Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure in Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen #143/23veröffentlicht 14.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1019 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
53 Monate17.02.2024 – 31.07.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Qualität40 %
  • Zugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes15 %
  • Preis45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 34 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 33 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen.

Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen.

Die theoretische Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure beginnt im August 2024. Die dreijährige Ausbildung erfolgt in sich abwechselnden Theorie- und Praxisblöcken. Die theoretische Ausbildung umfasst 1.050 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Das Sächsische Curriculum zur Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure ist verbindlich und konkretisiert die Aufteilung der Unterrichtsstunden und Lehrinhalte.

Beschreibung des Loses

Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen.

Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen.

Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure-Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Lehrräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik sowie Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Der Auftragnehmer organisiert die Durchführung des Unterrichts durch Lehrpersonal.

Ablauf und Veranstaltungsmanagement theoretische Ausbildung siehe Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität40 %
Zugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes15 %
Preis45 %
Qualität
Zugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Um als geeignet zu gelten, müssen beim Auftragnehmer aktuell Angebote in der theoretischen Berufsausbildung in Berufsgruppen mit vergleichbaren Inhalten an der Bildungseinrichtung bestehen, wobei mindestens ein Ausbildungslehrgang vollständig bis zum Abschluss durchgeführt wurde (Referenzen der letz … ganz lesenUm als geeignet zu gelten, müssen beim Auftragnehmer aktuell Angebote in der theoretischen Berufsausbildung in Berufsgruppen mit vergleichbaren Inhalten an der Bildungseinrichtung bestehen, wobei mindestens ein Ausbildungslehrgang vollständig bis zum Abschluss durchgeführt wurde (Referenzen der letzten 3 Jahre). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben. Zudem muss es sich bei dem Bieter um eine Behörde im Sinne des § 1 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz handeln. Dies ist durch Angabe der Rechtsform und den die Rechtsform begründenden Rechtsvorschriften nachzuweisen. Die Angabe ist im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.01.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ccf1d36f-9a54-4a7e-a991-044a2dec720b.