Durchführung von DORA-Prüfungen bei vier Finanzunternehmen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025/0156-000veröffentlicht 10.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 803 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Monate
- 15.09.2025 – 19.12.2025
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 803 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Monate15.09.2025 – 19.12.2025
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität des Prüfungskonzeptes und Präsentation des Konzeptes durch Prüfungsleiter70 %
- Festpreis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Monatenan Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 16 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten9 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 19.12.2025
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt nach § 4 Abs. 3 FinDAG die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern mit der Durchführung von Prüfungen bei Finanzunternehmen für die Geschäftsbereiche Bankenaufsicht gemäß § 44 Abs. 1 KWG und Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG.
Gegenstand nach CPV
- 79210000Rechnungslegung und -prüfungHauptgegenstand
- 79212000Betriebsprüfung
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Durchführung einer DORA-Prüfung bei einem Finanzunternehmen für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht gemäß § 44 Abs. 1 KWG Durch die Prüfungen soll festgestellt werden, ob die Finanzunternehmen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der VERORDNUNG (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) 1060/2009, (EU) 648/2012, (EU) 600/2014, (EU) 909/2014 und (EU) 2016/1011 (Digital Operational Resilience Act - DORA) insbesondere in Verbindung mit - der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1774 DER KOMMISSION vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens, - der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1773 DER KOMMISSION vom 13. März 2024 zur Er-gänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung des detaillierten Inhalts der Leitlinie für vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellt werden, und - der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2956 DER KOMMISSION vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardvorlagen für das Informationsregister erfüllen werden. Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Finanzunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IKT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen zu untersuchen. Losabhängig variieren die Schwerpunkte der Prüfungen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. | 3 Monate | 562.000 € |
| 2 | Durchführung einer DORA-Prüfung bei einem Finanzunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG Durch die Prüfungen soll festgestellt werden, ob die Finanzunternehmen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der VERORDNUNG (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) 1060/2009, (EU) 648/2012, (EU) 600/2014, (EU) 909/2014 und (EU) 2016/1011 (Digital Operational Resilience Act - DORA) insbesondere in Verbindung mit - der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1774 DER KOMMISSION vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens, - der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1773 DER KOMMISSION vom 13. März 2024 zur Er-gänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung des detaillierten Inhalts der Leitlinie für vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellt werden, und - der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2956 DER KOMMISSION vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardvorlagen für das Informationsregister erfüllen werden. Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Finanzunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IKT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen zu untersuchen. Losabhängig variieren die Schwerpunkte der Prüfungen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. | 3 Monate | 90.000 € |
| 3 | Durchführung einer DORA-Prüfung bei einem Finanzunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG Durch die Prüfungen soll festgestellt werden, ob die Finanzunternehmen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der VERORDNUNG (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) 1060/2009, (EU) 648/2012, (EU) 600/2014, (EU) 909/2014 und (EU) 2016/1011 (Digital Operational Resilience Act - DORA) insbesondere in Verbindung mit - der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1774 DER KOMMISSION vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens, - der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1773 DER KOMMISSION vom 13. März 2024 zur Er-gänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung des detaillierten Inhalts der Leitlinie für vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellt werden, und - der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2956 DER KOMMISSION vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardvorlagen für das Informationsregister erfüllen werden. Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Finanzunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IKT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen zu untersuchen. Losabhängig variieren die Schwerpunkte der Prüfungen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. | 3 Monate | 75.000 € |
