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vergebenEU-weitBeratung

Durchführung LAG-Management Gebiet Altmark-Mitte e.V. LSA bis 2028

Landkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 63/01/2024veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 964 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
55 Monate01.06.2024 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Darstellung, Aufbau und Umsetzung der Aufgabe LAG-Management gem. Konzept80 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 29 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Managementleistungen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für das Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Altmark Mitte e.V. LSA 2024 bis 2028

Beschreibung des Loses

Zu den Aufgaben des LAG-Managements im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie gehören insbesondere: a) Unterstützung der satzungsgemäßen Organisation der LAG und ggf. vorhandener Geschäftsordnung nach Vorgaben der Europäischen Union und des Landes (u.a. Dokumentation der Mitgliederversammlun-gen, Gremiensitzungen und weiterer Veranstaltungen), b) Identifizierung lokaler Bedarfe und Herausforderungen, gemäß den Handlungsfeldern der LES (vom Bedarf zur Projektidee), c) Aktivierung und Unterstützung von Interessierten und von Akteuren bei der Entwicklung von Vorhaben zur gezielten, ausgewogenen und flächendeckenden Umsetzung der Handlungsfelder der LES sowie der Auswahl der entsprechenden Förderinstrumente aus dem ELER-, EFRE- und ESF+ Fonds, auch unter Einbeziehung der Bewilligungsstellen (von der Projektidee zum Vorhaben), d) Unterstützung der LAG bei der Vorbereitung der Projektauswahl mittels aussagekräftiger Unterlagen und beim Festlegen von Prioritäten unter Beachtung der Vorschriften zur Vermeidung eines Interessen-konfliktes bei allen beteiligten Akteuren einschließlich Management, Unterstützung der LAG bei der Fest-legung der Höhe der Projektförderung gemäß den Festlegungen der LES. e) Unterstützung von Antragstellenden bei der Vorbereitung und Vorlage qualifizierter und vollständiger LEADER/CLLD-Anträge (u.a. bei Erstantrag, Änderungsantrag, Zahlungsantrag mit Verwendungsnach-weis), Begleitung bzw. Sicherstellung der Umsetzung der Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheiden durch eine kontinuierliche Kommunikation mit den Vorhabenträgern, den Bewilligungsstellen und der LAG, f) Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Finanz- und Fördermittelmanagements inner-halb der LAG sowie bei Projekten, bei denen die LAG selbst Zuwendungsempfangender ist (Entwick-lungs- und Projektmanagement), g) Durchführung von Evaluierungen (Zwischenevaluierung und Abschlussevaluierung) zum Umsetzungs-stand der LES unter Einbeziehung der Bevölkerung und damit Unterstützung der LAG beim Erkennen und Umsetzen einer Aktualisierung oder Fortschreibung der LES, h) Durchführung des Berichtswesens, insbesondere das Erstellen der Jahresberichte zur Umsetzung der LES und der halbjährlichen Tätigkeitsberichte, i) Organisation des gemeinsamen Vorgehens mit den Trägern der Managements, den Landkreisen, kreis-freien Städten, den Bewilligungsstellen und weiteren lokalen Akteuren bei der integrierten Entwicklung der Region einschließlich der Prozesssteuerung, Moderation und Förderung der Kommunikation zwischen den Beteiligten, j) aktive Mitarbeit im LEADER/CLLD-Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt (u.a. im Arbeitskreis der LAG-Managements) und in weiteren überregionalen Netzwerken (zum Beispiel Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland, Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume), k) Organisation der Schulung einschließlich der Teilnahme an zentralen Veranstaltungen von Mitgliedern der LAG und interessierten Bürgern, l) Sicherstellung der Aktualität der Informationen auf der Internet-Seite der LAG durch Unterstützung der inhaltlichen Bearbeitung und Betreuung, m) Gewährleistung der Datenverarbeitung und Sicherstellung einschließlich der Erfordernisse des Daten-schutzes und der Datensicherheit für die LAG sowie alle potentiellen Vorhabenträgerinnen und -träger bzw. Projektbeteiligte, n) Organisation von Maßnahmen zur Sensibilisierung einschließlich Öffentlichkeitsarbeit.

Es ist ein qualitätsgerechten Konzeptpapier mit Darstellung, Aufbau u. Umsetzung der Aufgabe LAG - Management (max. 20 S.) mit nachfolgenden Punkten einzureichen: 1.1. Regionale Kenntnisse: Kenntnisse der Region Altmark-Mitte und Erfahrungen im LAG-Gebiet bspw. durch die Begleitung konkreter Projekte und/oder Regionalentwicklungsprozesse in Nach-barregionen 1.2. Fachliche Leistungsfähigkeit entsprechend der Referenzen des Anbieters für vergleichbare Leis-tungen: -Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte (LEADER, ILEK, KEK, IGEK/ ISEK) -Kenntnisse über Förderbedingungen im ländlichen Raum 1.3. Darstellung der Arbeitsplanung/ Organisation des LAG-Managements bezüglich der Umsetzung der LES 1.4. Organisation der Öffentlichkeitsarbeit durch die Auflistung von konkreten Maßnahmen und Aktivitäten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Darstellung, Aufbau und Umsetzung der Aufgabe LAG-Management gem. Konzept80 %
Preis20 %
Qualität
Darstellung, Aufbau und Umsetzung der Aufgabe LAG-Management gem. Konzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen d … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dieses Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. EFRE-Mittel und Landesmittel.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Vindelici Advisors AG, Augsburg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17d4e534-2339-4857-af4c-d0f44eb66558.