangsandes der Pistolenstände P 2 bzw. P 3 sind auf Anforderung soweit zu sieben, dass der Sand verlängert genutzt werden kann. Es sind alle Geschosse zu erfassen und als "Wertstoffe“ der AG zu übergeben. Aus den Geschossfängen der Schießstände sind pro Kalenderjahr ca. folgende Mengen aufzunehmen: P1 85 t, P2 45 t, P3 45 t, Langbahnen 300m und 400m 220 t bzw. 345 t, insgesamt ca. 740 t/Jahr, bei einem spezifischen Gewicht des Sandes, je nach Feuchtegehalt, von ca. 1,8 Tonnen/m³. Eine Mengenabweichung von plus/minus 25% muss kalkulatorisch beachten werden. Der belastete Geschossfangsand (AVV 170503) muss mittels geeignetem und zugelassenem Arbeitsmittel aufgenommen, in geeignete Transportcontainer umgelagert, zur vom AN ausgewählter Entsorgungsanlage transportiert und der abschließenden Entsorgung, idealerweise der Verwertung, zugeführt werden. Der Bieter legt passende Gefährdungsbeurteilungen zum Geschosssandaustausch vor, die den Umgang mit zu erwartenden Staubemissionen regeln (TRGS400). Die Einhaltung der DGUV-Regel 101-004 „kontaminierte Bereiche“ ist vom AN zu gewährleisten. Das eingesetzte Personal muss mit auftragsgerechter PSA ausgestattet sein (Arbeitskleidung, -handschuhe, Atemschutz-filtrierenden Halbmasken, Typ FFP2). Der AN stellt eine Fachaufsicht für Sandabsaugung und Sandeinbau, diese kontrolliert und dokumentiert Arbeitsergebnisse des ausführenden Personals. Der AN stellt zu den Saugfahrzeugen (LKW-Saugbagger/LKW-Sauglader) auch die sonstigen notwendigen Gerätschaften und Arbeitsgeräte, die in einem technisch einwandfreien Zustand und durchgehend einsetzbar sind. Der erteilte Auftrag (Sandaustausch inkl. Entsorgung und Einbau des Neusandes) muss je Einzelprojekt innerhalb von maximal zwei Kalenderwochen (Mo-Fr 06:00-18:00 Uhr) abgeschlossen sein. Die Deponierung des Sandes sollte aus umweltökologischen Gründen in möglichst geringer Entfernung zur Außenschießanlage erfolgen. Die Deponierung in einem anderen EU-/nicht EU-Staat wird untersagt, ein entsprechendes Angebot wird von der Angebotswertung ausgeschlossen. Der AN muss vor der Angebotsabgabe die allgemeinen und besonderen Annahmebedingungen der von ihm angebotenen Deponie im Hinblick auf die zur Übernahmeprüfung einzureichenden Parameter dieser Ausschreibung abschließend prüfen und diese im Auftragsfall der Auftraggeberin unverzüglich (spätestens eine Woche nach Zuschlagserteilung) schriftlich übermitteln, damit die Annahmebedingungen bei der Beauftragung der Analyse (siehe Los 3) berücksichtigt werden können. Zum Zwecke der ordnungsgemäßen gesetzeskonformen Abwicklung der Abfallentsorgung wird die Übertragung aller notwendigen Rechte und Pflichten zur Nutzung des elektronischen Nachweisverfahrens von der Auftraggeberin auf die Auftragnehmerin übergeben. Im Rahmen der Verbleibskontrolle durch die AG muss für jede Abfuhrleistung ein Übernahmeschein / Begleitschein unmittelbar bei der Abholung des Geschosssandes vorgelegt werden. Es ist von ca. 740 Tonnen/Jahr und einer Austauschaktion je Schießstand auszugehen. Es kann zu Abweichungen kommen je nach tatsächlicher Nutzung der Schießstände und Belastung der Geschosssande.