| 4 | Durchführung einer DORA-Prüfung bei einem Finanzunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs. 1 bis 6 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VAG Durch die Prüfungen soll festgestellt werden, ob die Finanzunternehmen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der VERORDNUNG (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) 1060/2009, (EU) 648/2012, (EU) 600/2014, (EU) 909/2014 und (EU) 2016/1011 (Digital Operational Resilience Act - DORA) insbesondere in Verbindung mit - der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1774 DER KOMMISSION vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens, - der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1773 DER KOMMISSION vom 13. März 2024 zur Er-gänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung des detaillierten Inhalts der Leitlinie für vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellt werden, und - der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2956 DER KOMMISSION vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardvorlagen für das Informationsregister erfüllen werden. Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Finanzunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IKT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen zu untersuchen. Losabhängig variieren die Schwerpunkte der Prüfungen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. | 3 Monate | 75.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität des Prüfungskonzeptes und Präsentation des Konzeptes durch PrüfungsleiterDas Zuschlagskriterium setzt sich aus zwei Aufgabenstellungen zusammen, die aneinander anknüpfen. Der Bieter hat im ersten Schritt mit dem Angebot ein Prüfungskonzept einzureichen. Das Prüfungskonzept soll sich inhaltlich konkret auf den im jeweiligen Los ausgeschriebenen Leistungsumfang beziehen und folgende Punkte (in der angegebenen Reihenfolge) berücksichtigen: - Prüfungsinhalte (methodischer Ansatz, Prüfungsaufbau, thematische Schwerpunkte). - Durchführung der Prüfung (Vorgehensweise, Zeitplan, organisatorisches Setup, Reporting) - Aufgabenverteilung innerhalb des Prüferteams (inkl. Zuordnung der Prüferkapazitäten zu Prüfungsgebieten und Ressourcenplanung) Ein Prüfungskonzept kann nicht nachgefordert werden. Im zweiten Schritt hat der Bieter der Auftraggeberin das Prüfungskonzept im Rahmen einer Videokonferenz zu präsentieren (zu den technischen Details zur Durchführung der Videokonferenz s. Ziff. VI.5. Bewerbungsbedingungen). Seitens des Bieters sollen zwei Angehörige der angebotenen Prüfungsleitung die Präsentation halten; notfalls kann die Präsentation auch nur von einem Prüfungsleiter (m/w/d) allein gehalten werden (mehr als zwei Vertreter des Bieters sind bei der Präsentation nicht zugelassen). Die Präsentation basiert auf den im ersten Schritt eingereichten Unterlagen zum Prüfungskonzept. Eine komprimierte Darstellung der Konzeptinhalte in einem für Präsentationen optimierten (Folien-)Format (z.B. Microsoft PowerPoint) ist zulässig - in diesem Fall sind die Präsentationsunterlagen unverzüglich nach dem Präsentationstermin der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Preis
- FestpreisDie Erbringung der Leistung erfolgt je Los zu einem Festpreis. Dieser bildet den anhand von Tagessätzen und Personentagen (unter Berücksichtigung der von der Auftraggeberin ermittelten aufwandsbezogenen Obergrenze) kalkulierten Pauschalpreis ab. Im Gesamtfestpreis enthalten sind sämtliche Nebenkosten (insb. die Reise-/Übernachtungskosten, Spesen usw.) sowie alle sonstigen Auslagen. Reisezeiten im In- und Ausland werden nicht vergütet und sind deshalb nicht einzurechnen. Bei der offenzulegenden Kalkulation des Festpreises muss die Anzahl der angesetzten Prüfertage mind. 80% der angegebenen Obergrenze an Prüfertagen betragen; wird diese Schwelle unterschritten, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass mit der Anzahl der angebotenen Prüfertage die zu beschaffende Leistung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und das Angebot somit fachlich nicht richtig ist. Ein solches Angebot ist gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV vom Verfahren auszuschließen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um: - einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer (m/w/d) oder - eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handeln. Dies ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Es sind mindestens drei wertbare Referenzen über seit dem 01.01.2022 durchgeführte Prüfungen mit IKT-Schwerpunkten bei Finanzunternehmen - hierzu zählen insbesondere Prüfungen auf Basis der (früheren) nationalen Rundschreiben BAIT, KAIT, VAIT und ZAIT - zu benennen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Das losweise in den Vertragsunterlagen konkret zu benennende Prüferteam muss aus mindestens fünf Personen bestehen. Es gelten bestimmte Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal: - Prüfungsleiter (m/w/d) Der Bieter bestimmt einen Prüfungsleiter und einen stellvertre … ganz lesenkürzer
