Durchführung eines nutzerverhaltensbedingten Energiesparprogramms für 51 Schulen in Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-KIS-163-25veröffentlicht 29.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.09.2025 – 31.08.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Erstellung einer Machbarkeitsstudie Löhmer HausseeStadt Werneuchen · 16356 WerneuchenFrist 02.12.2026
- Planungsleistung Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Drei-Feld-Sporthalle - Planung Aulen-MedientechnikLandkreis Havelland - Der Landrat - · RathenowFrist 07.12.2026
- Bauwerksplanungen 3 Ersatzneubauten BAB14 und BAB24Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost · Hohen Neuendorf OT StolpeFrist 10.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 34 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.09.2025 – 31.08.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innen18 %
- Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 1 bis 324 %
- Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 4 und 518 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.08.2029
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 51 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime. Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten. An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Ebenso können auch Maßnahmen der Klimaanpassung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren. Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen. In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammenhängenden Kosten sind minimal zu halten.
Beschreibung des Loses
Aufgrund des zeitlichen Ablaufes eines Schuljahres und der Zielstellung, Projektaktivitäten in den Schulen durchzuführen, werden innerhalb des Energieeinsparprogramms bei den Projektaktivitäten, welche die Schulen und die Hausmeister betreffen, folgende Programmjahre eingeführt: 1. Projektjahr 01.09.2025 - 31.08.2026 2. Projektjahr 01.09.2026 - 31.08.2027 3. Projektjahr optional 01.09.2027 - 31.08.2028 4. Projektjahr optional 01.09.2028 - 31.08.2029 Die energieverbrauchsbezogene Auswertung je Schule erfolgt durch den AN monatlich zu Grenzwertüberschreitungen jeweils mit Meldung zum 15. des Folgemonats an den AG. Die energieverbrauchsbezogene Auswertung zum Vergleich der Schulen untereinander erfolgt jeweils öffentlichkeitswirksam zum Schulhalbjahr. Zum Ende jedes Schuljahres erfolgt die Zusammenstellung der verbrauchsbezogenen und der aktivitätsbezogenen Auswertungen jahresweise. Die Auswertung und die Prämienermittlung haben durch den Auftragnehmer mittels Punktebewertung jeweils bis vier Wochen nach Schuljahresende mit Bekanntgabe an den Auftraggeber zu erfolgen. Das jährlich zur Verfügung gestellte Prämienbudget wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Auftragserteilung mitgeteilt. Die Ausschüttung der Prämien erfolgt durch den Auftraggeber auf der Grundlage der vom Auftragnehmer ermittelten Prämien im 1. Quartal des auf das Programmjahr folgenden Schuljahres.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Es werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse- Charge- Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem Netto-Preis hinzugerechtnet.
- Qualität
- Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innenDas für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehende (eingeplante) Personal soll benannt werden, inklusive Studienabschluss/ Ausbildung/ Weiterbildung entsprechend der nachfolgenden Qualifikationsanforderungen: technisch qualifizierte Person (Ingenieur/in, Energieberater/in, Gebäudeenergieberater/in, Energieeffizienzexperte/in, gleichwertig); pädagogisch qualifizierte Person (Lehrer/in, Pädagoge/in, gleichwertig). Das Projektteam muss mindestens aus einer technischen und einer pädagogischen Fachkraft bestehen. Nachzuweisen ist dies in Form von Nachweisen der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Kopie des Abschlusszeugnisses) und einer Kurzvita. Das benannte Personal soll über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in Energieeinsparprojekten bei Bildungseinrichtungen oder gleichwertigen Qualifikationen verfügen. Entsprechende Nachweise sind durch den Bieter zusammenzustellen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen (Es genügen Kopien der Zeugnisse/Nachweise). Zur Sicherstellung der Qualität der ausgeschriebenen Leistung, werden Angebote die für das Unterkriterium 2.1 eine Bewertung von 0 erhalten im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt und entsprechend aus der weiteren Wertung ausgeschlossen.
- Qualität
- Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 1 bis 3Die Darstellung der Dienstleistungsqualität ist im Rahmen eines Kurzkonzeptes, in ca. 15 DIN A4 Seiten, darzustellen und einzureichen. Das Kurzkonzept soll sich an den unter III in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte orientieren. Diese lauten näher: 1. Allgemein, mit Einführungsdokumentation, Jahresvorplanung und Messwerkzeugen 2. Pädagogischer Teil Schulen, mit Jahresveranstaltung, Jahresprojekten der Schulen, Beratung, Information und Unterstützung, Materialien, Aushänge, Auswertungen, Kurzberichte und Internetpräsentation 3. Pädagogischer Teil Hausmeister, mit Informationen für Hausmeister und Hausmeister-Checkliste
- Qualität
- Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 4 und 5Die Darstellung der Dienstleistungsqualität ist im Rahmen eines Kurzkonzeptes, in ca. 15 DIN A4 Seiten, darzustellen und einzureichen. Das Kurzkonzept soll sich an den unter III in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte orientieren. Diese lauten näher: 4. Verbrauchserfassung und -auswertung, einschließlich Überprüfung und Klärung 5. Projektauswertung, mit Ergebnisbericht einschließlich grafischer Auswertung, Prämienzuordnung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 31.08.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHC3Y# Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projekt-raum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden s … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHC3Y# Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projekt-raum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das An-gebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Unabhängiges Institut für Umweltfragen (UfU) e.V., Berlin | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Planungsgruppe M+M AG11 Zuschläge
- Stoeckert Architekten GmbH8 Zuschläge
- Ingenieurbüro PROKON GmbH5 Zuschläge
- iHC GmbH4 Zuschläge
- Braun GmbH3 Zuschläge
- EST Energie-System-Technik GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31d6f182-71da-4ecf-896d-b30aeb91088a.