4 Jahre–
2
Geschosssandlieferung

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kalkuliert die Bundespolizei mit einem Austausch von Geschosssand pro Vertragsjahr pro Schießstand. Die Auftrageberin (AG) meldet die jeweilige Sandlieferung, inklusive des verbindlichen Termins für die Auftragsausführung, beim Auftragnehmer (AN) mit einer offiziellen Bestellung per Mail mindestens 8 Wochen vor Leistungsbeginn an. Im Auftragsfall erfolgt der Abruf der ersten Sandlieferung in 2025, ohne dass die Anmeldefrist von 8 Wochen eingehalten werden kann. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er im Auftragsfall die erste Sandlieferung, abweichend von der festgelegten Bestellvorlaufzeit von 8 Wochen, fristgerecht ausführt. Pro Vertragsjahr sind mehrere Abrufe möglich. Der Termin ist neben der Belastung auch von der Witterungslage abhängig. Die Geschosssandlieferung umfasst mind. zweimal gewaschenen, natürlichen Qualitätssand der groben Gesteinskörnung 0-4 mm (Mischung von Rheinsand 0/2 gewaschen und Rheinsand 2/4 gewaschen im Verhältnis von 1:1) als natürliches Rundkorn mit hohem Quarzanteil (>75%), weitgehend frei von Lehm-/Tonanteilen, in loser Schüttung. Der Sand muss der DIN-EN 12620:2008-07 entsprechen, die Fachbezeichnung lautet: „Feine Gesteinskörnung nach DIN-EN 12620 – 0/2 - GF85 - ƒ3 – AS 0,2 bis 0,8” . Die ermittelte Jahresmengen von insgesamt 740 t können um ca. plus/minus 25 % schwanken. Der einzubauende Neusand muss mit einem geeigneten Arbeitsmittel vom Lagerplatz (ca. 500m entfernt) aufgenommen, staubarm eingeblasen und anschließend fachmännisch manuell/händisch abgezogen, profiliert und dabei leicht verdichtet werden (keine mechanische Verdichtung). Der neue Sand ist bei den Pistolenschießständen mit ca. 1,00 m wiedereinzubauen, dabei ist für den Wiedereinbau des Sandes ein Böschungswinkel von 32° vorzusehen. Bei den Langschießbahnen ist ein entsprechender Wiedereinbau von 1,5 m Sand durchzuführen, dabei ist ein Böschungswinkel von 30° vorzusehen. Der Sand muss so trocken sein, dass er mit einem Vakuumsauger/Saugbagger eingesaugt und in die Geschossfänge eingeblasen werden kann. Der angelieferte Qualitätssand (lose Schüttung und Big-Bag) muss auf einer amtlich geeichten Waage (nach MessEV und MessEG) durch den AN gewogen werden. Der Geschossfangsand darf bei der Verladung in die Transportsysteme nicht stauben und muss daher durch den AN, je nach Feuchte des Sandes, zusätzlich mit Wasser angefeuchtet werden. Ein Wasseranschluss ist bauseits am Dienstgebäude vorhanden. Den Wasserschlauch mit einer Länge von mindestens 100 Meter muss der AN mitführen. Die geforderte Sandqualität muss mittels eines aktuellen, externen Prüfberichtes, der mit der genannten Fachbezeichnung endet, explizit bestätigt werden, wie auch die entsprechende Konformität des Herstellers des zu liefernden Sandes. Beide sind erstmalig mit dem Angebot vorzulegen. Mit der Lieferung des Sandes übergibt der AN der AG einen 10-Liter-Eimer als Rückstellprobe mit dem zur Lieferung verladenen Qualitätssand, gültig für die lose Schüttung und die Anlieferung in Big-Bag. Der AN ist Verlader der Sattelzüge, Kipper/Dreiseitenkipper oder sonstigen Transportfahrzeuge und ist nach § 412 HGB für den beförderungs- und betriebssicheren Transport verantwortlich.

