Dienstleistungen im Sektor Informationssicherheit für das Land Sachsen-Anhalt
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 2025-I-088veröffentlicht 18.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 84 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 84 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis 40 %40 %
- Qualität 60 %60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt werden externe Beratungs-, Unterstützungs- und Umsetzungsleistungen für verschiedene Aufgaben-gebiete der Informationssicherheit benötigt. Dies umfasst beispielsweise:
- die Erstellung von Konzepten, Richtlinien, Dokumentationen, Bewertungen oder anderen Dokumenten als Unterstützungsleistung,
- die Durchführung von Analysen und Sensibilisierungsmaßnahmen,
- die Begleitung von fachbezogenen Arbeitsgruppen oder
- die Befähigung von Bediensteten der Auftraggeber , um:
1) die erforderlichen Informationssicherheitsstrukturen auszugestalten,
2) entsprechende Prozesse zu entwickeln und zu etablieren sowie
3) diese eigenständig aufrechtzuerhalten.
Die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt benötigt dafür in den nächsten Jahren ein breites Spektrum von Dienstleistungen im Bereich Informationssicherheit. Aus diesem Grunde sollen mittels der hier aus-geschriebenen vier Lose vier Rahmenverträge abgeschlossen werden, aus denen die Bedarfsstellen der öffentlichen Hand als Projekt-Owner die jeweils benötigten konkreten Dienstleistungsbedarfe individuell als Einzelabruf tätigen können.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Zentrale und strategische Entwicklung und Verbesserung von ISMS, BCM, KRITIS Im Rahmen von Los 1 wird ein Auftragnehmer gesucht, der die zentrale und strategische Entwicklung von Informationssicherheitsmanagement, Business Continuity Management, und Krisenmanagement im für die abrufberechtigten Stellen in Sachsen-Anhalt unterstützt. Das Hauptziel dieses Loses ist es, eine langfristige, nachhaltige und integrierte Informationssicherheitsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt voranzutreiben und umzusetzen, die den besonderen Anforderungen der öffentlichen Institutionen gerecht wird. Dabei steht die Unterstützung bei der Entwicklung von übergeordneten Konzepten und Richtlinien im Mittelpunkt, die als Basis für die operative Umsetzung im Los 2 dienen können. | 84 Monate | – |
| 2 | Umsetzung von Standardverfahren für ISMS, BCM und KRITIS Mit diesem Los sollen die operative Umsetzung und der laufende Betrieb der Sicherheits- und Notfall-managementprozesse innerhalb der Behörden beziehungsweise abrufberechtigten Stellen des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen werden. Der Dienstleister in diesem Los berät und unterstützt die Implementierung und Weiterentwicklung von Sicherheitsrichtlinien, des Risikomanagements, der Notfall-vorsorge sowie des Krisenmanagements unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus Los 1 oder bereits vorhandener Umsetzungen in den Themenfeldern. | 84 Monate | – |
| 3 | Sicherheitsbewertung (Informationssicherheit, Audits, Revisionen und Zertifizierungen) Gegenstände dieses Loses sind die Beratung und Unterstützung sowie Durchführung von Maßnahmen zur Bewertung, Weiterentwicklung und Stärkung der Informationssicherheit der abrufberechtigten Stel-len. Hierbei erfolgt eine Unterstützung bei der systematischen Prüfung der organisatorischen, technischen und personellen Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit sowie auf die Einhaltung einschlägiger rechtlicher, normativer und interner Vorgaben. Die Grundlage bilden insbesondere die BSI-200er-Reihe, das BSI-IT-Grundschutz-Kompendium, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie, die Informationssicherheitsrichtlinien der abrufberechtigten Stellen sowie die Leitlinie „Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ des IT-Planungsrates. | 84 Monate | – |
| 4 | Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Gegenstand dieses Loses ist die Weiterführung bestehender zielgruppenspezifischer Schulungsdienst-leistungen sowie deren inhaltliche und didaktische Anpassung, die Entwicklung neuer Formate und die Mitwirkung an weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen. Dies umfasst unter anderem eine abgestimmte Unterstützung durch den Auftragnehmer beim Schulungsmanagement sowie die potenzielle Integrati-on bereits erprobter Schulungsinhalte aus dem bestehenden Schulungsportfolio im Sinne der Nachnut-zung. Dabei hat der Auftragnehmer die zu vermittelnden Inhalte regelmäßig an aktuelle Bedrohungslagen und technologische Entwicklungen anzupassen und an die Herausforderungen im Alltag abrufberechtig-ter Stellen zu adaptieren. Die bereitzustellenden Leistungen orientieren sich an den Anforderungen des BSI-Bausteins ORP.3 „Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit“ sowie an den Vorga-ben der NIS-2-Richtlinie. | 84 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis 40 %Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Qualität 60 %Siehe Vergabeunterlagen.
Eignung17 von 17 angegeben
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Siehe Vergabeunterlagen.
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: 3 * 12 months
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. , 2. und 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabek … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#Bieter sind grundsätzlich berechtigt, Angebote auf alle vier Lose (Lose 1 bis 4) abzugeben. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Angebotsabgabe. Einem Bieter kann jedoch nicht auf alle Lose der Zuschlag erteilt werden (Zuschlagslimitierung). Entsprechend gilt folgende Zuschlagslimitierung: Siehe Vergabeunterlagen.
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis 40 %Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Qualität 60 %Siehe Vergabeunterlagen.
Eignung19 von 19 angegeben
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Informationssicherheit
- Siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 100 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: 3 * 12 months
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. , 2. und 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabek … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#Bieter sind grundsätzlich berechtigt, Angebote auf alle vier Lose (Lose 1 bis 4) abzugeben. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Angebotsabgabe. Einem Bieter kann jedoch nicht auf alle Lose der Zuschlag erteilt werden (Zuschlagslimitierung). Entsprechend gilt folgende Zuschlagslimitierung: Siehe Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Joseph-von-Fraunhofer-Straße 2, 39106 Magdeburg
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 30.01.2026 auf 06.02.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1681b388-51e1-4092-974f-e0bb26839ac3.