Durchführung von Briefdienstleistungen (Lose 1 bis 9)
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 25-2000052411veröffentlicht 29.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Projektversicherung für das Bauvorhaben ESTW Zwickau Gbf+Pbf (Sachsen-Franken-Magistrale)DB InfraGO AG · FrankfurtFrist 04.12.2026
- REZ SW 45ind - Jobcenter Landkreis LörrachBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest · Frankfurt/MainFrist 11.12.2026
- Rahmenvertrag zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF)Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am MainFrist 17.11.2026
- UHR Erich-Kästner-SchuleStadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien · Frankfurt am MainFrist 21.01.2027
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 9 Lose · in 33 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Durchführung von Briefdienstleistungen (Lose 1 bis 9) Los 1 Deutschland 20 % Leitregion 60 Los 2 Deutschland 39 % Leitregion 20&22 Los 3 Deutschland 13 % Leitregion 40 Los 4 Deutschland 51 % Leitregion 10/12/13/14 Los 5 Deutschland 24 % Leitregion 70 Los 6 Deutschland 28 % Leitregion 30 Los 7 Deutschland 13 % Leitregion 55 Los 8 Deutschland 22 % Leitregion 04 Los 9 Deutschland 20 % Leitregion 80
Gegenstand nach CPV
- 64112000BriefpostdiensteHauptgegenstand
Lose9 Lose
Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | F Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
| 2 | HH Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
| 3 | D Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
| 4 | B Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
| 5 | S Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
| 6 | H Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
| 7 | MZ Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
| 8 | L Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
| 9 | M Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotsvergleichswert
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Auftragnehmer muss über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem sowie über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertiges Umweltmanagementsystem verfügen. Weiterhin sollte der Auftraggeber über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 oder gleichwertiges Energiemanagement verfügen.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6357SS
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Deutsche Post InHaus Services, Bonn | 6 |
| 2 | Nordwest-Mail GmbH, Bremen | 6 |
| 3 | Deutsche Post InHaus Services, Bonn | 6 |
| 4 | Deutsche Post InHaus Services, Bonn | 6 |
| 5 | Deutsche Post InHaus Services, Bonn | 6 |
| 6 | CITIPOST GmbH, Hannover | 6 |
| 7 | Deutsche Post InHaus Services, Bonn | 6 |
| 8 | LVZ Post GmbH, Leipzig | 6 |
| 9 | Deutsche Post InHaus Services, Bonn | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Website
- bundesbank.de
- Kontakt
- beschaffungen@
bundesbank.de
Bei uns erfasst
- Glas- und Fassadenreinigung Filiale Saarbrücken03.11.2026 · 7 Angebote
- Ext. Unterstützung betriebliches Abfallmanagement30.10.2026 · 4 Angebote
- Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Instandhaltung von Cisco-Komponenten28.10.2026 · 4 Angebote
- Pförtner- und Sicherheitsdienst an der Hochschule der Deutschen Bundesbank, Schloss Hachenburg28.10.2026 · 17 Angebote
Mehr von Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Rahmenvereinbarungen Leihpersonal für die Gastronomie der Deutschen BundesbankDeutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am MainFrist 27.11.2026
- Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen Los 1 VDI + Los 2 Access PortalDeutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Deutsche Bundesbank, Generalplanung für eine standardisierte Umsetzung Video und Konzepterstellung GMS, bundesweite Liegenschaften, Leistungsphase LP 2-9 HOAIDeutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am MainFrist 12.11.2026
- Pflege- und Supportleistungen (opentext-prime-protect) für die Software „Operations Orchestration“Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am MainFrist 09.11.2026
Alle 5 offenen Ausschreibungen von Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche Post InHaus Services4 Zuschläge
- Deutsche Post AG VL Ausschreibung3 Zuschläge
- Deutsche Post E-POST Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Druck, Bindung, Konfektionierung, Versand "echt jetzt?" 1./2.-KlasseStiftung LesenFrist 01.12.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbHFrist 07.12.2026
- Postdienstleistungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Abholung, Zustellung PostzustellaufträgeHanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und BeschaffungFrist 07.12.2026
- Briefbeförderung aus ZentraldruckAOK Baden-WürttembergFrist 16.11.2026
- Postdienstleistungen für die Dienststellen der Stadtverwaltung Marl einschließlich JobcenterStadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale VergabestelleFrist 01.12.2026
- RV Paketdienstleistungen (Warenversand und Retouren-Abwicklung) für LZBWLand Baden-Württemberg vertreten durch das Logistikzentrum Baden-WürttembergFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86b0e520-a0e8-4711-9377-d1e8812adbd6.