4 Jahre–
3
Deklarationsanalyse

Entsprechend dem auszutauschenden Sandvolumen wurden nach LAGA PN 98 bzw. Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA M32 zur PN98 je Schießstand bisher 8 Einzelproben entnommen, aus denen dann zwei Mischproben erstellt wurden. Es obliegt dem AN, anhand der festgestellten Massen die korrekte Anzahl an Einzelproben und Mischproben je Schießstand zu ermitteln. Die Analytik ist je geplantem Entsorgungsvorgang neu zu erstellen. Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch den AN als zugelassenes akkreditiertes Umweltlabor für Abfall, inkl. Fachmodul Boden, (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) in Form der Probenahme, Erstellung der Deklarationsanalyse von belastetem Geschossfangsand inklusive Einordnung und fachlichen Beratung nach den gültigen gesetzlichen Regelwerken (PN98, M32, DepV, ErsatzbaustoffV) zum Zwecke der Umsetzung der Entsorgung der belasteten Geschoßfangsande der aufgeführten Anfallstelle. Der Analyseumfang beinhaltet die Beprobung auf die Standardparameter nach DepV DK III Feststoff und Eluat (DepV Anhang 3, Tabelle 2) beziehungsweise – nur auf besondere Anforderung des Bedarfsträgers - nach ErsatzbaustoffV. Zusätzlich fordert die AG, dass der Antimonwert im TS bei jeder Analyse mit ermittelt wird. Zusätzliche Prüfparameter: Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, welche Entsorgungsanlage den Zuschlag erhält, können eventuell noch weitere Prüfwerte/Parameter entsprechend der genehmigungsrechtlichen Auflagen/Annahmebedingungen der bezuschlagten Entsorgungsanlage hinzukommen. Der Laborbefund/Prüfbericht umfasst die Deklarationsanalyse mit beigefügten Probebegleitprotokoll je Probe (nach DIN 19747:2009-07, Vgl. auch Merkblatt Nr. 3.8/5 des LfU) sowie den entsprechenden Probenahmeprotokollen nach PN 98 mit Lageskizze und Fotodokumentation. Der Prüfbericht muss auch einen abschließenden Untersuchungsbericht mit Erläuterung und Beurteilung sowie eine verbindliche Zuordnung/Einstufung nach ErsatzbaustoffV und DepV umfassen.

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis80 %
Konzept20 %
Preis
AngebotspreisAls Angebotspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise in € über die maximale Gesamtlaufzeit (Wertungspreis) der Positionen 1 bis 5 einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen des Preisblattes gewertet. ----- Der im Vergleich aller Angebote niedrigste Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl von 80 Punkten. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Angebote (a) wird durch Multiplikation der maximal möglichen Punktzahl von 80 Punkten mit dem Quotienten aus dem niedrigsten Gesamtpreis (b) und dem jeweils zu bewertenden Gesamtpreis (c) berechnet: Punktzahl a = 80 Punkte x (niedrigster Gesamtpreis/zu bewertender Gesamtpreis) = 80 x (b/c). Die Punktzahlen werden auf eine Nachkommastelle genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird.
Qualität
KonzeptKonzeptdarstellung - Beschreibung des vom Bieter geplanten Verfahrensablaufes des Sandaus- und einbaus mit direktem Bezug zu den örtlichen Gegebenheiten, 4 Bewertungskriterien, gestuftes Punktesystem ---- Die Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungs- und Liegenschaftsbeschreibung zu entnehmenden Anforderungen. Die Bieter haben auf max. 5 Seiten DIN A4 inkl. Grafiken, Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, konzeptionell darzustellen, in welcher Weise sie die vorliegende Leistungsaufgabe in systematischer und strukturell-konzeptioneller Hinsicht umsetzen werden. Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Konzeptes die geforderten 5 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein. Evtl. Deckblätter oder Inhaltsverzeichnisse werden nicht gezählt. Die Konzeptdarstellung wird mit 20 Prozent gewichtet, die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 20 Punkte. Maximal können 20 Punkte aus 4 Unterkriterien erzielt werden, 5 Punkte je Unterkriterium: A) Technischer Lösungsansatz, Verwendung geeigneter und leistungsfähiger Arbeitsmittel und deren optimierter Einsatz, Betrachtung Leistungsansatz (Maschinentechnik - Personaleinsatz); abgeleitete Effizienzerwartung (Kosten- und Termineinhaltung) B) Innovationsfähigkeit im Sinne der Umsetzung eines modernen Lösungseinsatzes, Betrachtung Risikomanagement, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden und Einrichtungen zur fehlerfreien und qualitativ hochwertigen Ausführung der Gesamtleistung (Erfahrung Projektleitung, Erfahrung Mitarbeiterpool, hoher fachlicher Sachverstand) C) Qualitätssicherungsmaßnahmen, Art der Dokumentation, Umsetzung aller gesetzlicher Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (für Mitarbeiterinnen und Sicherheit für den Bedarfsträger und "Gästen"), Erfahrungen anderer Projekte, fehlerfrei und Durchführung ohne Nachbesserung D) Gesamtdarstellung des übermittelten Konzeptes: Aufbau, Text, Grafik, Nachvollziehbarkeit, Wiedererkennungswert und Lösung der Aufgabenstellung, mit einer deutlichen Detailtiefe zur Erfassung aller relevanten Aspekte Die Bewertung je Unterkriterium erfolgt durch Vergabe von: a) einem Punkt = keine oder mangelhafte Umsetzung der Anforderungen b) drei Punkten = befriedigende Umsetzung der Anforderungen c) fünf Punkte = zur vollen Zufriedenheit umgesetzte Anforderungen

