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vergebenEU-weitDienstleistungen

Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)

Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 52/01/2025veröffentlicht 04.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 459 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen40 %
  • vorgehaltene Fremdsprachen der Beratungsstelle30 %
  • Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle10 %
  • Öffnungszeiten der Beratungsstelle10 %
  • Angaben zum Bieter10 %
  • Preis0 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufnG sowie sonstigen Zuwanderern

Beschreibung des Loses

Es ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Stendal dezentral in Wohnungen untergebrachten folgenden Personenkreise durchzuführen: - nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) und allein reisende Frauen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - Personen und Familien nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG, - rechtmäßig und auf Dauer im Landkreis Stendal lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Absatz 1 AufnG fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden.

Die gesonderte Beratung und Betreuung soll Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in Deutschland erleichtern. Weiterhin soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich Deutschland zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten.

Der Auftragnehmer erhält dafür gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnGAVO) 3,0 Beraterstellen.

Die Beratungsstelle muss in der Hansestadt Stendal liegen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen40 %
vorgehaltene Fremdsprachen der Beratungsstelle30 %
Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle10 %
Öffnungszeiten der Beratungsstelle10 %
Angaben zum Bieter10 %
Preis0 %
Qualität
Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und ErfahrungenZielgruppenorientierung (vielfältige Beratungsmethoden, Kurse, Veranstaltungen), Flexibilität und Mobilität in der Betreuung und Beratung (mobiles Arbeiten im direkten und indirekten Kundenkontakt), zusätzliche Leistungsangebote des Bieters, Erfahrung des Bieters in der gesonderten Beratung und Betreuung
Qualität
vorgehaltene Fremdsprachen der BeratungsstelleEnglisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache
Qualität
Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der BeratungsstelleEntfernung der Beratungsstelle von der ÖPNV-Haltestelle (ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr)
Qualität
Öffnungszeiten der Beratungsstelle
Qualität
Angaben zum BieterTräger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder rechtfähiger und als gemeinnützig eingetragener Verein
Preis
Der Preis stellt kein Zuschlagskriterium dar. Es ist eine maximale Vergütung der Leistung gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO festgelegt. Diese wird dem Landkreis Stendal (Auftraggeber) gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO durch das Land erstattet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Es ist nur eine 2-malige Verlängerung möglich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber d … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deutsche Rotes Kreuz Östliche Altmark e. V., Stendal1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 61c2e866-1a89-44ea-bc3a-3d5f495b8405.