Dritte Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen #175/23veröffentlicht 16.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 29 Monate
- 18.07.2024 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 29 Monate18.07.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen und deren Plausibilität20 %
- Inhaltliche und methodische Vorgehensweise und zugehöriger Arbeits- bzw. Zeitplan und deren Plausibilität für das ausgeschriebene Projekt20 %
- Ergänzende Vorschläge für Datengrundlagen und/oder für Vorausberechnungen von Entwicklungen und Bedarfen, für Szenarien und inhaltliche Schwerpunktsetzung und deren Plausibilität20 %
- Innovativität des Konzeptes und dessen Plausibilität20 %
- Preis20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Es ist die Dritte Sozialberichterstattung (3. SBE) des Freistaates Sachsen zu erstellen. Die 3. SBE soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung kommunaler Planungen für sozialpolitische Entscheidungen liefern.
Die Leistung besteht aus dem Arbeitspaket 1 (siehe Ziffer 2.1 Teil A der Leistungsbeschreibung) und dem Arbeitspaket 2 (siehe Ziffer 2.2 Teil A der Leistungsbeschreibung).
Beschreibung des Loses
Es soll die Dritte Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen erstellt werden. Sie soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung kommunaler Planungen für sozialpolitische Entscheidungen liefern.
Die Leistung besteht aus dem Arbeitspaket 1 (siehe Ziffer 2.1 Teil A der Leistungsbeschreibung) und dem Arbeitspaket 2 (siehe Ziffer 2.2 Teil A der Leistungsbeschreibung).
Gegenstand nach CPV
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen und deren Plausibilität
- Qualität
- Inhaltliche und methodische Vorgehensweise und zugehöriger Arbeits- bzw. Zeitplan und deren Plausibilität für das ausgeschriebene Projekt
- Qualität
- Ergänzende Vorschläge für Datengrundlagen und/oder für Vorausberechnungen von Entwicklungen und Bedarfen, für Szenarien und inhaltliche Schwerpunktsetzung und deren Plausibilität
- Qualität
- Innovativität des Konzeptes und dessen Plausibilität
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Referenzen Der Bieter ist aufgefordert, seine Kompetenzen und die Kompetenzen der Projektmitarbeiter durch Referenzprojekte und Referenzpublikationen in aussagekräftigen Curricula Vitae nachzuweisen. Einschlägige methodische Kompetenzen, insbesondere mit Blick auf die Formulierung und Umsetzung von … ganz lesenkürzer
Referenzen Der Bieter ist aufgefordert, seine Kompetenzen und die Kompetenzen der Projektmitarbeiter durch Referenzprojekte und Referenzpublikationen in aussagekräftigen Curricula Vitae nachzuweisen. Einschlägige methodische Kompetenzen, insbesondere mit Blick auf die Formulierung und Umsetzung von wissenschaftlichen Erhebungs- und Analysedesigns, der Modellbildung und Simulation sowie der Erarbeitung von gesellschaftlichen und ökonomischen Prognoserechnungen sollten insbesondere mit Hilfe von Publikationen auf Basis von Peer-Review oder ähnlichen der wissenschaftlichen Praxis entsprechenden Verfahren belegt werden. Die Angaben des Bieters erfolgen als Eigenerklärungen. Der Bieter wird gebeten, die einzelnen Curricula Vitae für jedes Mitglied des Projektteams als Anlagen dem Formblatt »05 Erklärung Referenzen« beizufügen. Leistungsspektrum Der Bieter muss über ein der Ausschreibung entsprechendes Leistungsspektrum verfügen (Formblatt »06 Erklärung Leistungsspektrum«). Zwingend erforderlich ist die Darstellung des Leistungsspektrums im Hinblick auf - die Schaffung einer datenbasierten, methodisch sauberen Darstellung und Diskussion der aktuellen (und zu erwartenden) Entwicklung der demografischen, sozialen und ökonomischen Lagen des Freistaates Sachsen. - die Erstellung und Diskussion komplexer Prognoseberechnungen zur Beantwortung der zentralen Frage des zweiten Arbeitspaketes: Wie werden wir 2040 leben? Eingesetztes Personal (Projektteam) Schließlich müssen die vom Bieter zur Bearbeitung eingesetzten Personen über die Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für die ausgeschriebenen Leistungen notwendig sind (Formblatt »07 Erklärung Projektteam«). So bedarf es des Nachweises eines multiprofessionellen Teams mit einem breiten wissenschaftlichen, insbesondere volkswirtschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, gesundheitsökonomischen, demografischen, sozialgeografischen sowie mathematischen Sachverstand. Es wird gefordert, dass die Bieter ihr Projektteam namentlich benennen. Das Projektteam wird vertraglich fest vereinbart (s. Ziffer 5.9 Teil B der Leistungsbeschreibung) und muss über den gesamten Projektzeitraum zur Verfügung stehen. Änderungen im Projektteam sind nur aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausscheiden des Mitarbeiters, möglich. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich für qualifizierten und gleichwertigen Ersatz zu sorgen, sich mit dem Auftraggeber hierüber abzustimmen und einen reibungslosen Übergang der Aufgaben des ausscheidenden Mitarbeiters auf das neue Teammitglied sicherzustellen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.07.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 20.06.2024, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertstraße 10, 01097 Dresden
- Website
- evergabe.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sms.sachsen.de
Bei uns erfasst
- Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung03.02.2026
- Weitere Leistungen für die zusätzlichen Aufgaben zur Umsetzung des Auftrages Digitales Gesundheitsamt 2025 - Fachsoftware ÖGD-SN21.10.2025 · 1 Angebot
- Rahmenvertrag zur Beratung übergreifendes Informationssicherheits-managementsystem für die vier Sächsischen Krankenhäuser und das Haus am Karswald Arnsdorf05.02.2025 · 6 Angebote
- Etablierung der Generationenagentur für Sachsen12.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea180616-d2a2-465b-b727-3c6b3844bf9b.