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Durchführung Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "DALLI I"

Landkreis Oder-Spree · Beeskow, Brandenburg

Aktenzeichen IV10113926veröffentlicht 29.09.2026Dienstleistungen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.01.2029 – 31.12.2036
Lose
2
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
vergabemarktplatz.brandenburg.deArt der Einreichung nicht angegeben

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los PAR-0001. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 40 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2036
    in 26 Monaten

Beschreibung

Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr nach §§ 42 und 44 PBefG mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 01.01.2029 bis 31.12.2036 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt auf Grundlage des bestehenden Referenzfahrplanes 6,4 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr , darunter rund 1,25 Mio. Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistung werden insgesamt sechs barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Im Bediengebiet soll einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sichergestellt (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits der Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleistet werden (Erschließungsfunktion).

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
PAR-0001
Linienbündel Oder-Spree/Bus

Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 49 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien und der PlusBus-Linie 428 in Form einer gemeinsamen Genehmigung mit der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,4 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 1,25 Mio. Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Ergänzend zu den allgemeinen Präzisierungen der Beschaffung der Dienstleistung, sind nachfolgende Vorgaben zu beachten: - Es wird darauf hingewiesen, dass mit einer etwaigen Übernahme von Betriebsmitteln durch einen Neubetreiber ein gesetzlicher Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vorliegen könnte mit der Folge, dass der Neubetreiber in alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber dem vorhandenen Personal eintritt. Im Fall des Abschlusses eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird gemäß Art. 4 Abs. 5 bzw. 6 VO (EG) 1370/2007 ein Betriebsübergang angeordnet bzw. soziale Mindeststandards definiert werden. - Vorhalten der erforderlichen Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmens und Betriebssitz in der Region Oderland-Spree mit der benötigten räumlichen und technischen Ausstattung; - Bei besonderen Angebotsformen wie bspw. dem Produkt "PlusBus" sind zusätzliche Markenvereinbarungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu schließen. Linien in Form von PlusBussen müssen die Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift PlusBus des Landes Brandenburg erfüllen.

8 Jahre–
PAR-0002
Linienbündel DALLI I

Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit barrierearmen Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Teilen des Amtes Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 295 qkm und mit rund 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst rund 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird von einem Paralleleinsatz von bis zu sechs elektrifizierten Personenkraftwagen mit maximal acht Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeuge ausgegangen, wovon mindestens zwei Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Donnerstag den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und Feiertag von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln. Ergänzend zu den allgemeinen Präzisierungen der Beschaffung der Dienstleistung, sind nachfolgende Vorgaben zu beachten: - Es wird darauf hingewiesen, dass mit einer etwaigen Übernahme von Betriebsmitteln durch einen Neubetreiber ein gesetzlicher Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vorliegen könnte mit der Folge, dass der Neubetreiber in alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber dem vorhandenen Personal eintritt. Im Fall des Abschlusses eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird gemäß Art. 4 Abs. 5 bzw. 6 VO (EG) 1370/2007 ein Betriebsübergang angeordnet bzw. soziale Mindeststandards definiert werden. - Vorhalten der erforderlichen Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmens und Betriebssitz in der Region mit der benötigten räumlichen und technischen Ausstattung; - Für die Nutzung des Markennamens "DALLI Oderland-Spree" ist eine Markenvereinbarung mit dem Landkreis Oder-Spree abzuschließen, welche das Corporate Design sowie Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien enthält. - Ergänzende Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz: Parallelbetrieb von bis zu sechs Großraum-Personenkraftwagen (zzgl. Reservefahrzeuge); davon vier Fahrzeuge mit mind. sechs Fahrgastsitzplätzen und zwei behindertengerechte Fahrzeuge mit mind. 5 Sitzplätzen; Vorhalten eines Lademanagements für die Fahrzeuge.

