Anlassbezogene Sonderprüfung nach § 14 Abs. 2 S. 2 KAGB bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt a.M.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2026/0082-000veröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Geschätzter Wert
- 175 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Monate
- bis zu 42 Verlängerungen
- Hauptleistung
- Rechnungslegung und -prüfung
- CPV 79210000
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 42-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 175 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Monatebis zu 42 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer anlassbezogenen Sonderprüfung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAGB bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Sonderprüfung ist die Beurteilung, ob die Kapitalverwaltungsgesellschaft die ihr nach dem KAGB obliegenden Sorgfalts-, Interessenkonfliktmanagement- und Risikomanagementpflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Prüfung umfasst insbesondere die Einhaltung der Pflichten aus § 26 Abs. 1 und 2, § 27 Abs. 1 bis 4, § 28 Abs. 1 sowie § 29 Abs. 2 und 3, § 30 Abs. 1 und 2 KAGB jeweils i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und dem Bafin-Rundschreiben 01/2017 (WA) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk).
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- FestpreisRangfolge 1Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Prüfung wird zu einem Festpreis durchgeführt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der in § 11 Abs. 1 des Vertrages angegebene Festpreis zuzüglich Umsatzsteuer.
- Beschreibung
- Einziges Zuschlagskriterium ist die Höhe des angebotenen Festpreises. Eine Gewichtung ist insofern nicht möglich.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Monate
- Verlängerung
- bis zu 42-mal: Mit der Prüfung ist nach näherer Rücksprache mit der Auftraggeberin im Juli 2026 zu beginnen. Die Dauer der Prüfung wird auf ca. drei Monate, einschließlich Erstellung und Übersendung des Prüfungsberichts geschätzt. Kommt es zu Verzögerungen im Prüfungsablauf, ist dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GM3G7#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
- Website
- bafin.de
- Kontakt
- vergabe@
bafin.de
Bei uns erfasst
- Sonderprüfung (Routineprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 CSDR18.10.2026 · 3 Angebote
- Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)27.09.2026 · 8 Angebote
- Rahmenvereinbarung Mystery Shopping29.07.2026 · 3 Angebote
- Nutanix Lizenzkonsolidierung03.06.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5c3219e-b1de-4be6-99cf-e02234b4941e.