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vergebenEU-weitDienstleistungen

Dritte Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen #175/23veröffentlicht 16.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 870 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
29 Monate18.07.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen und deren Plausibilität20 %
  • Inhaltliche und methodische Vorgehensweise und zugehöriger Arbeits- bzw. Zeitplan und deren Plausibilität für das ausgeschriebene Projekt20 %
  • Ergänzende Vorschläge für Datengrundlagen und/oder für Vorausberechnungen von Entwicklungen und Bedarfen, für Szenarien und inhaltliche Schwerpunktsetzung und deren Plausibilität20 %
  • Innovativität des Konzeptes und dessen Plausibilität20 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Es ist die Dritte Sozialberichterstattung (3. SBE) des Freistaates Sachsen zu erstellen. Die 3. SBE soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung kommunaler Planungen für sozialpolitische Entscheidungen liefern.

Die Leistung besteht aus dem Arbeitspaket 1 (siehe Ziffer 2.1 Teil A der Leistungsbeschreibung) und dem Arbeitspaket 2 (siehe Ziffer 2.2 Teil A der Leistungsbeschreibung).

Beschreibung des Loses

Es soll die Dritte Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen erstellt werden. Sie soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung kommunaler Planungen für sozialpolitische Entscheidungen liefern.

Die Leistung besteht aus dem Arbeitspaket 1 (siehe Ziffer 2.1 Teil A der Leistungsbeschreibung) und dem Arbeitspaket 2 (siehe Ziffer 2.2 Teil A der Leistungsbeschreibung).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen und deren Plausibilität20 %
Inhaltliche und methodische Vorgehensweise und zugehöriger Arbeits- bzw. Zeitplan und deren Plausibilität für das ausgeschriebene Projekt20 %
Ergänzende Vorschläge für Datengrundlagen und/oder für Vorausberechnungen von Entwicklungen und Bedarfen, für Szenarien und inhaltliche Schwerpunktsetzung und deren Plausibilität20 %
Innovativität des Konzeptes und dessen Plausibilität20 %
Preis20 %
Qualität
Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen und deren Plausibilität
Qualität
Inhaltliche und methodische Vorgehensweise und zugehöriger Arbeits- bzw. Zeitplan und deren Plausibilität für das ausgeschriebene Projekt
Qualität
Ergänzende Vorschläge für Datengrundlagen und/oder für Vorausberechnungen von Entwicklungen und Bedarfen, für Szenarien und inhaltliche Schwerpunktsetzung und deren Plausibilität
Qualität
Innovativität des Konzeptes und dessen Plausibilität

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Referenzen Der Bieter ist aufgefordert, seine Kompetenzen und die Kompetenzen der Projektmitarbeiter durch Referenzprojekte und Referenzpublikationen in aussagekräftigen Curricula Vitae nachzuweisen. Einschlägige methodische Kompetenzen, insbesondere mit Blick auf die Formulierung und Umsetzung von … ganz lesenReferenzen Der Bieter ist aufgefordert, seine Kompetenzen und die Kompetenzen der Projektmitarbeiter durch Referenzprojekte und Referenzpublikationen in aussagekräftigen Curricula Vitae nachzuweisen. Einschlägige methodische Kompetenzen, insbesondere mit Blick auf die Formulierung und Umsetzung von wissenschaftlichen Erhebungs- und Analysedesigns, der Modellbildung und Simulation sowie der Erarbeitung von gesellschaftlichen und ökonomischen Prognoserechnungen sollten insbesondere mit Hilfe von Publikationen auf Basis von Peer-Review oder ähnlichen der wissenschaftlichen Praxis entsprechenden Verfahren belegt werden. Die Angaben des Bieters erfolgen als Eigenerklärungen. Der Bieter wird gebeten, die einzelnen Curricula Vitae für jedes Mitglied des Projektteams als Anlagen dem Formblatt »05 Erklärung Referenzen« beizufügen. Leistungsspektrum Der Bieter muss über ein der Ausschreibung entsprechendes Leistungsspektrum verfügen (Formblatt »06 Erklärung Leistungsspektrum«). Zwingend erforderlich ist die Darstellung des Leistungsspektrums im Hinblick auf - die Schaffung einer datenbasierten, methodisch sauberen Darstellung und Diskussion der aktuellen (und zu erwartenden) Entwicklung der demografischen, sozialen und ökonomischen Lagen des Freistaates Sachsen. - die Erstellung und Diskussion komplexer Prognoseberechnungen zur Beantwortung der zentralen Frage des zweiten Arbeitspaketes: Wie werden wir 2040 leben? Eingesetztes Personal (Projektteam) Schließlich müssen die vom Bieter zur Bearbeitung eingesetzten Personen über die Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für die ausgeschriebenen Leistungen notwendig sind (Formblatt »07 Erklärung Projektteam«). So bedarf es des Nachweises eines multiprofessionellen Teams mit einem breiten wissenschaftlichen, insbesondere volkswirtschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, gesundheitsökonomischen, demografischen, sozialgeografischen sowie mathematischen Sachverstand. Es wird gefordert, dass die Bieter ihr Projektteam namentlich benennen. Das Projektteam wird vertraglich fest vereinbart (s. Ziffer 5.9 Teil B der Leistungsbeschreibung) und muss über den gesamten Projektzeitraum zur Verfügung stehen. Änderungen im Projektteam sind nur aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausscheiden des Mitarbeiters, möglich. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich für qualifizierten und gleichwertigen Ersatz zu sorgen, sich mit dem Auftraggeber hierüber abzustimmen und einen reibungslosen Übergang der Aufgaben des ausscheidenden Mitarbeiters auf das neue Teammitglied sicherzustellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.07.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
20.06.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea180616-d2a2-465b-b727-3c6b3844bf9b.