Eberstadt Dekarbonisierungsschritt 1 Abwasserwärmepumpenanlage Los 2.1: Gebäude und Freianlagen Abwasserwärmepumpenanlage – Grundleistungen bei Gebäuden, Leistungsbild nach HOAI §34, sowie die Grundleistungen bei Freianlagen, Leistungsbild nach HOAI §39, sowie optionale besondere Leistungen.
Aktenzeichen Los 2.1: Gebäude und Freianlagenveröffentlicht 08.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 161 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Gestaltungskonzept35 %
- Reaktionszeitenkonzept10 %
- Personaleinsatzkonzept15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die ENTEGA AG („Auftraggeber“ oder „AG“) ist Eigentümerin und Betreiberin des Fernwärmenetzes im Darmstädter Stadtteil Eberstadt und des dort ansässigen Heizkraftwerks, von wo aus die Haushalte des Fernwärmesatzungsgebietes und die wenigen Anschlüsse außerhalb des Satzungsgebietes versorgt werden. Ebenso ist die Entega Abwasserreinigung GmbH Co KG die Betreiberin des Klärwerks Süd in Eberstadt.
Für die Transformation des Fernwärmenetzes hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung (Dekarbonisierung) strebt der AG die Erlangung von Fördermitteln aus dem Fördermittelprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ an.
Als erster Schritt zur Dekarbonisierung wurde bereits mit Fördermitteln aus dem BEW Modul I eine Transformationsplanung angelehnt an die LPH 1 der HOAI für das Fernwärmenetz durchgeführt. Die Transformationsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass die thermische Nutzung von Abwasser mittels einer Wärmepumpenanlage an der Kläranlage in Eberstadt eine kosteneffiziente und geeignete Option darstellen kann, den geforderten Erneuerbaren Energien Anteil ab 2030 bereitzustellen. Das abgeschätzte nutzbare Wärmepotential, welches mittels Wärmepumpen aus dem anfallendem Klärwasser gehoben werden kann, liegt bei nahezu 20 GWh pro Jahr bei einer thermischen Nennleistung der Wärmepumpe von ca. 3 MWth.
Die Wärmepumpe soll in der Nähe des örtlichen Klärwerks auf einem noch zu erschließenden Flurstück platziert werden. Die Erschließung des Flurstücks als Baugrundstück wird von dem gesondert vom AG mit der Objektplanung beauftragten Architekten geplant. Die Planung der Abwasserwärme in diesem Bereich mitsamt Anbindung/Einbindung der Wärmepumpe in das Fernwärmenetz gehört mit zur vorliegenden Beauftragung.
Erste Prüfungen zur Eignung des Standortes führen zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine entsprechende Bebauung des Flurstücks möglich ist. Weitere Prüfungen müssen in den Planungsphasen entsprechend ihrer Relevanz und der behördlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Die Planungen für das Gesamtkonzept der neuen Wärmeversorgung sind in diesem Zusammenhang unterteilt in „Anlagentechnik zur Wärmegewinnung“, „Neubau einer Energiezentrale (Gebäude und Außenanlagen)“ und „Rohrleitung zur Anbindung an das Fernwärmenetz“. Projektbeschreibung „Neubau einer Energiezentrale":
Die hier ausgeschriebene Leistung betrifft ausschließlich die Planungsleistungen für den „Neubau einer Energiezentrale (Gebäude)“ sowie die entsprechenden Freianlagen.
Die ENTEGA AG plant auf dem oben beschriebenem Grundstück den Neubau einer Energiezentrale zum Betrieb einer Wärmepumpen-anlage. Das Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 3282 m² befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Das Gebäude mit ca. 930 m² BGF beinhaltet im Wesentlichen Technikräume zur Aufnahme der Anlagentechnik und einige weitere Funktionsräume, dauerhafte Arbeitsplätze sind nicht vorgesehen, die Anlage wird fernüberwacht. Die Gebäudeplanung ist im Auftragsfall in enger Abstimmung mit der Anlagenplanung für den gedachten Zweck zu optimieren.
