Bundesstadt Bonn, ISEK Bad Godesberg - Zentrenmanagement (Neuausschreibung/offen)
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BN-2025-04760veröffentlicht 04.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 25 Monate
- 01.12.2025 – 30.12.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Vergabe von Ingenieursdienstleistungen zur Begleitung von Full-Service-Dienstleistungen für die Bundeswehr, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (VOEK 206-26)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 07.12.2026
- GKH Bonn, Um- und Erweiterung zur EinhäusigkeitGemeinschaftskrankenhaus St. Elisabeth/St. Petrus/St. Johannes gGmbH · BonnFrist 30.11.2026
- Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie Bauprojekte für die Liegenschaften von obersten Bundesbehörden und Bundesoberbehörden im Stadtgebiet von Bonn, Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI, für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7.1 (Feuerlöschgeräte und- anlagen) und 8, LPH 1-9 Grundleistungen und besondere LeistungenBundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · BonnFrist 01.12.2026
- Generalplanungsleistung für Bestandswohnimmobilien OSWO, SDWO, WEWO (Vergabenummer VOEK 394-26)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 25 Monate01.12.2025 – 30.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53111, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Umsetzungskonzept70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 30.12.2027
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zentrenmanagement "Labor für Transformation / Ort der Begegnung" ISEK Innenstadt Bad Godesberg
Beschreibung des Loses
1. Projektbeschreibung 1.1 Allgemeine Beschreibung Die Bad Godesberger Innenstadt wurde in den letzten Jahren vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Sowohl der Strukturwandel im Einzelhandel (Umsatzeinbußen, Filialschließungen), der durch die COVID-19-Pandemie erheblich beschleunigt worden ist, als auch die immer wichtiger werdende Anpassung an den Klimawandel (Hitzeinseleffekt, Überflutung durch Starkregenereignisse), machen einen besonderen Handlungsbedarf im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung deutlich. Vor diesem Hintergrund wurde bereits ein Zentrenmanagement in der Bad Godesberger Innenstadt eingerichtet. Die bisherige Umsetzung des Zentrenmanagements wurde durch Bundes- und Landesprogramme ermöglicht. Im Rahmen des "Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" in NRW, konnte das Zentrenmanagement für Bad Godesberg im April 2021 durch ein externes Beratungsunternehmen erfolgreich seine Arbeit aufnehmen. Dieses Sofortprogramm war jedoch bis Mitte 2023 befristet und das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" konnte eine Fortführung der Arbeit des Zentrenmanagements Bad Godesberg bis November 2025 sichergestellt werden; bzw. darüber hinaus um die Themenfelder "Ort der Begegnung" und "Labor für Transformation" inhaltlich erweitert werden. Eine weitere Fortführung des Zentrenmanagements über den ursprünglichen Zeitraum hinaus ist notwendig und sinnvoll, da die anstehende klimagerechte Neugestaltung in der Godesberger Innenstadt ab Anfang 2026 baulich umgesetzt wird und bis mind. 2028 andauern wird. Hier soll das Zentrenmanagement diesen Umgestaltungsprozess aktiv als Ansprechpartner*in Vor-Ort begleiten. 1.2 Leistungssoll Das Leistungssoll in Bezug auf das Zentrenmanagement ergibt sich im Einzelnen aus der als Anlage 05 beigefügten Leistungsbeschreibung. Folgende Aspekte sollen im Rahmen des Zentrenmanagements berücksichtigt werden: - Beteiligung der Akteurs- und Bürgerschaft, der Eigentümerschaft sowie sonstige innenstadtrelevanten Akteur*innen - Öffentlichkeitsarbeit - Außendarstellung und Kommunikation, u.a. bei den baulichen Maßnahmen - Umsetzung eines Verfügungsfonds - Aufwertung der Innenstadt mit Hilfe kleinerer Projekte und Maßnahmen - Erhöhung der Identifikation der Bürger*innen- und Besucher*innen mit der Bad Godesberger Innenstadt - Initiierung von privatem Engagement - Motivation - Innovation - Aktivierung von Handel, Dienstleistung und Gastronomie - Stärkung der Gemeinschaft vor Ort Die weiteren und konkretisierten Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 05). In der Leistungsbeschreibung (Anlage 05) werden zudem Angaben zu den folgenden Punkten gemacht: - Vor-Ort-Tätigkeit und Personalstellen - Leistungszeitraum - Kostenobergrenze und Maximalvergütung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Monatspauschale
- Qualität
- UmsetzungskonzeptUmsetzungs- und Personalkonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag kann durch den AG optional zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung. Die maximale Vertragslaufzeit erstreckt sich ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2028. Die erste Verlängerungsoption läuft vom 01.12.2026 bis zum 30.11.2027. Die zweite Verlängerungsoption vom 01.12.2027 bis zum 31.12.2028.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYTJFTC0QF# Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYTJFTC0QF# Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Stadtberatung Dr. Sven Fries, Speyer | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
- Anschrift
- Berliner Platz 2, 53111 Bonn
- Website
- bonn.de
- Kontakt
- referatvergabedienste@
bonn.de
Bei uns erfasst
- Bundesstadt Bonn - Projektsteuerungsleistungen für das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Innenstadt Bonn-Bad Godesberg (ISEK) - hier: Projektstufe III22.01.2025 · 1 Angebot
- Programmsteuerung des JOBWÄRTS Programms02.05.2023
- Bundesstadt Bonn, 61-365302, Freianlagen- und Verkehrsplanung der Rheinuferpromenade Bonn -Architektenleistungen-10.07.2022
- Neugestaltung Stiftsplatz; Verfahrensbetreuung inkl. Öffentlichkeitsbeteiligung07.06.2022
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9c8475f8-6339-47a2-b61b-6fc416af786d.