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vergebenEU-weitDienstleistungen

Durchführung der Festveranstaltung "Deutscher Umweltpreis" inkl. der organisatorischen, technischen und künstlerischen Gesamtkoordination

DBU Zentrum für Umweltkommunikation · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen E98172569veröffentlicht 02.10.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 964 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49090, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das DBU Zentrum für Umweltkommunikation, im nachfolgenden Auftraggeberin genannt, plant in einem nicht offenen Verfahren mit Teilnehmerwettbewerb die Ausschreibung und Vergabe der Gesamtkoordination der kompletten Bühnenproduktion inkl. der organisatorischen, technischen und künstlerischen Planung und Durchführung der Veranstaltung. Mit dem Teilnahmewettbewerb werden alle Informationen für die Prüfung der Eignung von den Bietern gefordert. Im Anschluss können die Unternehmen nach Aufforderung (maximal 5 Unternehmen) ein Angebot abgeben.

Die Veranstaltung findet in der Regel am letzten Sonntag im Oktober statt, wobei der Veranstaltungsort jedes Jahr wechselt. Eine Auflistung aller geplanten vorläufigen Veranstaltungsorte der ersten vier Jahre findet sich in der Anlage TW09. Die angegebenen Veranstaltungsorte können sich, auch kurzfristig, ändern.

Der „Deutsche Umweltpreis“ ist eine der bedeutendsten Umweltauszeichnungen Europas. Im Rahmen der Festveranstaltung werden Persönlichkeiten für ihre herausragenden Leistungen und ihren Einsatz im Umweltschutz geehrt. Die Auszeichnung wendet sich an Personen, deren innovative Produkte und Dienstleistungen, erfolgreiche Forschungsergebnisse oder Lebensleistungen im Zeichen eines nachhaltigen Umweltschutzes stehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.dbu.de/umweltpreis.

Beschreibung des Loses

Bieteranforderungen 1. Die Preisverleihung genießt große öffentliche Aufmerksamkeit und zählt namenhafte Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik, insbesondere den Bundespräsidenten, zu ihren Gästen. Daher ist es unbedingter Anspruch der DBU, dass die Veranstaltung reibungslos abläuft. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte die/der Auftragnehmer/in über eine hohe Fach- und Sachkompetenz sowie ein hohes Improvisationsvermögen verfügen, um auch unvorhergesehenen Situationen gerecht zu werden 2. Die Interessenten müssen daher insbesondere folgende Eignungsanforderungen erfüllen: a) Nachweisbare, langjährige Erfahrung bei der Konzeption, Organisation und Durchführung hochkarätiger Fach- und/oder Festveranstaltungen in Fernseh-Live-Qualität (i.S. Deutscher Umweltpreis), wie z.B. Jahrestagungen, Parteitage etc.) b) Erfahrung in der kreativen Gestaltung von Bühnenprogrammen mit Sound- und Lichtdesign sowie mit Filmen, Einspielern, Bildern und Animationen c) Nachweisbare praktische Erfahrung bei der konkreten Planung und Durchführung von „green meeting“- Veranstaltungen d) Erfahrung im Umgang mit Repräsentanten der Gesellschaft unter höchster Sicherheitsstufe, sehr gute Kenntnisse des bundessdeutschen Politik- und Gesellschaftssystems sowie dessen Vertretern (protokollarische Erfahrung).

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Jährliche Durchführung der Veranstaltung Ablauf: 1. In Anlage TW11 ist ein Ablaufplan mit allen notwendigen Schritten von der ersten Vorplanung bis zum Abschluss der Veranstaltung beigefügt. Dieser dient der ersten Orientierung zum Leistungserbringungsprozess. 2. Die geplanten Veranstaltungsorte für die Verleihung des Deutschen Umweltpreises sind der Anlage TW09 zu entnehmen. Kurzfristige Änderungen vorbehalten. 3. Die Dauer der Veranstaltung umfasst 3 Tage: - Freitag (ab 06:00 Uhr) und Samstag: Aufbau und Proben - Sonntag (bis 24:00 Uhr): Veranstaltung und Abbau - Bei den Auf- und Abbauzeiten sind ggf. Ruhzeiten von 22.00 bis 6.00 Uhr zu beachten, in denen keine lauten Arbeiten erfolgen dürfen

