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Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Entwurf/Planung und schlüsselfertige Errichtung von Containerbauanlagen Interimsküche und Interimskantine sowie Wartungsleistungen (Vergabenummer VOEK 613-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 613-24veröffentlicht 01.07.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 549 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.07.2025 – 31.03.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • 1. Preis70 %
  • 2. Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant den Neubau von Containeranlagen als temporäres Wirtschaftsgebäude und Kantine (Küche/Speisesaal) zur Verpflegung von 360 Einsatzkräften und Auszubildenden sowie Bestandspersonal der Bundespolizei während der Sanierung der bestehenden Gebäude auf der Liegenschaft: Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Dabei ist im Rahmen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm vom künftigen Auftragnehmer die vollständige Planung, Errichtung der Anlage inkl. der Wartungsleistungen zu erbringen. Des Weiteren sind sämtliche Genehmigungen zur Umsetzung herbeizuführen. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine 1-geschossige, schlüsselfertige Containeranlage abzugeben. Herstellen, Liefern und Errichten eines barrierefreien Gebäudes in Containerbauweise gem. nachfolgender Beschreibung. Die Container gehen in den Besitz des AG über, sie werden nicht gemietet. Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es dürfen ausschließlich neue Container oder Container einem neuwertigen Zustand (lediglich 1 Benutzung mit anschließender Generalüberholung) angeboten werden. Der Auftragnehmer schuldet alle öffentlich- rechtlichen Genehmigungen die für das Bauvorhaben erforderlich sind. Zuständig ist die untere Baubehörde der Stadt Deggendorf. Für die Baugenehmigung ist vom GU Auftragnehmer ein öffentlich, rechtlich, bestellter Sachverständiger zu binden. Als baurechtliche Planungsgrundlage gelten das Baugesetzbuch und die Bayerische Landesbauordnung. Es sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und die damit verbundenen energetischen Anforderungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzuhalten sind. Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind. Diese Leistungen sind in die Preise im Leistungsverzeichnis einzukalkulieren. - einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem Übergabepunkt (siehe KG 400) - einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben Die Einschaltung eines Fachplaners für Küchen ist aufgrund der speziellen Planungsaufgabe unerlässlich und muss mit einkalkuliert werden. Die BPOL DEGGENDORF mit ihren Gebäuden und Hallen befindet sich in einer umzäunten Liegenschaft und einem durch Wachpersonal gesicherten Ein- und Ausfahrtbereich. Aufgrund der inneren Betriebsabläufe ist es notwendig, dass sich die zusätzlich benötigten Räume und Flächen innerhalb der Bestandsliegenschaften und somit in unmittelbarer Nähe mit den sonstigen Einrichtungen wie Unterkunftsgebäude, Lehrsaalgebäude, usw. befinden. Ein Standort außerhalb der Liegenschaft kommt nicht in Betracht.

Beschreibung des Loses

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant den Neubau von Containeranlagen als temporäres Wirtschaftsgebäude und Kantine (Küche/Speisesaal) zur Verpflegung von 360 Einsatzkräften und Auszubildenden sowie Bestandspersonal der Bundespolizei während der Sanierung der bestehenden Gebäude auf der Liegenschaft: Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Dabei ist im Rahmen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm vom künftigen Auftragnehmer die vollständige Planung, Errichtung der Anlage inkl. der Wartungsleistungen zu erbringen. Des Weiteren sind sämtliche Genehmigungen zur Umsetzung herbeizuführen. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine 1- geschossige, schlüsselfertige Containeranlage abzugeben. Herstellen, Liefern und Errichten eines barrierefreien Gebäudes in Containerbauweise gem. nachfolgender Beschreibung. Die Container gehen in den Besitz des AG über, sie werden nicht gemietet. Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es dürfen ausschließlich neue Container oder Container einem neuwertigen Zustand (lediglich 1 Benutzung mit anschließender Generalüberholung) angeboten werden. Der Auftragnehmer schuldet alle öffentlich- rechtlichen Genehmigungen die für das Bauvorhaben erforderlich sind. Zuständig ist die untere Baubehörde der Stadt Deggendorf. Für die Baugenehmigung ist vom GU Auftragnehmer ein öffentlich, rechtlich, bestellter Sachverständiger zu binden. Als baurechtliche Planungsgrundlage gelten das Baugesetzbuch und die Bayerische Landesbauordnung. Es sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und die damit verbundenen energetischen Anforderungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzuhalten sind. Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind. Diese Leistungen sind in die Preise im Leistungsverzeichnis einzukalkulieren. - einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem Übergabepunkt (siehe KG 400) - einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben Die Einschaltung eines Fachplaners für Küchen ist aufgrund der speziellen Planungsaufgabe unerlässlich und muss mit einkalkuliert werden. Die BPOL DEGGENDORF mit ihren Gebäuden und Hallen befindet sich in einer umzäunten Liegenschaft und einem durch Wachpersonal gesicherten Ein- und Ausfahrtbereich. Aufgrund der inneren Betriebsabläufe ist es notwendig, dass sich die zusätzlich benötigten Räume und Flächen innerhalb der Bestandsliegenschaften und somit in unmittelbarer Nähe mit den sonstigen Einrichtungen wie Unterkunftsgebäude, Lehrsaalgebäude, usw. befinden. Ein Standort außerhalb der Liegenschaft kommt nicht in Betracht.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

