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Durchführung eines nutzerverhaltensbedingten Energiesparprogramms für 51 Schulen in Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-KIS-163-25veröffentlicht 26.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 500 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2025 – 31.08.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innen18 %
  • Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 1 bis 324 %
  • Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 4 und 518 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Potsdam
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 51 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime. Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten. An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Ebenso können auch Maßnahmen der Klimaanpassung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren. Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen. In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammenhängenden Kosten sind minimal zu halten.

Beschreibung des Loses

Aufgrund des zeitlichen Ablaufes eines Schuljahres und der Zielstellung, Projektaktivitäten in den Schulen durchzuführen, werden innerhalb des Energieeinsparprogramms bei den Projektaktivitäten, welche die Schulen und die Hausmeister betreffen, folgende Programmjahre eingeführt: 1. Projektjahr 01.09.2025 - 31.08.2026 2. Projektjahr 01.09.2026 - 31.08.2027 3. Projektjahr optional 01.09.2027 - 31.08.2028 4. Projektjahr optional 01.09.2028 - 31.08.2029 Die energieverbrauchsbezogene Auswertung je Schule erfolgt durch den AN monatlich zu Grenzwertüberschreitungen jeweils mit Meldung zum 15. des Folgemonats an den AG. Die energieverbrauchsbezogene Auswertung zum Vergleich der Schulen untereinander erfolgt jeweils öffentlichkeitswirksam zum Schulhalbjahr. Zum Ende jedes Schuljahres erfolgt die Zusammenstellung der verbrauchsbezogenen und der aktivitätsbezogenen Auswertungen jahresweise. Die Auswertung und die Prämienermittlung haben durch den Auftragnehmer mittels Punktebewertung jeweils bis vier Wochen nach Schuljahresende mit Bekanntgabe an den Auftraggeber zu erfolgen. Das jährlich zur Verfügung gestellte Prämienbudget wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Auftragserteilung mitgeteilt. Die Ausschüttung der Prämien erfolgt durch den Auftraggeber auf der Grundlage der vom Auftragnehmer ermittelten Prämien im 1. Quartal des auf das Programmjahr folgenden Schuljahres.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis40 %
Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innen18 %
Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 1 bis 324 %
Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 4 und 518 %
Preis
Es werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
Qualität
Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innenDas für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehende (eingeplante) Personal soll benannt werden, inklusive Studienabschluss/ Ausbildung/ Weiterbildung entsprechend der nachfolgenden Qualifikationsanforderungen: technisch qualifizierte Person (Ingenieur/in, Energieberater/in, Gebäudeenergieberater/in, Energieeffizienzexperte/in, gleichwertig); pädagogisch qualifizierte Person (Lehrer/in, Pädagoge/in, gleichwertig). Das Projektteam muss mindestens aus einer technischen und einer pädagogischen Fachkraft bestehen. Nachzuweisen ist dies in Form von Nachweisen der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Kopie des Abschlusszeugnisses) und einer Kurzvita. Das benannte Personal soll über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in Energieeinsparprojekten bei Bildungseinrichtungen oder gleichwertigen Qualifikationen verfügen. Entsprechende Nachweise sind durch den Bieter zusammenzustellen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen (Es genügen Kopien der Zeugnisse/Nachweise). Zur Sicherstellung der Qualität der ausgeschriebenen Leistung, werden Angebote die für das Unterkriterium 2.1 eine Bewertung von 0 erhalten im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt und entsprechend aus der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Qualität
Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 1 bis 3Die Darstellung der Dienstleistungsqualität ist im Rahmen eines Kurzkonzeptes, in ca. 15 DIN A4 Seiten, darzustellen und einzureichen. Das Kurzkonzept soll sich an den unter III in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte orientieren. Diese lauten näher: 1. Allgemein, mit Einführungsdokumentation, Jahresvorplanung und Messwerkzeugen 2. Pädagogischer Teil Schulen, mit Jahresveranstaltung, Jahresprojekten der Schulen, Beratung, Information und Unterstützung, Materialien, Aushänge, Auswertungen, Kurzberichte und Internetpräsentation 3. Pädagogischer Teil Hausmeister, mit Informationen für Hausmeister und Hausmeister-Checkliste
Qualität
Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 4 und 5Die Darstellung der Dienstleistungsqualität ist im Rahmen eines Kurzkonzeptes, in ca. 15 DIN A4 Seiten, darzustellen und einzureichen. Das Kurzkonzept soll sich an den unter III in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte orientieren. Diese lauten näher: 4. Verbrauchserfassung und -auswertung, einschließlich Überprüfung und Klärung 5. Projektauswertung, mit Ergebnisbericht einschließlich grafischer Auswertung, Prämienzuordnung

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Feststellung der Eignung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzen deren Fertigstellung in den Zeitraum der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fällt einzureichen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Noch laufende Auft … ganz lesenZur Feststellung der Eignung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzen deren Fertigstellung in den Zeitraum der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fällt einzureichen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Noch laufende Aufträge werden berücksichtigt, soweit wenigstens ein Jahreszyklus abgeschlossen ist. Vergleichbar meint hier: Projektaktivitäten, die bei Schuleinrichtungen für die Energieeinsparung durch u.a. Energiecontrolling und Umsetzung konkreter Maßnahmen von den Schüler/innen und den Lehrer/innen zu Energieeinsparung und Ressourcenschonung durchgeführt wurden. (Formblatt 4.6)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
26.06.2025, 10:00 Uhr. Potsdam. Bieter sind nicht zugelassen! § 55 Abs. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH5SA Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projekt-raum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sic … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YCRH5SA Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projekt-raum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das An-gebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3561ce6c-7611-4dde-9871-911314c23b8b.