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Eberstadt Dekarbonisierungsschritt 1 Abwasserwärmepumpenanlage Los 1: Planung Anlagentechnik zur Wärmegewinnung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI inkl. der Anbindung an das Klärwerk sowie der Technischen Anlagen(-bestandteile) im Außen /Freianlagenbereich ab der Leistungsphase 2 zur förderfähigen Transformation des Wärmenetzes.

ENTEGA AG · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen LOT-0001 E82966669veröffentlicht 08.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 299 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Darmstadt64293, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 161 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Konzeptionelle Herangehensweise Anbindung ans Klärwerk20 %
  • Konzeptionelle Herangehensweise Planung Abwasserwärmepumpenanlage25 %
  • Personaleinsatzkonzept10 %
  • Reaktionszeitenkonzept5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die ENTEGA AG („Auftraggeber“ oder „AG“) ist Eigentümerin und Betreiberin des Fernwärmenetzes im Darmstädter Stadtteil Eberstadt und des dort ansässigen Heizkraftwerks, von wo aus die Haushalte des Fernwärmesatzungsgebietes und die wenigen Anschlüsse außerhalb des Satzungsgebietes versorgt werden. Ebenso ist die Entega Abwasserreinigung GmbH Co KG die Betreiberin des Klärwerks Süd in Eberstadt.

Für die Transformation des Fernwärmenetzes hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung (Dekarbonisierung) strebt der AG die Erlangung von Fördermitteln aus dem Fördermittelprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ an.

Als erster Schritt zur Dekarbonisierung wurde bereits mit Fördermitteln aus dem BEW Modul I eine Transformationsplanung angelehnt an die LPH 1 der HOAI für das Fernwärmenetz durchgeführt. Die Transformationsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass die thermische Nutzung von Abwasser mittels einer Wärmepumpenanlage an der Kläranlage in Eberstadt eine kosteneffiziente und geeignete Option darstellen kann, den geforderten Erneuerbaren Energien Anteil ab 2030 bereitzustellen. Das abgeschätzte nutzbare Wärmepotential, welches mittels Wärmepumpen aus dem anfallendem Klärwasser gehoben werden kann, liegt bei nahezu 20 GWh pro Jahr bei einer thermischen Nennleistung der Wärmepumpe von ca. 3 MWth.

Die Wärmepumpe soll in der Nähe des örtlichen Klärwerks auf einem noch zu erschließenden Flurstück platziert werden. Die Erschließung des Flurstücks als Baugrundstück wird von dem gesondert vom AG mit der Objektplanung beauftragten Architekten geplant. Die Planung der Abwasserwärme in diesem Bereich mitsamt Anbindung/Einbindung der Wärmepumpe in das Fernwärmenetz gehört mit zur vorliegenden Beauftragung.

Erste Prüfungen zur Eignung des Standortes führen zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine entsprechende Bebauung des Flurstücks möglich ist. Weitere Prüfungen müssen in den Planungsphasen entsprechend ihrer Relevanz und der behördlichen Vorgaben durchgeführt werden.

Die Planungen für das Gesamtkonzept der neuen Wärmeversorgung sind in diesem Zusammenhang unterteilt in „Anlagentechnik zur Wärmegewinnung“, „Neubau einer Energiezentrale (Gebäude und Außenanlagen)“ und „Rohrleitung zur Anbindung an das Fernwärmenetz“.

Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst dabei die erforderlichen (Planungs-)Leistungen für die Anlagentechnik i.S.d. technischen Ausrüstung zur Wärmegewinnung aus Abwasser. Dies umfasst die Anlagentechnik insb. inklusive Wärmepumpen, Nebenaggregaten, internen Verbindungsleitungen, Anbindung an das Klärwerk zum Heben der Wärmequelle, Betriebsmittel, Armaturen, und erforderliche elektrische Anschlüsse.