1. Preis70 %
2. Qualität30 %
Preis
1. PreisPreis - Gewichtung 70 Prozent, maximale Punktzahl 100 (ungewichtet). Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus der Gesamtsumme (netto) lt. Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen. Bewertung Zuschlagskriterium Preis: Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots): Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2-fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. Fehlen die Preisangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot wird das Angebot ausgeschlossen.
Qualität
2. Qualität2. Qualität - Gewichtung 30 Prozent maximale Punktzahl 100 (ungewichtet) Der Bieter ist aufgefordert, die Umsetzung der Schwerpunkte für die zu vergebenden Leistung in einer Tabelle zu erläutern und durch Pläne, Produktdatenblättern, Broschüren, Konstruktionsskizzen und durch eingehende und zweckmäßig gegliederte Beschreibungen in den einzureichenden Anlagen zu den Schwerpunkten 2.1 bis 2.4 darzulegen. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden. 2.1 Angaben des Bieters zum vorgesehenen Terminplan in Wochen oder Tagen entsprechend dem Leistungsprogramm: a) Fertigstellung Genehmigungsplanung zur Freigabe durch die AG b) Fiktiv angenommene Dauer für das Genehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung nach Freigabe der AG c) Fertigstellung Ausführungsplanung + technische Planung zur Freigabe durch die AG d) Fertigstellung Gründung/Fundament zur Freigabe durch die AG e) Bereich 01. Fertigstellung Interimsküche/Wirtschaftsgebäude f) Bereich 02. Fertigstellung Interims-Kantine max. 20 Punkte zu erreichen. 2.2 Darstellung der Konstruktionsprinzipien der geplanten Containeranlagen anhand von aussagekräftigen und zur Beurteilung des Angebots erforderlichen Plänen und sonstige Unterlagen. Diese sind als Anlage einzureichen und beispielsweise anhand von Produktdatenblättern, Broschüren, Konstruktionsskizzen und Beschreibungen der angebotenen Modulbauteile/Container zu beschreiben und für die Bauausführung darzustellen, max. 50 Punkte zu erreichen. 2.3 Erläuterung zu den technischen Anlagen u. deren Wartung/Instandhaltung. Diese ist als Anlage einzureichen und mit Produktdatenblätter o.ä. darzulegen, max. 20 Punkte zu erreichen. 2.4 Erläuterung zu den Wartungsleistungen der technischen Anlagen während der Vertragslaufzeit. Diese ist als Anlage einzureichen oder im Vordruck "Zuschlagskriterien Bewertung" darzulegen, max. 10 Punkte zu erreichen. Bewertung Zuschlagskriterium Qualität: Das Zuschlagskriterium Qualität muss insgesamt mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 30 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlen die Angaben zum Zuschlagskriterium „Qualität“ im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Das eingesetzte Wertungsgremium der Auftraggeberin übt bei der Wertung der qualitativen Kriterien seinen Beurteilungsspielraum aus. Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich. Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien Bewertung: sehr gut Anwendung bei Nr. 2.1, 2.3 17 - 20 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2 42 - 50 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4 9 - 10 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die glaubhaft erwarten lässt, dass die Leistungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich). Bewertung: gut Anwendung bei Nr. 2.1, 2.3 13 - 16 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2 23 - 41 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4 7 - 8 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die glaubhaft erwarten lässt, dass die Leistungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend Anwendung bei Nr. 2.1, 2.3 9 - 12 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2 14 - 22 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4 5 - 6 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Leistungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, befriedigende fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben). Bewertung: ausreichend (Mindestpunktzahl) Anwendung bei Nr. 2.1, 2.3 4 - 8 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2 …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Verlängerung der Wartungsleistungen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotssch … ganz lesen(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Bundespolizei vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 25.04.2025 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. (9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: tic …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KB Container GmbH, Schlüsselfeld–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.970vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.164 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 307adfd7-b10b-4c10-96aa-0a4de2bb3009.