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Energiemonitoring und Controlling-System (EMCS)

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24-2000033142veröffentlicht 31.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 859 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angebotsvergleichspreis60 %
  • Qualität der angebotenen Dienstleistung40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Software-as-a-Service für das vom Energiemanagement eingesetzte Energiemonitoring und Controlling-System (EMCS).

Beschreibung des Loses

Die Deutsche Bundesbank betreibt im Rahmen ihres Umweltmanagements ein Energiemanagement für ihren Liegenschaftsbestand. Die normative Grundlage der Tätigkeit bildet die Norm DIN EN ISO 50001, sowie die Fachempfehlungen des Arbeitskreises Maschinelle Anlagen und Elektrotechnik in der Verwaltung (AMEV), insbesondere die Fachempfehlungen AMEV Energie 2024 und AMEV Technisches Monitoring 2020 sowie fortgeschrieben die je-weils gültigen Fassungen. Ziel des Umwelt- und Energiemanagements ist es, zur Erreichung von Klimaschutzzielen die CO2-Emissionen durch gezielte Maßnahmen in Baumaßnahmen und im Liegenschaftsbetrieb zu senken. Hierbei geht es darum, Verbesserungspotenziale zu identifizieren, Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie kontinuierliche Verbesserungsprozesse einzuführen und stetig anzuwenden. Zentrales Instrument des Energiemanagements ist das Energiecontrolling aller Dienstliegenschaften der Deutschen Bundesbank mit Standorten in den meisten Bundesländern. Dessen wesentliche Komponenten sind das EMCS (Energiemonitoring- und Controlling-System) und die Mess- und Zählinfrastruktur in den Liegenschaften. Das EMCS ist eine Energiemanagement-Software als Software-as-a-Service, die vom Energiemanagement der Bundesbank als Systemeigner betrieben wird und vom technischen Personal, dem leitendem Verwaltungspersonal sowie den Baudurchführenden Stellen dienstbestimmungsgemäß eingesetzt wird. Energieverbrauchsdaten in Form von 15-Minuten und 60-Minuten-Werten von Zählern für den Medienbezug aus öffentlichen Versorgungsnetzen und teilweise vorhandener Unter- bzw. Anlagenzählern in den Liegenschaften werden weitgehend automatisch in eine Energieverbrauchsdatenbank importiert. Das Frontend verfügt über eine Benutzeroberfläche, die mittels Dashboards für den Nutzer individuell angepasst werden kann. Über einen integrierten Mailserver wird im Rahmen eines Energieberichtswesens ein automatisierter Versand von Energieberichten bezogen auf die jeweiligen Liegenschaften, Gebäude und Anlagen für die jeweiligen Nutzer konfiguriert. Fehlfunktionen von Zählern, Auf-fälligkeiten im Verbrauch und signifikante Abweichungen werden auf Basis der Anwendung eines Regelkataloges automatisch erkannt und es erfolgt der Versand automatisierter Ereignismeldungen. Mittelfristig werden im gesamten Dienstgebäudebestand der Deutschen Bundesbank automatisierte Mess- und Zählinfrastrukturen in die Technische Gebäudeausrüstung installiert und zur automatisierten Energieverbrauchserfassung in die Gebäudeautomationsanlagen integriert. Grundlage zur Umsetzung sind die in der Deutschen Bundesbank gültigen Fachempfehlungen AMEV Energie 2024 und AMEV TMon 2020 des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen sowie interne Regelwerke.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotsvergleichspreis60 %
Qualität der angebotenen Dienstleistung40 %
Preis
Angebotsvergleichspreis
Qualität
Qualität der angebotenen Dienstleistung

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C2_Eigenerklärung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG
Kriterium
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C2_Eigenerklärung)
Kriterium
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck C2_Eigenerklärung_Eignung)
Kriterium
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C2_Eigenerklärung_Eignung)
Kriterium
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C2_Eigenerklärung_Eignung)
Kriterium
Eigenerklärung gem. Vordruck C9_Verzeichnis_der_Leistungen_anderer_UN. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_Unternehmen zu verpflichten.
Kriterium
Eigenerklärung (gem. Ziffer 1, Vordruck C2_Eigenerklärung_Eignung) über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Kriterium
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personenschäden 5.000.000,00 Euro, für Sachschäden 5.000.000,00 Euro und für Vermögensschäden 5.000.000,00 Euro Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
Kriterium
Der Bewerber hat die Vergleichbarkeit darzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern. Bitte benutzen Sie dafür das Dokument "C4_Referenzangaben_zur_Eigenerklärung_24-2000033142 Mindestanforderung: 1 Referenz eines wettbewerblichen Messstel … ganz lesenDer Bewerber hat die Vergleichbarkeit darzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern. Bitte benutzen Sie dafür das Dokument "C4_Referenzangaben_zur_Eigenerklärung_24-2000033142 Mindestanforderung: 1 Referenz eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers, 1 Referenz eines Auftraggebers mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis (z.B Oberste Bundesbehörden, Polizei- und Geheimdienstbehörden, Militärische Anlagen, Justizvollzugsanstalten, oder vergleichbar), 1 Referenz Umsetzung Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50 001 sowie 1 Referenz Mitwirkung bei der Erstellung eines Lösungsarchitekturdokuments
Kriterium
Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2025 und hat zunächst eine Laufzeit von 4 Jahren. Er verlängert sich 2 Mal um je ein weiteres Jahr (12 Monate), sofern dieser nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. danach zum Ende des j … ganz lesenDer Vertrag beginnt am 01.01.2025 und hat zunächst eine Laufzeit von 4 Jahren. Er verlängert sich 2 Mal um je ein weiteres Jahr (12 Monate), sofern dieser nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. danach zum Ende des jeweiligen Folgevertragsjahres gekündigt wird. In jedem Fall endet der Vertrag ohne vorherige schriftliche Kündigung spätestens nach sechs Jahren (72 Monate).
Optionen
Optional: Zusätzliche Verlängerung des Hostings um 12 Monate (5. Jahr) Optional: Zusätzliche Verlängerung des Hostings um 12 Monate (6. Jahr) Optional: Erweiterte Visualisierungsfunktionen Beschreibung siehe 2.5.11 B1_Anlage 1
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
02.07.2024, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HZ41 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y63HZ41 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 17.06.2024, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fef54d88-b05b-43dc-a1a3-fa1025641a69.