8 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los PAR-0001

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2029
Vertragsende
31.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich Mann Allee 107, 14473 Potsdam
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zu den Anforderungen für eigenwirtschaftliche Anträge sind in dem Los nachfolgende Punkte zu beachten: - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; - konzeptionelle Berücksichtigung der Regional- und Stadtbus-spezifischen Maßnahm … ganz lesenErgänzend zu den Anforderungen für eigenwirtschaftliche Anträge sind in dem Los nachfolgende Punkte zu beachten: - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; - konzeptionelle Berücksichtigung der Regional- und Stadtbus-spezifischen Maßnahmen im Leistungsangebot gemäß Kapitel 6.1 des NVP26; - besondere Berücksichtigung der Beförderungsqualität im Schülerverkehr gemäß Kapitel 5.4 in Verbindung mit Maßnahme L-15 des NVP26, wobei eine Neuordnung der Linienverkehre mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung zu keiner Verschlechterung der Warte- und Reisezeiten führen darf.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHXAB# Die zuständige Behörde kommt mit dieser Veröffentlichung ihren Transparenzverpflichtungen gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG der Antrag auf Erteilung einer G … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHXAB# Die zuständige Behörde kommt mit dieser Veröffentlichung ihren Transparenzverpflichtungen gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine eigenwirtschaftliche Durchführung der beschriebenen Leistung mit Personenkraftwagen und/oder Kraftomnibussen spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung beim zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten, zu stellen ist. Fristauslösend ist die Veröffentlichung der beabsichtigten Dienstleistungen dieser Vorabbekanntmachung. Die Beschaffung erfolgt in Form eines wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG Verkehrsleistungen, deren Aufwand durch Beförderungserlöse, Erlöse im Rahmen des Einnahmeaufteilungsverfahrens aus der verpflichtenden Anwendung des VBB-Tarifs, Ausgleichsleistungen auf Grundlage allgemeiner Vorschriften gemäß Art. 3 Abs. 2 und 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, gedeckt wird. Es gilt das ÖPNV-Gesetz Brandenburg mit der dazu erlassenen ÖPNV- Finanzierungsverordnung, wobei die an die Aufgabenträger ausgereichten Landesmittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz Brandenburg für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre nicht bereitgestellt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Bei einer beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Durchführung einzelner bzw. aller Lose müssen nachfolgende Mindestanforderungen vollständig erfüllt sein: - Beantragung von vollständigen Losen und für die gesamte vorgegebene Laufzeit; - keine Zuschussforderung an den Aufgabenträger für die Durchführung der Leistungen je Los; - vollständige Anwendung und Anerkennung des Verbundtarifs (VBB-Tarif) und Teilnahme am eTicketing sowie der Einnahmeaufteilung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg; - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; über den Nahverkehrsplan hinausgehende qualitative Anforderungen sind den einzelnen Losen zugeordnet.

Los PAR-0002

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2029
Vertragsende
31.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich Mann Allee 107, 14473 Potsdam
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Ergänzend zu den Anforderungen für eigenwirtschaftliche Anträge sind in dem Los nachfolgende Punkte zu beachten: - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; - konzeptionelle Berücksichtigung von … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Ergänzend zu den Anforderungen für eigenwirtschaftliche Anträge sind in dem Los nachfolgende Punkte zu beachten: - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; - konzeptionelle Berücksichtigung von On-Demand-spezifischen Maßnahmen im Leistungsangebot aus Kapitel 6.1 des NVP26; - besondere Berücksichtigung der Maßnahmen L-19, L-20 und M-1 des NVP26.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHXAB# Die zuständige Behörde kommt mit dieser Veröffentlichung ihren Transparenzverpflichtungen gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG der Antrag auf Erteilung einer G … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHXAB# Die zuständige Behörde kommt mit dieser Veröffentlichung ihren Transparenzverpflichtungen gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine eigenwirtschaftliche Durchführung der beschriebenen Leistung mit Personenkraftwagen und/oder Kraftomnibussen spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung beim zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten, zu stellen ist. Fristauslösend ist die Veröffentlichung der beabsichtigten Dienstleistungen dieser Vorabbekanntmachung. Die Beschaffung erfolgt in Form eines wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG Verkehrsleistungen, deren Aufwand durch Beförderungserlöse, Erlöse im Rahmen des Einnahmeaufteilungsverfahrens aus der verpflichtenden Anwendung des VBB-Tarifs, Ausgleichsleistungen auf Grundlage allgemeiner Vorschriften gemäß Art. 3 Abs. 2 und 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, gedeckt wird. Es gilt das ÖPNV-Gesetz Brandenburg mit der dazu erlassenen ÖPNV- Finanzierungsverordnung, wobei die an die Aufgabenträger ausgereichten Landesmittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz Brandenburg für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre nicht bereitgestellt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Bei einer beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Durchführung einzelner bzw. aller Lose müssen nachfolgende Mindestanforderungen vollständig erfüllt sein: - Beantragung von vollständigen Losen und für die gesamte vorgegebene Laufzeit; - keine Zuschussforderung an den Aufgabenträger für die Durchführung der Leistungen je Los; - vollständige Anwendung und Anerkennung des Verbundtarifs (VBB-Tarif) und Teilnahme am eTicketing sowie der Einnahmeaufteilung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg; - verpflichtende Einhaltung der quantitativen und qualitativen Mindestvorgaben gemäß Kapitel 5 des NVP26; über den Nahverkehrsplan hinausgehende qualitative Anforderungen sind den einzelnen Losen zugeordnet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.12.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (392 Lose mit Angabe)
13,08 Mio. €Zuschlagswert im Median
1,03 Mio. € – 13,08 Mio. €mittlere Hälfte, 48 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45b164db-58c7-4f09-bad1-a4966d96f041.