Der Auftragnehmer wird mit Leistungen der (Fach-)Planung für Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI inkl. der Anbindung an das Klärwerk sowie der Technischen Anlagen(-bestandteile) im Außen /Freianlagenbereich ab der Leistungsphase 2 zur förderfähigen Transformation des Wärmenetzes beauftragt. Der AN erbringt alle Leistungen, die zur funktionsgerechten, technisch einwandfreien, termingerechten und förderfähigen Ausführung der jeweils beauftragten Maßnahme erforderlich sind, auch wenn sie in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise.

Der AG beauftragt den AN mit Abschluss dieses Vertrages zunächst mit folgenden Leistungsphasen/Leistungsstufen

• Leistungsphasen 2 bis 4 (= Stufe 1). Für die Weiterbeauftragung sind folgenden Stufen vorgesehen: • Leistungsphasen 5 bis 7 (= Stufe 2) • Leistungsphase 8 (= Stufe 3) • Leistungsphase 9 (= Stufe 4)

Der Auftragnehmer erbringt im Falle der Beauftragung optional darüber hinaus folgende weitere Leistungen (Besondere Leistungen):

• Optionale Leistung Planung zwei weiterer Wärmeerzeuger. • Optionale Leistung Planung Umzug Gaskessel.

Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Besonderen Leistungen.

Der Auftraggeber macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass für das Vorhaben in relevantem Umfang Fördermittel beantragt und erwartet werden. Der Prozess der Fördermittelbeantragung findet parallel zum Vergabevorhaben statt. Aus diesem Grund wird auf folgendes hingewiesen:

Sollten die erwarteten Fördermittel nicht erteilt werden, wird der Auftraggeber von einem Vertragsschluss absehen und das Vorhaben nicht in der geplanten Form realisieren. Vor diesem Hintergrund wird im Fall der Nichterteilung der Fördermittel das laufende Vergabeverfahren aufgehoben werden. Aus der Beauftragung der ersten Stufe leitet sich keine Verpflichtung ab weitere Stufen zu beauftragen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis40 %
Konzeptionelle Herangehensweise Anbindung ans Klärwerk20 %
Konzeptionelle Herangehensweise Planung Abwasserwärmepumpenanlage25 %
Personaleinsatzkonzept10 %
Reaktionszeitenkonzept5 %
Qualität
Konzeptionelle Herangehensweise Anbindung ans Klärwerk
Qualität
Konzeptionelle Herangehensweise Planung Abwasserwärmepumpenanlage
Qualität
Personaleinsatzkonzept
Qualität
Reaktionszeitenkonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung: - Leistungsphasen 2 bis 4 (= Stufe 1). Die Weiterbeauftragung erfolgt jeweils durch einseitige schriftliche Erklärung (Einzelbeauftragung) des AG gegenüber dem AN nach Maßgabe des Verfahrens nach Ziff. 4 ZVB_Architekten- und Ingenieurverträge. Diese ist in folgenden Stufen … ganz lesenStufenweise Beauftragung: - Leistungsphasen 2 bis 4 (= Stufe 1). Die Weiterbeauftragung erfolgt jeweils durch einseitige schriftliche Erklärung (Einzelbeauftragung) des AG gegenüber dem AN nach Maßgabe des Verfahrens nach Ziff. 4 ZVB_Architekten- und Ingenieurverträge. Diese ist in folgenden Stufen vorgesehen: - Leistungsphasen 5 bis 7 (= Stufe 2) - Leistungsphase 8 (= Stufe 3) - Leistungsphase 9 (= Stufe 4) Optionale Leistungen: - Planung zwei weiterer Wärmeerzeuger - Planung Umzug Gaskessel
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstr. 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64293 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 05.01.2026, 10:00 Uhr beim Auftraggeber eing … ganz lesenZur Abgabe des Teilnahmeantrages sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 05.01.2026, 10:00 Uhr beim Auftraggeber eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Dafür ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform registrieren. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Informationen zu Antworten auf Bewerberfragen nur registrierten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden können. Nicht registrierte Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
FC-Planung GmbH, Hamburg3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

514vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
253.391 €Zuschlagswert im Median
116.085 € – 590.891 €mittlere Hälfte, 248 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.12.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 15.12.2025 auf 12.01.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 12.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aca3b7d2-b312-48ac-aa6a-4768069756e1.