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzliche … ganz lesenDie Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich … ganz lesenzu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: - das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer - im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt - dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist - das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit - für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt - das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. Die Abgabe der Erklärung ist eine Mindestanforderung für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern entsprechend den Vorgaben des §1 des LKSG.
Kriterium
zu 6) -Abgabe der Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens … ganz lesenzu 6) -Abgabe der Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 0,4 Mio. €. -Abgabe der Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. zu 7) Die Gesamtumsätze des Unternehmens und die der ausgeschriebenen Leistung/en der Entsorgung von Geschosssand (Los 1) oder vergleichbarem Material und/oder der Lieferung von Geschosssand (Los 2) oder vergleichbarem Material und/oder der Deklarationsanalyse von Geschosssand (Los 3) oder vergleichbarem Material sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen
Kriterium
zu 8) - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung … ganz lesenzu 8) - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Erklärung, dass aufgrund der Sicherheitsanforderungen auf der Außenschießanlage das Personal zum Empfang von Weisungen seitens der Auftraggeberin deutschsprachig ist und mindestens die Anforderung Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) erfüllt. - Erklärung (nur Los 2), dass die geforderte Sandqualität mittels eines aktuellen externen Prüfberichtes gemäß DIN-Norm EN 12620 bestätigt wird und den Angebotsunterlagen beigefügt ist; zudem ist eine entsprechende EU-Konformitätserklärung für den zu liefernden Sand dem Angebot beigefügt. - Erklärung (nur Los 3), den Nachweis als akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. zu 9) Erklärungen zum Tätigkeitsbeginn (Jahr) des Unternehmens, den Beschäftigtenzahlen insgesamt und zur Anzahl dieser in den Bereichen Entsorgung (nur bei Angebot für Los 1), Lieferung von Sand (nur bei Angebot für Los 2), Deklarationsanalyse (nur bei Angebot für Los 3) zu 10) Benennung von mind. 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsarten je Los (Entsorgung, Lieferung, Bodenanalyse) von mind. zwei verschiedenen Referenzgebern (!) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Ein Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, die beiden anderen jeweils mind. 50 %. ===Achtung bei Eignungsleihe! Es ist zu beachten, dass bei Eignungsleihe in Abhängigkeit von der Art der Eignungleihe, ggf. die Referenzen des Eignung Leihenden anzugeben sind!===
Kriterium
zu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teil … ganz lesenzu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang. --- zu 13) Erklärung, ob für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
30.10.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nac … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Eine Ortsbesichtigung für Los 1 ist verpflichtend und erfolgt nach Absprache im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 30.07.2024. Besichtigungstermine sind mindestens 3 Tage vorab mit der/den für das Objekt zuständigen Ansprechperson/en via E-Mail: FM-AS.Hangelar@bundesimmobilien.de oder telefonisch: Tel. 022 … ganz lesenEine Ortsbesichtigung für Los 1 ist verpflichtend und erfolgt nach Absprache im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 30.07.2024. Besichtigungstermine sind mindestens 3 Tage vorab mit der/den für das Objekt zuständigen Ansprechperson/en via E-Mail: FM-AS.Hangelar@bundesimmobilien.de oder telefonisch: Tel. 02241-16518-0 zu vereinbaren. Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04) 5. Konzeptbeschreibung, nur für Los 1 (Anlage B-04.1) 6. Bietergemeinschaftserklärung, falls einschlägig (Anlage B-05) 7. Teilnahmebescheinigung über erfolgte Ortsbegehung, nur für Los 1 (Anlage B-08) 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) 9. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand, nur für Los 2 10. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand, nur für Los 2 --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 01.08.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen v …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Als Wertungspreis wird der Gesamtnettopreis in € (Wertungssumme) über die maximale Gesamtlaufzeit einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt festgelegt. Gewichtung 100 %

