Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)
Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 52/01/2025veröffentlicht 04.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Rahmenvertrag Verkehrssicherung Bauwerksprüfung, Sachsen-Anhalt, AM Börde und TheeßenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 08.12.2026
- Waschen und chemische Reinigung Klietz und HavelbergBundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg · BurgFrist 07.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hansestadt Stendal39576, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen40 %
- vorgehaltene Fremdsprachen der Beratungsstelle30 %
- Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle10 %
- Öffnungszeiten der Beratungsstelle10 %
- Angaben zum Bieter10 %
- Preis0 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufnG sowie sonstigen Zuwanderern
Beschreibung des Loses
Es ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Stendal dezentral in Wohnungen untergebrachten folgenden Personenkreise durchzuführen: - nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) und allein reisende Frauen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - Personen und Familien nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG, - rechtmäßig und auf Dauer im Landkreis Stendal lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Absatz 1 AufnG fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden.
Die gesonderte Beratung und Betreuung soll Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in Deutschland erleichtern. Weiterhin soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich Deutschland zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten.
Der Auftragnehmer erhält dafür gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnGAVO) 3,0 Beraterstellen.
Die Beratungsstelle muss in der Hansestadt Stendal liegen.
Gegenstand nach CPV
- 85312300Orientierungs- und BeratungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und ErfahrungenZielgruppenorientierung (vielfältige Beratungsmethoden, Kurse, Veranstaltungen), Flexibilität und Mobilität in der Betreuung und Beratung (mobiles Arbeiten im direkten und indirekten Kundenkontakt), zusätzliche Leistungsangebote des Bieters, Erfahrung des Bieters in der gesonderten Beratung und Betreuung
- Qualität
- vorgehaltene Fremdsprachen der BeratungsstelleEnglisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache
- Qualität
- Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der BeratungsstelleEntfernung der Beratungsstelle von der ÖPNV-Haltestelle (ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr)
- Qualität
- Öffnungszeiten der Beratungsstelle
- Qualität
- Angaben zum BieterTräger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder rechtfähiger und als gemeinnützig eingetragener Verein
- Preis
- Der Preis stellt kein Zuschlagskriterium dar. Es ist eine maximale Vergütung der Leistung gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO festgelegt. Diese wird dem Landkreis Stendal (Auftraggeber) gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO durch das Land erstattet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Es ist nur eine 2-malige Verlängerung möglich.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber d … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Deutsche Rotes Kreuz Östliche Altmark e. V., Stendal | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hospitalstraße 1 - 2, 39576 Hansestadt Stendal
- Website
- landkreis-stendal.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landkreis-stendal.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung für die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) des Landkreises Stendal, Lieferung von Masken und Lungen-Antomaten Überdruck23.09.2026
- Beschaffung für die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) des Landkreises Stendal, Lieferung von Reparaturaustauschteilen (RAT) für die Grundüberholung von Pressluftatmern08.04.2026
- Sekundarschule Wladimir Komarow, Stadtseeallee 95, 39576 Hansestadt Stendal17.10.2025
- Pfeilersanierung Brücke Hämerten10.09.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- REZ NRW DIAAM AA DüsseldorfBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRWFrist 15.12.2026
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- Evaluation Landesprogramm GemeindeschwesterplusMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-PfalzFrist 23.11.2026
- Vergabe von sozialer Betreuung geduldeter und gestatteter Asylbewerber und AusländernLandkreis Harburg - Zentrale VergabestelleFrist 30.11.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für MännerJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für FrauenJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 61c2e866-1a89-44ea-bc3a-3d5f495b8405.