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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Dienstleistungen im Sektor Informationssicherheit für das Land Sachsen-Anhalt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 2025-I-088veröffentlicht 18.12.2025erstmals 18.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 274 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
84 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis 40 %40 %
  • Qualität 60 %60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Bei der Gestaltung und Umsetzung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt werden externe Beratungs-, Unterstützungs- und Umsetzungsleistungen für verschiedene Aufgaben-gebiete der Informationssicherheit benötigt. Dies umfasst beispielsweise:

- die Erstellung von Konzepten, Richtlinien, Dokumentationen, Bewertungen oder anderen Dokumenten als Unterstützungsleistung,

- die Durchführung von Analysen und Sensibilisierungsmaßnahmen,

- die Begleitung von fachbezogenen Arbeitsgruppen oder

- die Befähigung von Bediensteten der Auftraggeber , um:

1) die erforderlichen Informationssicherheitsstrukturen auszugestalten,

2) entsprechende Prozesse zu entwickeln und zu etablieren sowie

3) diese eigenständig aufrechtzuerhalten.

Die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt benötigt dafür in den nächsten Jahren ein breites Spektrum von Dienstleistungen im Bereich Informationssicherheit. Aus diesem Grunde sollen mittels der hier aus-geschriebenen vier Lose vier Rahmenverträge abgeschlossen werden, aus denen die Bedarfsstellen der öffentlichen Hand als Projekt-Owner die jeweils benötigten konkreten Dienstleistungsbedarfe individuell als Einzelabruf tätigen können.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Zentrale und strategische Entwicklung und Verbesserung von ISMS, BCM, KRITIS

Im Rahmen von Los 1 wird ein Auftragnehmer gesucht, der die zentrale und strategische Entwicklung von Informationssicherheitsmanagement, Business Continuity Management, und Krisenmanagement im für die abrufberechtigten Stellen in Sachsen-Anhalt unterstützt. Das Hauptziel dieses Loses ist es, eine langfristige, nachhaltige und integrierte Informationssicherheitsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt voranzutreiben und umzusetzen, die den besonderen Anforderungen der öffentlichen Institutionen gerecht wird. Dabei steht die Unterstützung bei der Entwicklung von übergeordneten Konzepten und Richtlinien im Mittelpunkt, die als Basis für die operative Umsetzung im Los 2 dienen können.

84 Monate–
2
Umsetzung von Standardverfahren für ISMS, BCM und KRITIS

Mit diesem Los sollen die operative Umsetzung und der laufende Betrieb der Sicherheits- und Notfall-managementprozesse innerhalb der Behörden beziehungsweise abrufberechtigten Stellen des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen werden. Der Dienstleister in diesem Los berät und unterstützt die Implementierung und Weiterentwicklung von Sicherheitsrichtlinien, des Risikomanagements, der Notfall-vorsorge sowie des Krisenmanagements unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus Los 1 oder bereits vorhandener Umsetzungen in den Themenfeldern.

84 Monate–
3
Sicherheitsbewertung (Informationssicherheit, Audits, Revisionen und Zertifizierungen)

Gegenstände dieses Loses sind die Beratung und Unterstützung sowie Durchführung von Maßnahmen zur Bewertung, Weiterentwicklung und Stärkung der Informationssicherheit der abrufberechtigten Stel-len. Hierbei erfolgt eine Unterstützung bei der systematischen Prüfung der organisatorischen, technischen und personellen Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit sowie auf die Einhaltung einschlägiger rechtlicher, normativer und interner Vorgaben. Die Grundlage bilden insbesondere die BSI-200er-Reihe, das BSI-IT-Grundschutz-Kompendium, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie, die Informationssicherheitsrichtlinien der abrufberechtigten Stellen sowie die Leitlinie „Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ des IT-Planungsrates.

84 Monate–
4
Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen

Gegenstand dieses Loses ist die Weiterführung bestehender zielgruppenspezifischer Schulungsdienst-leistungen sowie deren inhaltliche und didaktische Anpassung, die Entwicklung neuer Formate und die Mitwirkung an weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen. Dies umfasst unter anderem eine abgestimmte Unterstützung durch den Auftragnehmer beim Schulungsmanagement sowie die potenzielle Integrati-on bereits erprobter Schulungsinhalte aus dem bestehenden Schulungsportfolio im Sinne der Nachnut-zung. Dabei hat der Auftragnehmer die zu vermittelnden Inhalte regelmäßig an aktuelle Bedrohungslagen und technologische Entwicklungen anzupassen und an die Herausforderungen im Alltag abrufberechtig-ter Stellen zu adaptieren. Die bereitzustellenden Leistungen orientieren sich an den Anforderungen des BSI-Bausteins ORP.3 „Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit“ sowie an den Vorga-ben der NIS-2-Richtlinie.

84 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis 40 %40 %
Qualität 60 %60 %
Preis
Preis 40 %Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Qualität 60 %Siehe Vergabeunterlagen.

Eignung17 von 17 angegeben

Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Siehe Vergabeunterlagen.
Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: 3 * 12 months
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. , 2. und 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabek … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#Bieter sind grundsätzlich berechtigt, Angebote auf alle vier Lose (Lose 1 bis 4) abzugeben. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Angebotsabgabe. Einem Bieter kann jedoch nicht auf alle Lose der Zuschlag erteilt werden (Zuschlagslimitierung). Entsprechend gilt folgende Zuschlagslimitierung: Siehe Vergabeunterlagen.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis 40 %40 %
Qualität 60 %60 %
Preis
Preis 40 %Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Qualität 60 %Siehe Vergabeunterlagen.

Eignung19 von 19 angegeben

Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Informationssicherheit
Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 100 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: 3 * 12 months
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. , 2. und 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabek … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#Bieter sind grundsätzlich berechtigt, Angebote auf alle vier Lose (Lose 1 bis 4) abzugeben. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Angebotsabgabe. Einem Bieter kann jedoch nicht auf alle Lose der Zuschlag erteilt werden (Zuschlagslimitierung). Entsprechend gilt folgende Zuschlagslimitierung: Siehe Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 2, 39106 Magdeburg
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@pd-g.de

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 30.01.2026 auf 06.02.2026 verschoben
  6. BekanntmachungFrist 30.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e967bdd7-4a35-4c57-91a2-6762fec52f3f.