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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Durchführung von Briefdienstleistungen (Lose 1 bis 9)

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000052411veröffentlicht 09.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 542 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 9 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    47 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Durchführung von Briefdienstleistungen (Lose 1 bis 9) Los 1 Deutschland 20 % Leitregion 60 Los 2 Deutschland 39 % Leitregion 20&22 Los 3 Deutschland 13 % Leitregion 40 Los 4 Deutschland 51 % Leitregion 10/12/13/14 Los 5 Deutschland 24 % Leitregion 70 Los 6 Deutschland 28 % Leitregion 30 Los 7 Deutschland 13 % Leitregion 55 Los 8 Deutschland 22 % Leitregion 04 Los 9 Deutschland 20 % Leitregion 80

Gegenstand nach CPV

Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 9 je Bieter

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
F

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

4 Jahre–
2
HH

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

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3
D

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

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4
B

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

4 Jahre–
5
S

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

4 Jahre–
6
H

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

4 Jahre–
7
MZ

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

4 Jahre–
8
M

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

4 Jahre–
9
F (Kopie) (Kopie) (Kopie)

Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotsvergleichswert

Eignung11 von 11 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9: Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: 1. Angaben zu Arbeitskräften, Ziff. 3: Eigenerklärung über Angaben zu Arbeitskräften der letzten 3 Kalenderjahre.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
2. Registereintragungen, Ziff. 4: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister. Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Ge … ganz lesen2. Registereintragungen, Ziff. 4: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister. Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ziff. 8 Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
4. Angaben zu Versicherungen, Ziff. 6: Versicherungsnachweis über die geforderten Deckungssummen je Schadensereignis. Insofern der Bieter noch nicht über die entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherers vorzulegen. Möglicherweis … ganz lesen4. Angaben zu Versicherungen, Ziff. 6: Versicherungsnachweis über die geforderten Deckungssummen je Schadensereignis. Insofern der Bieter noch nicht über die entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherers vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards zu 4: Angaben zu Versicherungen Personen- und Sachschäden Euro 3.000.000,00 Vermögensschäden Euro 500.000,00 Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
Spezifischer Jahresumsatz
5. Angaben zum Umsatz, Ziff. 1: Angaben über den Netto-Gesamtumsatz insgesamt sowie den Netto-Gesamtumsatz in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
2. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2: Es müssen 3 Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung bzgl. der Größenordnung sowie des Anforderungsrahmens vergleichbar sind (vgl. B1 und B1_Anlage1), mit dem Angebot vorgelegt werden. Die geforderten Re … ganz lesen2. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2: Es müssen 3 Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung bzgl. der Größenordnung sowie des Anforderungsrahmens vergleichbar sind (vgl. B1 und B1_Anlage1), mit dem Angebot vorgelegt werden. Die geforderten Referenzen müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten: - Bezeichnung der Leistung - Name des Referenzgebers (Auftraggeber) - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Kontaktdaten - Auftragswert in Euro (EUR) (netto) pro Jahr - Leistungszeitraum (von - bis) - Beschreibung der erbrachten Leistung unter Darlegung der erfüllten Mindestanforderung (inkl. Darstellung der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung) Für die Referenzen ist der Vordruck "Referenzangaben" zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
47 Tage
Angebotsöffnung
14.05.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärungen gemäß C4_ Nachunternehmerleistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleis … ganz lesenLeistung: Eigenerklärungen gemäß C4_ Nachunternehmerleistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleistungen, die sich der Bewerber/Bieter der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wird. Eigenerklärungen gemäß D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d in den Vergabeunterlagen enthalten. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen. C5_Eigenerklärung Russland Sanktionen Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftragnehmer muss über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem sowie über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertiges Umweltmanagementsystem verfügen. Weiterhin sollte der Auftraggeber über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 oder gleichwertiges Energiemanagement verfügen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635FJQ 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y635FJQ 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 30.04.2025, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b133ef0f-0072-47b8-8dc1-8bd52b23cda9.