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Vorbereitung: 1. Im Vorfeld der Veranstaltung sind die Koordinierung und Planung aller für das konkrete Bühnenbild notwendigen Anpassungen an den jeweiligen Veranstaltungsort (künstlerische, technische und organisatorische Anpassungen) vorzunehmen und mit der DBU abzustimmen. 2. Zur Vorbereitung der Veranstaltung sind in der Regel jährlich zwei Vor-Ort-Termine erforderlich (meist ein Termin im März und ein Termin im September). 3. 1. Termin: Bei dem ersten Termin sind der/die gesamtverantwortliche Bühnenmeister*in der Agentur sowie ggf. der/die Regisseur*in / Designer*in des Bühnenbildes sowie ggf. weitere Personen, die für eine Vorplanung relevant sind, erforderlich. Ziel des Termins ist es, die Räumlichkeiten der jeweiligen Veranstaltungsorte, insbesondere die des Saals und der Bühne sowie die Anschlussmöglichkeiten und Kabelwege kennenzulernen. Insbesondere die räumlichen und technischen Voraussetzungen im Bühnenbereich stehen bei diesem Termin im Vordergrund: Ausmaße der Bühne, Anzahl und Position der Züge, Sichtung möglicher Bühnenaufgänge, usw. Auf Grundlage des ersten Vortermins erwartet die Auftraggeberin einen Vorschlag für die Anpassung des Bühnenbildes an den Veranstaltungsort. 4. 2. Termin: Während des zweiten Termins sind zusätzlich zu der/dem verantwortlichen Bühnenmeister*in und der/die Regisseur*in / Designer*in des Bühnenbildes die Licht- und Tontechniker*in sowie ein Lichtsetzender Kameramann/ eine lichtsetzende Kamerafrau erforderlich. Dieser Termin dient unter anderem dazu, den finalen Bestuhlungsplan inkl. Bühne, FoH, Regie, Kamerapodeste und Treppenaufgang abzustimmen. 5. Weiterhin erwartet die Auftraggeberin im Vorfeld jeder Veranstaltung ein aussagekräftiges Storyboard, in dem das Design der Veranstaltung mit den individuellen Anforderungen visualisiert wird. 6. Die Auftraggeberin erwartet 2 Wochen vor der Veranstaltung einen Regieplan, welcher sowohl inhaltlich als auch zeitlich mit der Auftraggeberin abgestimmt wird. Der Regieplan wird im Planungsprozess und bei den Regiebesprechungen an den Aufbautagen kontinuierlich fortentwickelt. Ein Muster des Regieplans befindet sich in Anlage TW10. 7. Die Veranstaltungshallen stehen i.d.R. ab Freitagfrüh (6.00 Uhr) zur Verfügung, sodass mit dem Aufbau begonnen werden kann. Die ersten Proben auf der Bühne (Licht und Tonproben, Stellproben,) finden i.d.R. ab Samstagvormittag statt. Bis dahin müssen alle relevanten Aufbauten auf der Bühne stehen. Bei den Auf- und Abbauzeiten sind ggf. Ruhzeiten von 22.00 bis 6.00 Uhr zu beachten, in denen keine lauten Arbeiten erfolgen dürfen. 8. Aufgrund der Teilnahme des Bundespräsidenten sind besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, die Einfluss auf den Organisationsablauf haben können. Das Sicherheitskonzept insbesondere im Sinne der Versammlungsstättenverordnung wird von der/dem Auftragnehmer/in organisiert und gemanagt. Die DBU stellt das Sicherheitskonzept für die Zugangskontrollen und die VIP-Betreuung vor Ort. 9. Nicht in jeder Veranstaltungshalle ist ausreichend Stauraum für Cases und Verpackungsmaterial vorgesehen. In Einzelfällen ist eine Zwischenlagerung im LKW des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin etc. erforderlich und einzuplanen.

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Weitere Details sind der Anlage TW01 Angebotsanforderungen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis (brutto) 50 %
Qualität
Qualität 50 %: - Konzept zur Nachhaltigkeit (15 %) - Storyboard (25 %) - Konzept Worst-Case Szenarien: Technischer Defekt (5 %) - Konzept Ausfall eines MA des für die Durchführung relevanten Kernteams am Tag der Veranstaltung (5 %)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 5-mal
Optionen
Wird das Vertragsverhältnis seitens der AG nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt, so verlängert es sich stillschweigend um ein Jahr und kann dann seitens der AG mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 5 Jahre stillschweigend … ganz lesenWird das Vertragsverhältnis seitens der AG nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt, so verlängert es sich stillschweigend um ein Jahr und kann dann seitens der AG mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 5 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 31.12.2030 endet. Es soll somit für maximal 6 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer gesonderten schriftlichen Kündigung zum 31.12.2030 bedarf es nicht. Die AG behält sich vor, den Vertrag auch nur für ein Jahr zu schließen und nicht zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 1 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowoh … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Mit Abgabe der Erklärung in Ziffer 8 der Anlage TW02 gilt diese Eigenerklärung als unterschrieben. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage TW02 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft-Bietererklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft-Bieterklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunfte über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft-Bietererklärungen“ (Anlage TW02) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über das eingesetzte Vergabeportal (www.subreport-elvis.de) durchgeführt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dementsprechend in Textform über das Kommunikationsmodul bis zum 08.03.2024,12.00 Uhr im Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig (d. h. spätestens sieben volle Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist) angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. So …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
fischerAppelt, live marketing GmbH, Köln–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
DBU Zentrum für Umweltkommunikation
Anschrift
An der Bornau 2, 49090 Osnabrück
Website
dbu.de
Kontakt
info@dbu.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 920 (Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport) in Niedersachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afc4f70c-8c40-4426-b889-ce540543063b.