Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
GELSENDIENSTE · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen SP26022001GD-Vveröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.06.2026 – 31.05.2028
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
- bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien in zwei Losenbonnorange AöR · BonnFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 19 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.06.2026 – 31.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gelsenkirchen45879, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (72 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Preis70 %
- Gesamttransportstrecke30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 31.05.2028
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abtransport und Verwertung von Grünabfällen sowie Verwertung von Bioabfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Grundlaufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028 Verlängerungsoption: zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (01.06.2028 bis 31.05.2029 bzw. 01.06.2029 bis 31.05.2030)
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. | 2 Jahre | – |
| 2 | Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd (Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 2 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 32.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. | 2 Jahre | – |
| 3 | Bioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen) Los 3: Bioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen) Gesamtmenge 48 Monate: 12.500 t - Bioabfälle werden über Abfallsammelfahrzeuge mit Verdichtungseinrichtung sowie Abfallpressen eingesammelt, zu einer Umladestelle transportiert und dort gekippt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere in den Monaten Dezember bis Februar fallen nur geringe Bioabfallmengen an. - Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit ist die "Vergärung" (Produktion von Biogas) als Bedingung für die Übernahme und Verwertung der Bioabfälle zwingende Voraussetzung. Erfüllt der Bieter diese Voraussetzung für Los 3 nicht, führt dies zum Ausschluss. - Die Anlieferung der Bio-Abfälle an der Verwertungsanlage erfolgt mittels Containerfahrzeug mit Anhänger, Schubboden oder Großraumkipper. Die Ermittlung der tatsächlichen Streckenlänge in Kilometer ausgehend von der Umladestelle ist vom Bieter über google maps durchzuführen, und ist mittels eines Kartenausdrucks mit der Angebotsabgabe vorzulegen und im Angebotsvorblatt anzugeben. - Ein Wechsel der Übernahme-/Entsorgungsanlage innerhalb der Laufzeit darf nur mit Zustimmung von GELSENDIENSTE erfolgen. Sollte der Wechsel der Anlage zu einem höheren Transportaufwand führen, als nach dem ursprünglichen Angebot vorgesehen war, hat der Auftragnehmer den Mehraufwand GELSENDIENSTE tatsächlich zu vergüten. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 700Unter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebene Preis für die Übernahme und Verwertung von Grünabfällen gewertet. Das (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 700 Punkte.
- Kosten
- GesamttransportstreckeGewichtung (Punkte, genau) 300Unter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt wird der gesamte Transportweg gewertet in der angegebenen einfachen Entfernung von dem Transportstartpunkt bis zur letzten Verwertungsanlage (hier: Kompostanlage bzw. Vergärungsanlage) in km gemäß googlemaps. Das bezogen auf die Entfernung niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot erhält 300 Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: GELSENDIENSTE wird das Recht eingeräumt, den Vertrag durch Ausübung einer Option maximal zweimalig um jeweils ein Jahr - bis zum 31.05.2029 bzw. bis zum 31.05.2030 - zu verlängern. Sofern GELSENDIENSTE von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, endet das Vertragsverhältnis automat … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: GELSENDIENSTE wird das Recht eingeräumt, den Vertrag durch Ausübung einer Option maximal zweimalig um jeweils ein Jahr - bis zum 31.05.2029 bzw. bis zum 31.05.2030 - zu verlängern. Sofern GELSENDIENSTE von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf der jeweiligen Grundlaufzeit. Die Absicht, die Verlängerungsoption in Anspruch zu nehmen, wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich mitgeteilt.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Eine Besichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Abholstellen bzw. Lagerplätze findet im Beisein von Beschäftigten des Auftraggebers am 04.03.2026 ab 9:00 Uhr statt, zzt. ist geplant, dass dies durch die Herren Krämer / Dieckmann durchgeführt wird. Treffpunkt: GELSENDIENSTE, Wickingstraße 25 … ganz lesenkürzer
Eine Besichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Abholstellen bzw. Lagerplätze findet im Beisein von Beschäftigten des Auftraggebers am 04.03.2026 ab 9:00 Uhr statt, zzt. ist geplant, dass dies durch die Herren Krämer / Dieckmann durchgeführt wird. Treffpunkt: GELSENDIENSTE, Wickingstraße 25a, 45886 Gelsenkirchen. Als Ausweichtermin steht der 05.03.2026, ebenfalls ab 9:00 Uhr, gleicher Treffpunkt, zur Verfügung (nur nach vorheriger Anmeldung über die Vergabeplattform!). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der damit verbundenen Komplexität wird empfohlen, an der Besichtigung teilzunehmen.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DQCE#
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 500Unter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebene Preis für die Verwertung von Bioabfällen gewertet. Das (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 500 Punkte.
- Kosten
- GesamttransportstreckeGewichtung (Punkte, genau) 500Unter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt wird der gesamte Transportweg gewertet in der angegebenen einfachen Entfernung von dem Transportstartpunkt bis zur letzten Verwertungsanlage in km gemäß googlemaps. Das bezogen auf die Entfernung niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot erhält 500 Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: GELSENDIENSTE wird das Recht eingeräumt, den Vertrag durch Ausübung einer Option maximal zweimalig um jeweils ein Jahr - bis zum 31.05.2029 bzw. bis zum 31.05.2030 - zu verlängern. Sofern GELSENDIENSTE von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, endet das Vertragsverhältnis automat … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: GELSENDIENSTE wird das Recht eingeräumt, den Vertrag durch Ausübung einer Option maximal zweimalig um jeweils ein Jahr - bis zum 31.05.2029 bzw. bis zum 31.05.2030 - zu verlängern. Sofern GELSENDIENSTE von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf der jeweiligen Grundlaufzeit. Die Absicht, die Verlängerungsoption in Anspruch zu nehmen, wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich mitgeteilt.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DQCE#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Reterra West GmbH & Co. KG, Coesfeld | 3 |
| 2 | Reterra West GmbH & Co. KG, Coesfeld | 3 |
| 3 | Reterra West GmbH & Co. KG, Coesfeld | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- GELSENDIENSTE
- Anschrift
- Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen
- Website
- gelsendienste.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von GELSENDIENSTE, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.03.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.03.2026 auf 30.03.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 30.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 965a7608-ea62-4832-bbf6-dff80075fc65.