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vergebenEU-weitBeratung

Durchführung LAG-Management Gebiet Altmark-Mitte e.V. LSA bis 2028

Landkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 63/01/2024veröffentlicht 08.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 964 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
55 Monate01.06.2024 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Darstellung, Aufbau und Umsetzung der Aufgabe LAG-Management gem. Konzept80 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Bindefrist endet
    75 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 29 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Managementleistungen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für das Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Altmark Mitte e.V. LSA 2024 bis 2028

Beschreibung des Loses

Zu den Aufgaben des LAG-Managements im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie gehören insbesondere: a) Unterstützung der satzungsgemäßen Organisation der LAG und ggf. vorhandener Geschäftsordnung nach Vorgaben der Europäischen Union und des Landes (u.a. Dokumentation der Mitgliederversammlun-gen, Gremiensitzungen und weiterer Veranstaltungen), b) Identifizierung lokaler Bedarfe und Herausforderungen, gemäß den Handlungsfeldern der LES (vom Bedarf zur Projektidee), c) Aktivierung und Unterstützung von Interessierten und von Akteuren bei der Entwicklung von Vorhaben zur gezielten, ausgewogenen und flächendeckenden Umsetzung der Handlungsfelder der LES sowie der Auswahl der entsprechenden Förderinstrumente aus dem ELER-, EFRE- und ESF+ Fonds, auch unter Einbeziehung der Bewilligungsstellen (von der Projektidee zum Vorhaben), d) Unterstützung der LAG bei der Vorbereitung der Projektauswahl mittels aussagekräftiger Unterlagen und beim Festlegen von Prioritäten unter Beachtung der Vorschriften zur Vermeidung eines Interessen-konfliktes bei allen beteiligten Akteuren einschließlich Management, Unterstützung der LAG bei der Fest-legung der Höhe der Projektförderung gemäß den Festlegungen der LES. e) Unterstützung von Antragstellenden bei der Vorbereitung und Vorlage qualifizierter und vollständiger LEADER/CLLD-Anträge (u.a. bei Erstantrag, Änderungsantrag, Zahlungsantrag mit Verwendungsnach-weis), Begleitung bzw. Sicherstellung der Umsetzung der Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheiden durch eine kontinuierliche Kommunikation mit den Vorhabenträgern, den Bewilligungsstellen und der LAG, f) Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Finanz- und Fördermittelmanagements inner-halb der LAG sowie bei Projekten, bei denen die LAG selbst Zuwendungsempfangender ist (Entwick-lungs- und Projektmanagement), g) Durchführung von Evaluierungen (Zwischenevaluierung und Abschlussevaluierung) zum Umsetzungs-stand der LES unter Einbeziehung der Bevölkerung und damit Unterstützung der LAG beim Erkennen und Umsetzen einer Aktualisierung oder Fortschreibung der LES, h) Durchführung des Berichtswesens, insbesondere das Erstellen der Jahresberichte zur Umsetzung der LES und der halbjährlichen Tätigkeitsberichte, i) Organisation des gemeinsamen Vorgehens mit den Trägern der Managements, den Landkreisen, kreis-freien Städten, den Bewilligungsstellen und weiteren lokalen Akteuren bei der integrierten Entwicklung der Region einschließlich der Prozesssteuerung, Moderation und Förderung der Kommunikation zwischen den Beteiligten, j) aktive Mitarbeit im LEADER/CLLD-Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt (u.a. im Arbeitskreis der LAG-Managements) und in weiteren überregionalen Netzwerken (zum Beispiel Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland, Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume), k) Organisation der Schulung einschließlich der Teilnahme an zentralen Veranstaltungen von Mitgliedern der LAG und interessierten Bürgern, l) Sicherstellung der Aktualität der Informationen auf der Internet-Seite der LAG durch Unterstützung der inhaltlichen Bearbeitung und Betreuung, m) Gewährleistung der Datenverarbeitung und Sicherstellung einschließlich der Erfordernisse des Daten-schutzes und der Datensicherheit für die LAG sowie alle potentiellen Vorhabenträgerinnen und -träger bzw. Projektbeteiligte, n) Organisation von Maßnahmen zur Sensibilisierung einschließlich Öffentlichkeitsarbeit.

Es ist ein qualitätsgerechten Konzeptpapier mit Darstellung, Aufbau u. Umsetzung der Aufgabe LAG - Management (max. 20 S.) mit nachfolgenden Punkten einzureichen: 1.1. Regionale Kenntnisse: Kenntnisse der Region Altmark-Mitte und Erfahrungen im LAG-Gebiet bspw. durch die Begleitung konkreter Projekte und/oder Regionalentwicklungsprozesse in Nach-barregionen 1.2. Fachliche Leistungsfähigkeit entsprechend der Referenzen des Anbieters für vergleichbare Leis-tungen: -Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte (LEADER, ILEK, KEK, IGEK/ ISEK) -Kenntnisse über Förderbedingungen im ländlichen Raum 1.3. Darstellung der Arbeitsplanung/ Organisation des LAG-Managements bezüglich der Umsetzung der LES 1.4. Organisation der Öffentlichkeitsarbeit durch die Auflistung von konkreten Maßnahmen und Aktivitäten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Darstellung, Aufbau und Umsetzung der Aufgabe LAG-Management gem. Konzept80 %
Preis20 %
Qualität
Darstellung, Aufbau und Umsetzung der Aufgabe LAG-Management gem. Konzept

