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vergebenEU-weitDienstleistungen

Durchführung von VAIT-Prüfungen bei vier Versicherungsunternehmen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024/0338-000veröffentlicht 15.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 813 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
760 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des IT-Prüfungskonzeptes und Präsentation des Konzeptes durch IT-Prüfungsleiter70 %
  • Festpreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 27 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Bindefrist endet
    8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt nach § 4 Abs. 3 FinDAG die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern mit der Durchführung von IT-Prüfungen bei vier Versicherungsunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 VAG.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Prüfung der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG bei einem bundesweit tätigen Erstversicherungsunternehmen

Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 3. März 2022 auf BaFin-Homepage unter: > Recht & Regelungen > Verwaltungspraxis > Rundschreiben "Rundschreiben 10/2018 (VA) in der Fassung vom 03.03.2022" veröffentlicht. Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Versicherungsunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen zu untersuchen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der IT-Prüfung werden von der Auftraggeberin nach Zuschlag und vor Aufnahme der Prüfungstätigkeit mit dem Auftragnehmer festgelegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Auftraggeberin innerhalb des Prüfungszeitraums den Fokus der IT-Prüfung aufgrund der vom Auftragnehmer gewonnenen Prüfungserkenntnisse anpasst. Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

–160.000 €
2
Prüfung der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG bei einem mittelgroßen Erstversicherungsunternehmen mit Sitz in Süddeutschland

Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 3. März 2022 auf BaFin-Homepage unter: > Recht & Regelungen > Verwaltungspraxis > Rundschreiben "Rundschreiben 10/2018 (VA) in der Fassung vom 03.03.2022" veröffentlicht. Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Versicherungsunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen zu untersuchen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der IT-Prüfung werden von der Auftraggeberin nach Zuschlag und vor Aufnahme der Prüfungstätigkeit mit dem Auftragnehmer festgelegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Auftraggeberin innerhalb des Prüfungszeitraums den Fokus der IT-Prüfung aufgrund der vom Auftragnehmer gewonnenen Prüfungserkenntnisse anpasst. Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

–200.000 €
3
Prüfung der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG bei einem kleinen Erstversicherungsunternehmen mit Sitz in Süddeutschland

Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 3. März 2022 auf BaFin-Homepage unter: > Recht & Regelungen > Verwaltungspraxis > Rundschreiben "Rundschreiben 10/2018 (VA) in der Fassung vom 03.03.2022" veröffentlicht. Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Versicherungsunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen zu untersuchen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der IT-Prüfung werden von der Auftraggeberin nach Zuschlag und vor Aufnahme der Prüfungstätigkeit mit dem Auftragnehmer festgelegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Auftraggeberin innerhalb des Prüfungszeitraums den Fokus der IT-Prüfung aufgrund der vom Auftragnehmer gewonnenen Prüfungserkenntnisse anpasst. Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

–200.000 €
4
Prüfung der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG bei einem kleinen Erstversicherungsunternehmen mit innovativem Geschäftsmodell

Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 3. März 2022 auf BaFin-Homepage unter: > Recht & Regelungen > Verwaltungspraxis > Rundschreiben "Rundschreiben 10/2018 (VA) in der Fassung vom 03.03.2022" veröffentlicht. Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Versicherungsunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen zu untersuchen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der IT-Prüfung werden von der Auftraggeberin nach Zuschlag und vor Aufnahme der Prüfungstätigkeit mit dem Auftragnehmer festgelegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Auftraggeberin innerhalb des Prüfungszeitraums den Fokus der IT-Prüfung aufgrund der vom Auftragnehmer gewonnenen Prüfungserkenntnisse anpasst. Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

