Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen #143/23veröffentlicht 14.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 53 Monate
- 17.02.2024 – 31.07.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 53 Monate17.02.2024 – 31.07.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Qualität40 %
- Zugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes15 %
- Preis45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 34 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 34 Monaten
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 31.07.2028
- Heute
Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen.
Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen.
Die theoretische Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure beginnt im August 2024. Die dreijährige Ausbildung erfolgt in sich abwechselnden Theorie- und Praxisblöcken. Die theoretische Ausbildung umfasst 1.050 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Das Sächsische Curriculum zur Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure ist verbindlich und konkretisiert die Aufteilung der Unterrichtsstunden und Lehrinhalte.
Beschreibung des Loses
Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen.
Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure-Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Lehrräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik sowie Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Der Auftragnehmer organisiert die Durchführung des Unterrichts durch Lehrpersonal.
Ablauf und Veranstaltungsmanagement theoretische Ausbildung siehe Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung
Gegenstand nach CPV
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Zugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Um als geeignet zu gelten, müssen beim Auftragnehmer aktuell Angebote in der theoretischen Berufsausbildung in Berufsgruppen mit vergleichbaren Inhalten an der Bildungseinrichtung bestehen, wobei mindestens ein Ausbildungslehrgang vollständig bis zum Abschluss durchgeführt wurde (Referenzen der letz … ganz lesenkürzer
Um als geeignet zu gelten, müssen beim Auftragnehmer aktuell Angebote in der theoretischen Berufsausbildung in Berufsgruppen mit vergleichbaren Inhalten an der Bildungseinrichtung bestehen, wobei mindestens ein Ausbildungslehrgang vollständig bis zum Abschluss durchgeführt wurde (Referenzen der letzten 3 Jahre). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben. Zudem muss es sich bei dem Bieter um eine Behörde im Sinne des § 1 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz handeln. Dies ist durch Angabe der Rechtsform und den die Rechtsform begründenden Rechtsvorschriften nachzuweisen. Die Angabe ist im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.02.2024
- Vertragsende
- 31.07.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 23.01.2024, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertstraße 10, 01097 Dresden
- Website
- evergabe.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sms.sachsen.de
Bei uns erfasst
- Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung03.02.2026
- Weitere Leistungen für die zusätzlichen Aufgaben zur Umsetzung des Auftrages Digitales Gesundheitsamt 2025 - Fachsoftware ÖGD-SN21.10.2025 · 1 Angebot
- Rahmenvertrag zur Beratung übergreifendes Informationssicherheits-managementsystem für die vier Sächsischen Krankenhäuser und das Haus am Karswald Arnsdorf05.02.2025 · 6 Angebote
- Etablierung der Generationenagentur für Sachsen12.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ccf1d36f-9a54-4a7e-a991-044a2dec720b.