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben: - Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregi … ganz lesen1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben: - Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregister, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, gleichwertiges Register) - Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angabe zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung. Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. 2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen: 2.1) entsprechende Bescheinigung der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregister, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, gleichwertiges Register) 2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist diese zusätzlich auf dem Postweg zu übersenden bzw. zur Einsichtnahme bei der Vergabestelle vorzulegen. 2.3.) Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren und Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2021-2023) 3) Der Auftraggeber wird ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage beim Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt vornehmen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates ersetzt. 4) Die hier unter 1), 2.1), 2.2) und 2.3) genannten Bedingungen können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Angaben/Bescheinigungen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Bedingungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
Kriterium
1) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben: - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchfüh … ganz lesen1) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben: - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 2) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten sowie die Namen der Unternehmen in seinem Angebot benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235). Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt einen Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) dieser Unternehmen einzureichen. 3) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind die unter Eignung zur Berufsausübung Pkt.1.) genannten Unterlagen und Pkt. 2.1 bis 2.3) genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen einzureichen. Gleiches gilt für die unter Eignung zur Berufsausübung Punkt 1.), 2.1,), 2.2), 2.3) genannten Unterlagen und, soweit sie für die in Anspruch genommenen Kapazitäten relevant sind. im Umfang der Eignungsleihe, denen sich der Bieter im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
Kriterium
1) Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des LAG-Managements hat das Management mindestens aus zwei Personen (2 Vollzeitäquivalente) zu bestehen, d. h. einem qualifizierten Manager und einem Verwaltungsassistenten bzw. technischen Mitarbeiter (Mindestansatz). Dies gilt für beide Arten der Leis … ganz lesen1) Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des LAG-Managements hat das Management mindestens aus zwei Personen (2 Vollzeitäquivalente) zu bestehen, d. h. einem qualifizierten Manager und einem Verwaltungsassistenten bzw. technischen Mitarbeiter (Mindestansatz). Dies gilt für beide Arten der Leistungserbringung (Dienstleistungsvertrag/Personalanstellung). 1.1) Der Verwaltungsassistent bzw. technische Mitarbeiter muss eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung und dementsprechende Tätigkeit oder Berufserfahrung, in der berufsspezifische gründliche, umfassende Fachkenntnisse erworben wurden und diese für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlich sind, nachweisen. 1.2) Der Manager muss mindestens über die folgenden Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, welche nachzuweisen sind: a) Fachhochschul- / Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Angestelltenlehrgang II) und dementsprechende Tätigkeit oder b) es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein: aa) Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder bb) eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist, Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt, cc) Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten. Die notwenigen Nachweise und Zertifikate zur Qualifikation der unter 1.1) und 1.2) genannten Anforderungen sind mit dem Angebot einzureichen und im Konzeptpapier zu benennen. 2) Auf gesondertes Verlangen sind vom Bieter /jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA, - Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für diese Unternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Diese können vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bereich Verwaltung, Entgelttabelle gemäß Anlage A, gültig ab 01.03.2024 mit folgendem Stundenlohn: Entgeltgruppe (EG) 1 Stufe 2 = 13,94 Euro; EG 2 Stufe 1 = 15,28 Euro; EG 3 Stufe 1 = 16,35 Euro; EG 4 Stufe 1 = 16,58 Euro; EG 5 Stufe 1 = 17,33 Euro; EG 6 Stufe 1 = 18,00 Euro; EG 7 Stufe 1 = 18,31 Euro; EG 8 Stufe 1 = 19,42 Euro; EG 9a Stufe 1 = 20,41 Euro; EG 9b Stufe 1 = 21,11 Euro; EG 9c Stufe 1 = 22,41 Euro; EG 10 Stufe 1 = 23,05 Euro; EG 11 Stufe 1 = 23,86 Euro; EG 12 Stufe 1 = 24,68 Euro; EG 13 Stufe 1 = 27,39 Euro; EG 14 Stufe 1 = 29,61 Euro; EG 15 Stufe 1 = 32,57 Euro. Alle vorgenannten zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise/Bescheinigungen sowie die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA müssen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform übermittelt werden. Hinsichtlich der Vermeidung von diskriminierenden Vergabeverfahren durch Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Bieter bei Anwendung des § 11 Abs. 1-4 TVergG LSA im Fall festgestellter Binnenmarktrelevanz erfolgt eine Anpassung des Verfahrens aus Gleichbehandlungsgrundsätzen bei ausländischen Bietern oder Bietern, die die Leistung außerhalb der Bundesrepublik erbringen wollen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
75 Tage
Angebotsöffnung
18.03.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen d … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dieses Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. EFRE-Mittel und Landesmittel.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23c444ea-15f2-4d0b-8efe-a56f89a8f83a.