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Cloud-Dienstleistungen für den Betrieb des Portals umwelt.info

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 191842_92 413-3/0008veröffentlicht 23.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 806 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 22 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.60 %
  • Brutto-Angebotspreis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

1.Hintergrund und Problemstellung Basierend auf den Ergebnissen der abgeschlossenen prototypischen Phase soll für den Produktivbetrieb des Portals umwelt.info eine Infrastruktur auf Basis einer marktgängigen Cloud-Dienstleistung aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um eine Fortschreibung der bestehenden Cloud-Entwicklungsumgebung als Basis standardisierter Infrastructure-as-a-Service-(IaaS)-Dienstleistung. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Weiterentwicklung und dem dauerhaften Betrieb der Web-Präsenz zum Portal umwelt.info sowie verwandter Fachverfahren.

2. Ziel und Gegenstand des Projektes Die Ausschreibung dient der Bereitstellung einer Cloud-Umgebung, in welcher die Entwicklungs-, Test- und Produktiv-Umgebungen des Portals umwelt.info sowie die verwandten Fachverfahren SNS und Data Cube betrieben werden. Im Rahmen der Umsetzung sollen nur öffentlich verfügbare Datensätze verarbeitet werden, d.h. es ist keine Verarbeitung dienstlicher Daten vorgesehen. Im Hinblick auf eine mögliche spätere Änderung des Aufgabenbereichs wird jedoch ein an die Mindeststandards des BSI zur Nutzung externer Cloud-Dienste angelehntes Vorgehen angestrebt, d.h. insbesondere eine Umsetzung der relevanten Anforderungen des IT-Grundschutzes wird aufseiten des AG angestrebt, und ein dementsprechendes Sicherheitsniveau vonseiten des AN gefordert.

Die Cloud-Dienstleistung soll über eine Programmierschnittstelle genutzt werden, mittels derer aus der OpenCoDE-Plattform heraus der Betrieb des Portals automatisiert werden kann (Infrastructure as Code (IaC)). Zur Vermeidung von Herstellerabhängigkeiten und zur Kompatibilität mit zukünftigen Entwicklungen im Rahmen der GAIA-X-Initiative soll eine standardisierte API auf OpenStack-Basis genutzt werden.

Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Die folgenden Arten von IaaS-Ressourcen müssen über eine OpenStack-kompatible Programmierschnittstelle vollautomatisch bereitgestellt werden können: • Virtuelle Maschinen mit Linux-Betriebssystem und konfigurierbarer Menge an virtuellen Prozessoren und Arbeitsspeicher. • Für die Kommunikation zwischen den Systemen der Entwicklungsumgebung sind virtuelle private Netzwerk verfügbar und verbinden eine konfigurierbare Gruppe virtueller Maschinen. • Für öffentliche Erreichbarkeit sind gleitende IP-Adressen verfügbar die verschiedenen virtuellen Maschinen zugeordnet werden können. • Persistente virtualisierte Datenträger die sich beliebigen virtuellen Maschinen zuordnen lassen. • Für jeden virtualisierten Datenträger können im Rahmen des verfügbaren Speicherplatzes beliebig viele Datensicherungen angelegt werden. • Der Zugriff auf IaaS-Ressourcen muss auf Benutzer- und Projektebene steuerbar sein.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.60 %
Brutto-Angebotspreis40 %
Qualität
Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der Erfüllungsgrade erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber. Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt.
Preis
Brutto-AngebotspreisFormel: Niedrigster Preis aller wertungsfähiger Angebote (Pmin) geteilt durch Preis des jeweiligen Angebotes (P). Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. .Für den niedrigsten Preis Pmin ist zu beachten, dass das Minimum ausschließlich über die Angebote gebildet wird, welche nicht bereits vorher ausgeschlossen wurden. D.h. die Angebote die vollständig und formal korrekt sind, bei denen keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen, die alle inhaltlichen und technischen Anforderungen und die Eignungskriterien erfüllen und die die geforderten Mindestpunktzahlen der Bewertungskriterien erreichen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Leistungszeitraum beginnt mit erstmaliger Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional zweimalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser O … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Leistungszeitraum beginnt mit erstmaliger Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional zweimalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf von 48 Monaten ab erstmaliger Bereitstellung der Leistungen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Urbetho CF GmbH, Alling2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 723 (Datendienste) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 032dd16e-3090-495a-809b-8218b7bf5141.