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Cloud-Dienstleistungen für den Betrieb des Portals umwelt.info

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 191842_92 413-3/0008veröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 806 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.60 %
  • Brutto-Angebotspreis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Umweltbundesamt
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    06844 Dessau-Roßlau
    vor 27 Monaten
  5. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

1.Hintergrund und Problemstellung Basierend auf den Ergebnissen der abgeschlossenen prototypischen Phase soll für den Produktivbetrieb des Portals umwelt.info eine Infrastruktur auf Basis einer marktgängigen Cloud-Dienstleistung aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um eine Fortschreibung der bestehenden Cloud-Entwicklungsumgebung als Basis standardisierter Infrastructure-as-a-Service-(IaaS)-Dienstleistung. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Weiterentwicklung und dem dauerhaften Betrieb der Web-Präsenz zum Portal umwelt.info sowie verwandter Fachverfahren.

2. Ziel und Gegenstand des Projektes Die Ausschreibung dient der Bereitstellung einer Cloud-Umgebung, in welcher die Entwicklungs-, Test- und Produktiv-Umgebungen des Portals umwelt.info sowie die verwandten Fachverfahren SNS und Data Cube betrieben werden. Im Rahmen der Umsetzung sollen nur öffentlich verfügbare Datensätze verarbeitet werden, d.h. es ist keine Verarbeitung dienstlicher Daten vorgesehen. Im Hinblick auf eine mögliche spätere Änderung des Aufgabenbereichs wird jedoch ein an die Mindeststandards des BSI zur Nutzung externer Cloud-Dienste angelehntes Vorgehen angestrebt, d.h. insbesondere eine Umsetzung der relevanten Anforderungen des IT-Grundschutzes wird aufseiten des AG angestrebt, und ein dementsprechendes Sicherheitsniveau vonseiten des AN gefordert.

Die Cloud-Dienstleistung soll über eine Programmierschnittstelle genutzt werden, mittels derer aus der OpenCoDE-Plattform heraus der Betrieb des Portals automatisiert werden kann (Infrastructure as Code (IaC)). Zur Vermeidung von Herstellerabhängigkeiten und zur Kompatibilität mit zukünftigen Entwicklungen im Rahmen der GAIA-X-Initiative soll eine standardisierte API auf OpenStack-Basis genutzt werden.

Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Die folgenden Arten von IaaS-Ressourcen müssen über eine OpenStack-kompatible Programmierschnittstelle vollautomatisch bereitgestellt werden können: • Virtuelle Maschinen mit Linux-Betriebssystem und konfigurierbarer Menge an virtuellen Prozessoren und Arbeitsspeicher. • Für die Kommunikation zwischen den Systemen der Entwicklungsumgebung sind virtuelle private Netzwerk verfügbar und verbinden eine konfigurierbare Gruppe virtueller Maschinen. • Für öffentliche Erreichbarkeit sind gleitende IP-Adressen verfügbar die verschiedenen virtuellen Maschinen zugeordnet werden können. • Persistente virtualisierte Datenträger die sich beliebigen virtuellen Maschinen zuordnen lassen. • Für jeden virtualisierten Datenträger können im Rahmen des verfügbaren Speicherplatzes beliebig viele Datensicherungen angelegt werden. • Der Zugriff auf IaaS-Ressourcen muss auf Benutzer- und Projektebene steuerbar sein.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.Gewichtung (Punkte, genau) 600Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der Erfüllungsgrade erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber. Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt.
Preis
Brutto-AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 400Formel: Niedrigster Preis aller wertungsfähiger Angebote (Pmin) geteilt durch Preis des jeweiligen Angebotes (P). Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. .Für den niedrigsten Preis Pmin ist zu beachten, dass das Minimum ausschließlich über die Angebote gebildet wird, welche nicht bereits vorher ausgeschlossen wurden. D.h. die Angebote die vollständig und formal korrekt sind, bei denen keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen, die alle inhaltlichen und technischen Anforderungen und die Eignungskriterien erfüllen und die die geforderten Mindestpunktzahlen der Bewertungskriterien erreichen.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenDer Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Kriterium
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Fachkenntnisse in der Bereitstellung OpenStack-basierter Cloud-Dienstleistungen. Nachzuweisen durch Kurzinformation zu 2 Referenzkunden des Anbieters aus den vergangenen 3 Jahren. 2. E … ganz lesenZum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Fachkenntnisse in der Bereitstellung OpenStack-basierter Cloud-Dienstleistungen. Nachzuweisen durch Kurzinformation zu 2 Referenzkunden des Anbieters aus den vergangenen 3 Jahren. 2. Erfüllung umfassender Anforderungen zur Informationssicherheit durch Einhaltung der Basiskriterien des C5:2020-Katalogs des BSI. Nachzuweisen durch gültiges Testat. 3. Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO. Nachzuweisen durch Angabe der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Unterzeichnung der beigefügten Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung (AVV) 4. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Hinblick auf die regelmäßige Energie-Berichterstattung. Nachzuweisen durch Erläuterung und formfreie Eigenerklärung im Angebot.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Leistungszeitraum beginnt mit erstmaliger Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional zweimalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser O … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Leistungszeitraum beginnt mit erstmaliger Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional zweimalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf von 48 Monaten ab erstmaliger Bereitstellung der Leistungen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
23.08.2024, 13:00 Uhr. 06844 Dessau-Roßlau. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2dd639b-439f-486f-81da-fe71a992b336.