Einführung eines Vergabemanagementsystems (SaaS)
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 25-2000054480veröffentlicht 13.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Gesamtangebotspreis30 %
- Die Qualität der angebotenen Leistung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Projekt VMS als Teilprojekt der übergeordneten Maßnahme Procure-to-Pay (P2P) ist ein Digitalisierungs- und Prozessoptimierungsvorhaben mit dem Ziel, bis spätestens Ende des Jahres 2025 ein marktgängiges Vergabemanagementsystem (VMS) in der Bundesbank produktiv einzuführen. Das zu beschaffende VMS soll eine effiziente und vollständig digitalisierte Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren ermöglichen. Darüber hinaus soll sich das VMS durch geeignete Schnittstellen in die bestehende Systemlandschaft des übergeordneten Bedarfsdeckungs-/Beschaffungsprozesses der Bundesbank integrieren lassen. Mit Einführung des VMS soll die Prozesseffizienz und die Verfahrenssicherheit sowie die Benutzerfreundlichkeit für die am Prozess beteiligten Stellen verbessert werden. Geplant ist die Beschaffung einer Standardsoftware (VMS), an die die Bundesbank ihre Vergabeprozesse anpassen wird. Auf nicht notwendige Eigenentwicklungen und kundenspezifische Programmierungen soll möglichst verzichtet werden. Das VMS soll als Public Cloud Lösung (SaaS-Lösung) bereitgestellt und betrieben werden (gem. Public-First-Ansatz der IT).
Beschreibung des Loses
Dieser Auftrag umfasst die vollständige Lieferung der Software (VMS) sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Hierfür sind insbesondere die Installation des Systems in der Cloud und Integration des Systems in die Systemumgebung der Bundesbank, die Entwicklung von Schnittstellen sowie notwendige Systemanpassungen gemäß den zugrundeliegenden Vergabeunterlagen erforderlich. Der Betrieb des Systems soll als "Software as a Service" (SaaS) in der Public Cloud erfolgen. Der Auftraggeber plant ein Standardsystem einzuführen. Eigenentwicklungen sollen die Ausnahme bleiben und nur ausgeführt werden, wenn dieses alternativlos ist. Der Auftraggeber wird daher die bestehenden Prozesse der Bundesbank, soweit erforderlich, an die Software anpassen. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Leistungserbringung bis zur Abnahme der vereinbarten Leistungen insbesondere: die Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, dazu zählen unter anderem: Bereitstellung der Standardsoftware, die initiale Installation in der Cloud, die initiale Konfiguration das notwendige Customizing, die Integration des Systems in die bestehende IT-Infrastruktur (Schnittstellen). Mitwirkung bei der Erstellung der Rollout- und Testkonzepte Mitwirkung bei der Erstellung eines Schulungskonzeptes die Mitwirkung bei der Durchführung eines Penetrationstests und einer verifizierenden Teststellung durch Lieferung der notwendigen Architekturdokumente und Konzepte sowie Teilnahme an Besprechungen, die Lieferung sämtlicher technischer Dokumentationen wie bspw. Schnittstellenbeschreibungen oder eine Backup-Dokumentation, die Durchführung von Schulungen inkl. Überlassung entsprechender Schulungsunterlagen sowie Benutzerdokumentationen (siehe hierzu auch Abschnitt "Schulungen"). Die im Folgenden aufgeführten Leistungen fallen nach der Abnahme der oben genannten Leistungen an: Betrieb des Systems auf Dauer (Software as a Service in einer Public Cloud), die Durchführung des Systemservice/Support und der Systempflege, die Durchführung von Backups und Updates im Betrieb, ggf. die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Systems.
Gegenstand nach CPV
- 72268000Bereitstellung von SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- GesamtangebotspreisSumme der Einzelpreise für Lizenz- und Nutzungskosten (Lizenzkosten, Wartung, Pflege, Support und Betrieb) und Dienstleistungen (Implementierung, Beratung, Schulung).
- Qualität
- Die Qualität der angebotenen LeistungLösungskonzept 15%, Funktionale Anforderungen 25%, Nicht- funktionale Anforderungen 10%, Technische Anforderungen 10%, Anbieterpräsentationen 10%.
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
a) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV) (gemäß Ziffer 4, Anlage T3_Eigener … ganz lesenkürzer
a) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV) (gemäß Ziffer 4, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung) b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Ziffer 5, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung); c) Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gemäß Ziffer 7, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung); d) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Ziffer 9, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung)- Kriterium
a) Angaben zum Umsatz (gemäß Ziffer 1, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehm … ganz lesenkürzer
a) Angaben zum Umsatz (gemäß Ziffer 1, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. b) Angaben zu Versicherungen / Eigenerklärung über eine ausreichende Industriehaftpflichtversicherung inklusive einer IT-Haftpflichtversicherung i. H. v. mindestens EUR 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden und EUR 1 Mio. für Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Web-, IT- oder Telekommunikationsdienstleister (IT-Dienstleister, EDV-Dienstleister, IT Service Provider/TK Service Provider, Internet Provider, Cloud-Computing Spezialist, SaaS Spezialist, Datenverarbeitungsbetrieb, Internet-Dienstleister, Web-Dienstleister, Internet-Agentur, Online-Dienstleister, Webserver Administrator, Webhoster usw.). Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme (gemäß Ziffer 6, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung) c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gemäß Ziffer 8, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung). d) Eigenerklärung Russlandsanktionen (gemäß Anlage T9_Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen)- Kriterium
a) Angaben zu Arbeitskräften (gemäß Ziffer 3, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung) b) Eigenerklärung / Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (gemäß T7_Verzeichnis NU-Leistungen) c) Im Falle de … ganz lesenkürzer
a) Angaben zu Arbeitskräften (gemäß Ziffer 3, Anlage T3_Eigenerklärung zur Eignung) b) Eigenerklärung / Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (gemäß T7_Verzeichnis NU-Leistungen) c) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist im Auftragsfall auf Anforderung die Teilleistung bzw. Eignung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt bzw. überlassen wird. d) Eigenerklärung zu Unternehmen einer Bietergemeinschaft und des bevollmächtigten Vertreters (gemäß T6_Erklärung Bietergemeinschaft) e) Nennung von 3 unternehmensbezogenen Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, die in Leistung und Umfang mit dieser Ausschreibung vergleichbar (s. Leistungsbeschreibung) sind. Für jede Referenz sind folgende Pflichtangaben erforderlich: Projektbezeichnung, Leistungszeitraum, Name, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Projektes. Jede Referenz wird anhand der Kriterien EK01, EK02, EK03 und EK04 bewertet. (s. Anlage T4_Eignungsmatrix, Ziff. EK01 - EK04)- Kriterium
- EK01: Im Projekt erbrachte Dienstleistungen / Beratungsleistungen (Implementierung, Rollout, Schulungen usw.)
- Kriterium
- EK02: Anzahl der angebundenen Nutzer
- Kriterium
- EK03: Betrieb des Systems
- Kriterium
- EK04: Bezeichnung der im Projekt angebundenen Systeme (DMS / SAP)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635BL2 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635BL2 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Kontakt
- beschaffungen@
bundesbank.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
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- adesso SE4 Zuschläge
- Hays AG3 Zuschläge
- Sopra Steria SE3 Zuschläge
- msg for banking AG3 Zuschläge
- AUREX GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3c0e419e-9379-4306-8ef6-0805e53b426f.