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
30.10.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
siehe Los 1
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Eine Ortsbesichtigung für Los 1 ist verpflichtend und erfolgt nach Absprache im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 30.07.2024. Besichtigungstermine sind mindestens 3 Tage vorab mit der/den für das Objekt zuständigen Ansprechperson/en via E-Mail: FM-AS.Hangelar@bundesimmobilien.de oder telefonisch: Tel. 022 … ganz lesenEine Ortsbesichtigung für Los 1 ist verpflichtend und erfolgt nach Absprache im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 30.07.2024. Besichtigungstermine sind mindestens 3 Tage vorab mit der/den für das Objekt zuständigen Ansprechperson/en via E-Mail: FM-AS.Hangelar@bundesimmobilien.de oder telefonisch: Tel. 02241-16518-0 zu vereinbaren. Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04) 5. Konzeptbeschreibung, nur für Los 1 (Anlage B-04.1) 6. Bietergemeinschaftserklärung, falls einschlägig (Anlage B-05) 7. Teilnahmebescheinigung über erfolgte Ortsbegehung, nur für Los 1 (Anlage B-08) 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) 9. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand, nur für Los 2 10. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand, nur für Los 2 --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 01.08.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen v …

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
s. Los 2

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
30.10.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
siehe Los 1
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Eine Ortsbesichtigung für Los 1 ist verpflichtend und erfolgt nach Absprache im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 30.07.2024. Besichtigungstermine sind mindestens 3 Tage vorab mit der/den für das Objekt zuständigen Ansprechperson/en via E-Mail: FM-AS.Hangelar@bundesimmobilien.de oder telefonisch: Tel. 022 … ganz lesenEine Ortsbesichtigung für Los 1 ist verpflichtend und erfolgt nach Absprache im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 30.07.2024. Besichtigungstermine sind mindestens 3 Tage vorab mit der/den für das Objekt zuständigen Ansprechperson/en via E-Mail: FM-AS.Hangelar@bundesimmobilien.de oder telefonisch: Tel. 02241-16518-0 zu vereinbaren. Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04) 5. Konzeptbeschreibung, nur für Los 1 (Anlage B-04.1) 6. Bietergemeinschaftserklärung, falls einschlägig (Anlage B-05) 7. Teilnahmebescheinigung über erfolgte Ortsbegehung, nur für Los 1 (Anlage B-08) 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) 9. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand, nur für Los 2 10. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand, nur für Los 2 --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 01.08.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen v …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 480b088e-fa8d-45c3-b67d-483cb8526912.