Das losweise in den Vertragsunterlagen konkret zu benennende Prüferteam muss aus mindestens fünf Personen bestehen. Es gelten bestimmte Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal: - Prüfungsleiter (m/w/d) Der Bieter bestimmt einen Prüfungsleiter und einen stellvertretenden Prüfungsleiter. Die für den Auftrag vorgesehenen Prüfungsleiter verfügen über Kenntnisse der Anforderungen der DORA und zugehöriger delegierter Verordnungen, weiteren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW. Die Prüfungsleiter verfügen mindestens fünf Jahre Erfahrung in der leitenden Planung und Durchführung von Prüfungen mit IKT-Schwerpunkten bei Finanzunternehmen. Hierzu zählen insbesondere Prüfungen auf Basis der (früheren) nationalen Rundschreiben BAIT, KAIT, VAIT bzw. ZAIT. Die Prüfungsleiter geben jeweils mindestens drei Prüfungen als Referenz an, bei denen sie die Planung und Durchführung der Prüfungen mit IKT-Schwerpunkten bei Finanzunternehmen - hierzu zählen insbesondere Prüfungen auf Basis der (früheren) nationalen Rundschreiben BAIT, KAIT, VAIT und ZAIT ? verantwortet haben. Es sind dabei für jede Prüfung der Namen des geprüften Finanzunternehmens, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als Prüfungsleiter durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben. - Prüfer (m/w/d) Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen Prüfer verfügen über Kenntnisse Anforderungen der DORA und zugehöriger delegierter Verordnungen, weiteren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW. Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen Prüfer verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und haben im Zeitraum nach dem 01.01.2022 an mindestens einer Prüfung mit IKT-Schwerpunkt bei Finanzunternehmen teilgenommen - hierzu zählen insbesondere Prüfungen auf Basis der (früheren) nationalen Rundschreiben BAIT, VAIT, KAIT und ZAIT. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Interessenkonflikten Bieter, die seit dem 01.01.2022 losbezogen an Beratungs- und/oder Umsetzungsprojekten mit IKT-Schwerpunkten für das jeweilige Finanzunternehmen mitgewirkt haben, sind ausgeschlossen. Jahresabschlussprüfungen sind hiervon ausgenommen. Um mögliche Interessenko … ganz lesenkürzer
Nichtvorliegen von Interessenkonflikten Bieter, die seit dem 01.01.2022 losbezogen an Beratungs- und/oder Umsetzungsprojekten mit IKT-Schwerpunkten für das jeweilige Finanzunternehmen mitgewirkt haben, sind ausgeschlossen. Jahresabschlussprüfungen sind hiervon ausgenommen. Um mögliche Interessenkonflikte auszuschließen sind Bieter gehalten, unter Berücksichtigung der Fristen in diesem Vergabeverfahren bis möglichst zum 13.06.2025 ihr Interesse mittels Abgabe der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung der Auftraggeberin gegenüber zu bekunden. Den Bietern wird/werden daraufhin über das Kommunikationspostfach der Vergabeplattform DTVP der/die Name(n) des/r zu prüfenden Finanzunternehmen gemäß § 5 Abs. 3 VgV mitgeteilt. Entscheidet sich Bieter auf dieser Grundlage, ein Angebot abzugeben, so ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Interessenskollision vorliegt. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.09.2025
- Vertragsende
- 19.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 9 Wochen
- Angebotsöffnung
- 11.07.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Abgabe einer Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G5ZXL
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
- Website
- bafin.de
- Kontakt
- vergabe@
bafin.de
Bei uns erfasst
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Durchführung von VAIT-Prüfungen bei vier Versicherungsunternehmen
- Zuschlag an KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, rund 246.000 €, 2 Angebote
- Zuschlag an Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, rund 227.000 €, 2 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 18.10.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft7 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft6 Zuschläge
- Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft4 Zuschläge
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Forvis Mazars GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b556e771-3855-47f2-be79-be450167a4e6.