–200.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität des IT-Prüfungskonzeptes und Präsentation des Konzeptes durch IT-Prüfungsleiter70 %
Festpreis30 %
Qualität
Qualität des IT-Prüfungskonzeptes und Präsentation des Konzeptes durch IT-PrüfungsleiterDas Zuschlagskriterium setzt sich aus zwei Aufgabenstellungen zusammen, die aneinander anknüpfen. Der Bieter hat im ersten Schritt mit dem Angebot ein IT-Prüfungskonzept einzureichen. Das IT-Prüfungskonzept soll inhaltlich folgende Punkte (in der angegeben Reihenfolge) berücksichtigen: - Prüfungsinhalte (methodischer Ansatz, Prüfungsaufbau, thematische Schwerpunkte). - Durchführung der Prüfung (Vorgehensweise, Zeitplan, organisatorisches Setup, Reporting) - Aufgabenverteilung innerhalb des IT-Prüferteams (inkl. Zuordnung der Prüferkapazitäten zu Prüfungsgebieten und Ressourcenplanung) Ein Prüfungskonzept kann nicht nachgefordert werden. Im zweiten Schritt hat der Bieter der Auftraggeberin das IT-Prüfungskonzept im Rahmen einer Videokonferenz zu präsentieren Seitens des Bieters sollen zwei Angehörige der angebotenen IT-Prüfungsleitung die Präsentation halten; notfalls kann die Präsentation auch nur von einem IT-Prüfungsleiter (m/w/d) allein gehalten werden (mehr als zwei Vertreter des Bieters sind bei der Präsentation nicht zugelassen). Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Preis
FestpreisDie Erbringung der Leistung erfolgt je Los zu einem Festpreis. Dieser bildet den anhand von Tagessätzen und Personentagen (unter Berücksichtigung der von der Auftraggeberin ermittelten aufwandsbezogenen Obergrenze) kalkulierten Pauschalpreis ab. Im Gesamtfestpreis enthalten sind sämtliche Nebenkosten (insb. die Reise-/Übernachtungskosten, Spesen usw.) sowie alle sonstigen Auslagen. Reisezeiten im In- und Ausland werden nicht vergütet und sind deshalb nicht einzurechnen. Bei der offenzulegenden Kalkulation des Festpreises muss die Anzahl der angesetzten Prüfertage mind. 80% der angegebenen Obergrenze an Prüfertagen betragen; wird diese Schwelle unterschritten, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass mit der Anzahl der angebotenen Prüfertage die zu beschaffende Leistung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und das Angebot somit fachlich nicht richtig ist. Ein solches Angebot ist gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV vom Verfahren auszuschließen. Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um: - einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer (m/w/d) oder - eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handeln. Dies ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Es sind mindestens drei wertbare Referenzen über seit dem 01.01.2021 durchgeführte IT-Prüfungen bei Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen oder Zahlungsinstituten betreffend Prüfungsbereiche BAIT, KAIT, VAIT bzw. ZAIT zu benennen. Für jede Referenz sind in der "Erklärung … ganz lesenEs sind mindestens drei wertbare Referenzen über seit dem 01.01.2021 durchgeführte IT-Prüfungen bei Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen oder Zahlungsinstituten betreffend Prüfungsbereiche BAIT, KAIT, VAIT bzw. ZAIT zu benennen. Für jede Referenz sind in der "Erklärung zu Referenzen des Bieters" die folgenden Informationen einzutragen: - Name des geprüften Unternehmens; - Name des Auftraggebers (sofern vom Namen des geprüften Unternehmens abweichend); - Art des Unternehmens (Bank, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Versicherungsunternehmen oder Zahlungsinstitut); - Zeitraum der Leistungserbringung; - Leistungsumfang (Anzahl der geleisteten IT-Prüfertage); - Leistungsinhalt (Kurzbeschreibung der IT-Prüfungsinhalte und der Schwerpunkte der IT-Prüfung); - Bilanzsumme des geprüften Unternehmens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die zur Wertung vorgesehenen Referenzen sind vom Bieter mit Priorität 1 bis 3 zu kennzeichnen (bei mehr als drei Referenzen gilt dies entsprechend, diese sind fortlaufend, beginnend mit Priorität 4 zu kennzeichnen). Die Bewertung der Referenzen ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Für die Referenzen des Bieters gelten zudem folgende formale Mindestanforderungen: - Das IT-geprüfte Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Prüfungsdurchführung eine Bilanzsumme von mindestens 1 Mrd. EUR; - Leistungserbringung fand nach dem 01.01.2021 statt; - Geleisteter Umfang beläuft sich auf mindestens 50 IT-Prüfertage (pro Referenz). Wird mindestens eine der formalen Mindestanforderungen der mit Priorität 1 bis 3 gekennzeichneten Referenzen nicht erfüllt, kann diese Referenz nicht gewertet werden. Werden vom Bieter insgesamt nur die Mindestzahl von drei Referenzen vorgelegt und eine Referenz hiervon kann nicht gewertet werden, so hat der Bieter in diesem Fall die Mindestzahl an geforderten Referenzen nicht vorgelegt, und das Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden. Liegen hingegen mehr als drei Referenzen vor, so prüft die Auftraggeberin nacheinander (beginnend mit Priorität 4-Referenz), ob diese Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen und wertet ggf. diese anstelle der mit Priorität 1 bis 3 gekennzeichneten Referenzen. Es werden insgesamt nur Punkte für drei Referenzen gewertet. Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Das losweise in den Vertragsunterlagen konkret zu benennende Prüferteam muss aus mindestens fünf Personen bestehen. Es gelten nachfolgende Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal: - IT-Prüfungsleiter (m/w/d) Der Bieter bestimmt einen IT-Prüfungsleiter und einen s … ganz lesenDas losweise in den Vertragsunterlagen konkret zu benennende Prüferteam muss aus mindestens fünf Personen bestehen. Es gelten nachfolgende Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal: - IT-Prüfungsleiter (m/w/d) Der Bieter bestimmt einen IT-Prüfungsleiter und einen stellvertretenden IT-Prüfungsleiter. Die für den Auftrag vorgesehenen IT-Prüfungsleiter verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW. Die IT-Prüfungsleiter verfügen über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der leitenden Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen oder Zahlungsinstituten betreffend Prüfungsbereiche der BAIT, KAIT, VAIT bzw. ZAIT. Die IT-Prüfungsleiter geben jeweils mindestens drei IT-Prüfungen als Referenz an, bei denen sie die Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen oder Zahlungsinstituten betreffend Prüfungsbereiche der BAIT, KAIT, VAIT bzw. ZAIT nach dem 01.01.2021 durchgeführt haben, wobei mindestens eine Prüfung bei einem Versicherungsunternehmen stattgefunden hat. Es sind dabei für jede IT-Prüfung der Namen des geprüften Unternehmens, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als IT-Prüfungsleiter durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben. Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen. Die Bewertung der Referenzen der IT-Prüfungsleiter ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. - IT-Prüfer (m/w/d) Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW. Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und haben mindestens an einer IT-Prüfung von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen oder Zahlungsinstituten betreffend Prüfungsbereiche der BAIT, KAIT, VAIT bzw. ZAIT im Zeitraum nach dem 01.01.2021 teilgenommen. Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen. Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Bieter, die seit dem 01.01.2022 an IT-Prüfungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens teilgenommen haben, sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten ausgeschlossen. Ferner sind Bieter ausgeschlossen, die seit dem 01.01.2022 an VAIT-Beratungs- und/oder Umsetzungsprojekten für das jeweilige Versi … ganz lesenBieter, die seit dem 01.01.2022 an IT-Prüfungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens teilgenommen haben, sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten ausgeschlossen. Ferner sind Bieter ausgeschlossen, die seit dem 01.01.2022 an VAIT-Beratungs- und/oder Umsetzungsprojekten für das jeweilige Versicherungsunternehmen mitgewirkt haben. Jahresabschlussprüfungen sind hiervon ausgenommen. Um Interessenkonflikte frühzeitig auszuschließen, sind Bieter gehalten, möglichst bis zum 26.07.2024 ihr Interesse mittels Abgabe der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zu bekunden. Den Bietern werden daraufhin über DTVP die Namen der zur prüfenden Unternehmen mitgeteilt. Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 Wochen
Angebotsöffnung
16.08.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Abgabe einer Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GHULY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
247.405 €Zuschlagswert im Median
225.583 € – 571.243 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fc2e4f7-5d22-40f2-bbc2-c504ec7216a9.