Das Gebäude ist prinzipiell in vier Zonen unterschiedlicher Nutzung unterteilt: -Wärmeerzeugung (Standort der Wärmepumpen) ca. 600 m² BGF. -Wärmeverteilung (Pumpen und Leitungsverteilungen) ca. 175 m² BGF -Stromübergabe und -Regelung (Trafo-Standort und Schaltanlagen) ca. 125 m² BGF -Nebenräume (WC, Lager, Büro) ca. 30 m² BGF
Für den Auftraggeber ist es dabei von Bedeutung, dass unter Berücksichtigung einer wirtschaftlich optimierten Herangehensweise durch die Gestaltung des Gebäudes die besonderen Unternehmenswerte der ENTEGA AG - Innovation, Ökologie, Klimaneutralität, Effizienz und Nachhaltigkeit - angemessen zum Ausdruck gebracht werden. Dies soll insbesondere auch durch die verwendeten Baustoffe erfolgen. Bei der Freianlagenplanung auf ca. 2350 m² sind neben den technischen Anforderungen (z. B. Rangier- und Aufstellflächen zur Anlageneinbringung) die erforderlichen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Belange (z. B. Eingriffs-/Ausgleichsplanung) zu berücksichtigen. Die Unternehmenswerte Ökologie und Nachhaltigkeit sind auch bei der Planung der Freiflächen zugrunde zu legen, die in den Nutzflächenbereichen pflegeleicht und in begrünten Bereichen möglichst naturnah ausgeführt werden sollen.
Leistungsbeschreibung:
Angefragt werden die Grundleistungen bei Gebäuden, Leistungsbild nach HOAI §34, sowie die Grundleistungen bei Freianlagen, Leistungsbild nach HOAI §39. Leistungsumfang sind jeweils die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 9, sowie optionale besondere Leistungen. Entsprechend den Leistungsphasen nach HOAI werden Arbeitspakete eingeteilt, die stufenweise im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG beauftragt werden.
Der AG beauftragt den AN mit Abschluss dieses Vertrages zunächst mit folgenden Leistungsphasen/Leistungsstufen: Stufe 1 – HOAI - Leistungsphasen 2 bis 4
Für die Weiterbeauftragung sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe 2 – HOAI - Leistungsphasen 5 bis 7 Stufe 3 – HOAI - Leistungsphase 8 Stufe 4 – HOAI - Leistungsphase 9
Die Stufen gelten gleichermaßen für Gebäude und Freianlagen.
Der Auftraggeber macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass für das Vorhaben in relevantem Umfang Fördermittel beantragt und erwartet werden. Der Prozess der Fördermittelbeantragung findet parallel zum Vergabevorhaben statt. Aus diesem Grund wird auf folgendes hingewiesen:
Sollten die erwarteten Fördermittel nicht erteilt werden, wird der Auftraggeber von einem Vertragsschluss absehen und das Vorhaben nicht in der geplanten Form realisieren. Vor diesem Hintergrund wird im Fall der Nichterteilung der Fördermittel das laufende Vergabeverfahren aufgehoben werden. Aus der Beauftragung der ersten Stufe leitet sich keine Verpflichtung ab weitere Stufen zu beauftragen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Gestaltungskonzept
- Qualität
- Reaktionszeitenkonzept
- Qualität
- Personaleinsatzkonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 – HOAI - Leistungsphasen 2 bis 4 Für die Weiterbeauftragung sind folgende Stufen vorgesehen: Stufe 2 – HOAI - Leistungsphasen 5 bis 7 Stufe 3 – HOAI - Leistungsphase 8 Stufe 4 – HOAI - Leistungsphase 9
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstr. 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64293 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Im vorgegangenen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde kein Auftrag vergeben, da keine geeigneten Teilnahmeanträge eingega … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Im vorgegangenen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde kein Auftrag vergeben, da keine geeigneten Teilnahmeanträge eingegangen sind. Vor diesem Hintergrund wurde das vorgegangene Verfahren aufgehoben und die Vergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| fs-architekten GmbH, Darmstadt | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- ENTEGA AG
- Anschrift
- Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Eberstadt Dekarbonisierungsschritt 1 Abwasserwärmepumpenanlage Los 1: Planung Anlagentechnik zur Wärmegewinnung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI inkl. der Anbindung an das Klärwerk sowie der Technischen Anlagen(-bestandteile) im Außen /Freianlagenbereich ab der Leistungsphase 2 zur förderfähigen Transformation des Wärmenetzes.08.10.2026 · 3 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH17 Zuschläge
- Best Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- AFRY Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG5 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät4 Zuschläge
- Elektroplanung Will GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc0eccc7-7bbe-4f0b-9ad8-ddef27e03440.